Pauschal-Zustimmung zu Online-Klauseln in der Kritik
Verbraucherschützer monieren die Pauschal-Zustimmung zu Online-Klauseln. (Symbolfoto)
Foto: dpa
Die Verbraucherzentralen kritisieren die bei vielen
Online-Angeboten verlangte pauschale Zustimmung zu Datenschutz- und
Geschäftsklauseln. "Diese Situation, dass es alles oder nichts gibt,
ist für viele Verbraucher extrem ärgerlich", sagte der Chef des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der
Deutschen Presse-Agentur. Bei Software-Updates oder Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) hätten Kunden häufig gar keine Wahl.
Manche verzichteten dann darauf, Technologien überhaupt zu nutzen,
den Firmen entgingen Einnahmen. "Darum wäre es wesentlich schlauer
und moderner, hier Wahlmöglichkeiten zu geben", forderte Müller.
Texte vieler AGBs laut Verbraucherschützer eine Zumutung für den Kunden
Verbraucherschützer monieren die Pauschal-Zustimmung zu Online-Klauseln. (Symbolfoto)
Foto: dpa
Der Verbraucherschützer monierte zudem, dass Texte vieler AGBs für
die Kunden eine Zumutung seien, da sie zu lang und teils in kaum
verständlicher Sprache geschrieben seien. "Es wird selten so oft
gelogen wie bei der Frage: Haben sie das gelesen und verstanden?",
sagte Müller. "Nahezu alle Menschen klicken da einfach mit Ja." Er
begrüßte die Initiative des Bundesverbraucherministeriums, die
wichtigsten Datenschutzregeln leicht verständlich auf einer Seite
("One-Pager"
[Link entfernt]
) zusammenzufassen. Dies sollten viele Anbieter nutzen.
Müller warb dafür, dass guter Datenschutz ein Verkaufsargument für vernetzte Geräte sein könne. So komme es bei Handys natürlich auf technische Raffinesse oder Bedienungsfreundlichkeit an. Bei der Entscheidung zwischen zwei Modellen könne aber auch wichtig sein, wie sie mit sensiblen Bewegungsdaten oder Kontaktdaten anderer Menschen umgehen. Da könne es einen großen Qualitätsunterschied ausmachen, ob das Gerät in dieser Hinsicht gut oder schlampig voreingestellt sei.