Überarbeitet

Die kostenlose Warteschleife ist in der Warteschleife

Die Deutsche Telekom fordert Versorgungsschächte nutzen zu dürfen
Von dapd / Thorsten Neuhetzki / Kaj-Sören Mossdorf

Die Deutsche Telekom hat für einen zügigeren Ausbau des schnellen Internets in Deutschland gefordert, beim Verlegen der notwendigen Kabel künftig bestehende Leitungsschächte anderer Versorger nutzen zu dürfen. "Beim Aufbau eines Glasfasernetzes macht der Tiefbau 70 bis 80 Prozent aller Kosten aus, nicht die Technologie", mahnte der Leiter für Politik und Regulierung des Bonner Konzerns, Wolfgang Kopf, heute bei einer Anhörung zur TKG-Novelle im Wirtschaftsausschuss des Bundestages.

Der Bundestag diskutiert über die TKG-Novelle. Der Bundestag diskutiert über die TKG-Novelle
Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann
Der Bundestag diskutiert derzeit eine umfassende Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die strittigste Frage des mehr als 100 Seiten umfassenden Pakets ist, wie vor allem Menschen auf dem Land mit schnellen Zugängen zum weltweiten Datennetz versorgt werden können. Dazu gleich mehr.

Mit der Öffnung der Schächte etwa von Strom- und Wasserversorgung ließen sich bereits "erhebliche Kosten" beim regulären Ausbau der Online-Verbindungen sparen, sagte der Telekom-Vertreter. "Würde man so etwas flächendeckend zur Pflicht machen, dann kämen wir beim Ausbau der Breitbandnetze in der Fläche schon einen großen Schritt weiter", sagte Kopf. Der Manager forderte zudem eindeutige Gesetze, damit Konzerne "wissen, welche Auflagen und welche Preisregulierung auf ein Netz angewandt werden, bevor wir in ein Netz investieren".

Mit dem mehr als 100 Seiten umfassenden Paket plant die Regierung, Nutzern von Telefon-, Internet- und Mobilfunkanschlüssen künftig zudem deutlich bessere Rechte einzuräumen. So sollen Anrufer einer Service-Hotline in Zukunft nur noch für die Zeit zahlen müssen, in denen ihr Anliegen auch wirklich bearbeitet wird - und nicht mehr für das Ausharren in Warteschleifen. Auch die Anbieterwechsel für Festnetz, Internet und Mobilfunk sollen erheblich einfacher werden.

Allerdings: Die Abstimmungen der TKG-Novelle im Plenum stehen erst nach der Sommerpause im Herbst auf dem Programm. Die TKG-Novelle soll den Verbrauchern zahlreiche Verbesserungen bringen, die sich durch die späte Abstimmung nun aber allesamt verzögern.

Breitbandanschlüsse für alle

Einer der beiden noch sehr strittigen Punkte ist, ob die Regierung die Anbieter verpflichtet, jedem Bürger einen schnellen Zugang zum Internet anzubieten. In der Diskussion ist dieser sogenannte Universaldienst vor allem, weil ein guter Zugang zum weltweiten Datennetz für Chancengleichheit unter den Bürgern sorgen würde. Die Unternehmen plädieren hingegen dafür, Anreize zu schaffen, damit der laufende Ausbau der Internetzugänge wirtschaftlich attraktiver wird. Einen ausführlichen Artikel zum Thema Universaldienste haben wir bereits gestern veröffentlicht.

Während die Politik noch diskutiert, helfen sich viele kleine Gemeinden selbst: So hat allein die Deutsche Telekom inzwischen 2 452 Kooperationen vereinbart, bei denen die Kommunen die Anschlüsse mitfinanzieren - etwa indem sie eine Mindestzahl an Kunden garantieren oder aber die Kosten für die Tiefbauarbeiten subventionieren. Auch andere Konzerne wie Vodafone und Astra bieten Bürgermeistern solche Modelle an.

Wie die Telekom auf dapd-Anfrage weiter mitteilte, ist Neuzelle in Brandenburg die jüngste dieser Kooperationen. Dort erhalten fast 300 Haushalte bis Mai kommenden Jahres einen Internetzugang mit bis zu 16 MBit/s - genug, um etwa hochauflösende Videos über das weltweite Datennetz in Echtzeit abzurufen.

Die Kooperationsmodelle hätten sich bereits "sehr gut etabliert, um weiße Flecken in Regionen zu schließen, in denen der Ausbau für uns mit Verlusten verbunden wäre", sagte ein Sprecher des Konzerns in Bonn. Entscheidender Kostentreiber beim Glasfaserausbau seien die Tiefbauarbeiten: "Ein Kilometer kostet bis zu 50 000 Euro."

Welche weiteren Neuerungen die TKG-Novelle mit sich bringt, lesen Sie auf der zweiten Seite.

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