Überarbeitet

Die kostenlose Warteschleife ist in der Warteschleife

Die Deutsche Telekom fordert Versorgungsschächte nutzen zu dürfen
Von dapd / Thorsten Neuhetzki / Kaj-Sören Mossdorf

Die Bundesregierung will Verbraucher vor teuren Warteschleifen bei Sonderrufnummern schützen, die mit den Vorwahlen 01803, 01805 und 0900 beginnen. Die Anbieter dieser Hotlines sollen den Anrufenden künftig nur noch jene Zeit berechnen dürfen, in denen tatsächlich ein Gespräch stattgefunden hat oder aber ein Sprachcomputer mit der Bearbeitung des Anliegens beginnt. Eine Änderung in der TKG-Novelle sind kostenlose Warteschleifen. Eine Änderung in der TKG-Novelle: Kostenlose Warteschleifen
Bild: 3d_kot, Bernd_Leitner (Fotolia), Montage teltarif.de

Die Zeit, in der Anrufende davor oder auch zwischen mehreren Ansprechpartnern in einer Warteschleife hängen, soll nichts mehr kosten. Die betroffenen Unternehmen versuchen, für diese Neuerung derzeit eine möglichst lange "Umsetzungsfrist" von bis zu zwei Jahren auszuhandeln. Erst danach wären sie verpflichtet, Anrufer von den bei Warteschleifen anfallenden Gebühren zu befreien. Dass kostenfreie Warteschleifen überhaupt kommen, haben sie schon akzeptiert. In einem Hintergrundartikel erklären wir, warum die Umsetzung kostenloser Warteschleifen so schwierig ist.

Gedeckelte Vertragslaufzeiten

Geht es nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung, dann dürfen Telekommunikationsunternehmen für ihre Festnetz-, Mobilfunk- und Internetanschlüsse künftig nur noch Verträge anbieten, die maximal zwei Jahre laufen. Außerdem sollen sie zu jedem Tarif stets auch eine Variante vorhalten, die Verbraucher nicht länger als ein Jahr an sie bindet - gegebenenfalls zu darauf abgestimmten Konditionen wie einem höheren Anschluss- oder Monatspreis. Verbraucherschützer appellieren derzeit an die Politik, nur Verträge bis zu einem Jahr zu gestatten.

Schnelle Wechsel der Anbieter

Verbraucher, die nach Ablauf eines Vertrages für Anschlüsse von Festnetztelefonie, Internet oder Mobilfunk zu einem anderen Anbieter wechseln, sollen es künftig einfacher haben. Aus dem Entwurf der TKG-Novelle geht dafür hervor, dass der Wechsel eines Festnetz-, Mobilfunk- oder Internetanbieters technisch nur einen Tag dauern darf. Die Nutzer sollen so davor geschützt werden, lange nicht erreichbar oder vom Internet abgeschnitten zu sein.

Ferner sollen Rufnummern auch schon aus einem laufenden Vertrag heraus zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden können, während der erste Vertrag nach dieser sogenannten Portierung der Rufnummer mit einer neuen Nummer weiterläuft oder vorzeitig ausbezahlt wird. Bisher ist eine Rufnummernportierung nur nach Ablauf eines Vertrages möglich.

Kündigung bei Umzug

Die Regierung plant darüber hinaus, Verbrauchern die vorzeitige Kündigung bestehender Verträge einzuräumen - immer dann, wenn der bestehende Anbieter technisch gar nicht in der Lage ist, am neuen Wohnort die vereinbarte Qualität zu liefern. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Verbraucher von der Stadt aufs Land ziehen und die einst vertraglich zugesicherten Geschwindigkeiten für das Surfen im weltweiten Datennetz nicht mehr erreicht werden oder das Handynetz des einst gewählten Anbieters den neuen Wohnort gar nicht abdeckt.

Die Telekommunikations-Anbieter zeigen sich mit Blick auf diesen Plan verwundert. Sie weisen auf ein frisches gegensätzliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hin. Der hatte erst im November 2010 entschieden, dass Verbraucher aus einem Vertrag nicht aussteigen dürfen, bloß weil sich ihre Lebensverhältnisse änderten. Dafür sollten sie grundsätzlich das Risiko tragen und nicht der Anbieter (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 57/10).

Privilegien im Internet

Völlig unklar ist auch noch, ob mit der anstehenden TKG-Novelle auch die sogenannte Netzneutralität garantiert wird. Dabei geht es um die Frage, ob alle Daten beim Transport über das Internet gleich behandelt werden müssen oder ob dabei einzelne Angebote gegen Gebühr bevorzugt werden dürfen, bei denen ein Abriss des Datenstroms klar die Qualität beeinträchtigen würde: Sprachtelefonie (VoIP), Konferenzen per Video (Skype), Fernsehen über das Internet (IPTV) oder Übertragung von Operationen an aus der Ferne helfende Ärzte.

Kritiker fordern hingegen, die Freiheit des Netzes dürfe keinesfalls beschnitten werden. Andernfalls bestehe womöglich die Gefahr, dass sich größere und damit meist finanzstärkere Anbieter einen Vorteil vor kleineren Konkurrenten erkaufen könnten. Im Entwurf zur TKG-Novelle taucht der Begriff "Netzneutralität" bisher nicht auf. Das Papier dürfte bis zur Abstimmung im Parlament jedoch noch einmal aktualisiert werden: Es ist zur Beratung an insgesamt fünf Ausschüsse des Bundestages verwiesen worden.

Mehr zum Thema Telekommunikationsgesetz (TKG)