Schufa-Scoring

Update: Schufa muss laut BGH keine Auskunft über ihr Scoring geben

Verbraucher fordern, dass das Schufa-Scoring transparenter werden soll. Laut Gerichtsurteilen fällt das Scoring allerdings unter das Bundesdatenschutzgesetz, weshalb die Berechnung der Auskunft nicht transparenter werden kann.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

 Schufa-Auskunf steht unter dem Datenschutzgesetz Schufa lässt sich beim Scoring nicht in die Karten schauen
Bild: dpa, bearbeitet: teltarif.de
Wenn es um Kredit­würdigkeit geht, werden selbst Vertrauen und Miss­trauen in nackten Zahlen gemessen. Oft entscheiden die Zahlen der Schufa, ob ein Autokauf oder ein Handy­vertrag zustande kommt, manchmal geht es um die Existenz. Der Dienstleister gibt nur knapp Auskunft zu ihrer Berechnung. Eine Frau aus Mittelhessen ist jetzt bis zum Bundes­gerichts­hof gegangen, um für mehr Transparenz zu kämpfen.

Update 28.01., 16:15 Uhr: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von heute, muss die Schufa den Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung der Kreditwürdigkeit geben. Das Gericht teilte heute in Karlsruhe mit, dass die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen wurde. Ende des Updates

In dem behandelten Fall geht es um das Scoring [Link entfernt] - so wird in der Branche das Verfahren genannt, aus unterschiedlichen persönlichen Daten vom Alter über die Anzahl der Umzüge bis zu geplatzten Krediten in der Vergangenheit eine Bonitätsbewertung zu erstellen. Entfernt sich der Basis-Score zu weit von 100 Prozent, wird es schwierig mit dem Kredit.

Schufa ist nicht immer korrekt

 Schufa-Auskunf steht unter dem Datenschutzgesetz Schufa lässt sich beim Scoring nicht in die Karten schauen
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Diese Erfahrung machte eine Angestellte aus dem Landkreis Gießen, als sie sich im Oktober 2011 einen BMW Mini Cooper zulegen wollte - kredit­finanziert oder mit einem Leasing-Vertrag, wie sie das schon immer so gemacht hat. Aber diesmal kam das Geschäft nicht zustande - wegen einer Namens­verwechslung gab es eine falsche Schufa-Auskunft. Erst im zweiten Anlauf klappte der Leasing-Vertrag - allerdings wunderte sich die Käuferin über die schlechte Einstufung ihrer Bonität: Die Schufa stufte sie mit 92,9 Prozent gegenüber Banken und 81,1 Prozent gegenüber Tele­kommunikations­unternehmen ein.

Bei einer anderen Auskunftei habe seine Mandantin eine hervorragende Bonität erhalten, erklärt Rechtsanwalt Michael Diehl. "Wie kommen da die unterdurchschnittlichen bis schlechten Werte der Schufa zustande?" Die Standard­auskunft der Schufa stellte die Angestellte nicht zufrieden. Sie wollte wissen, welche Daten zugrunde gelegt wurden, um zu diesem Ergebnis zu kommen.

Kein Anspruch auf eigenständige Überprüfung

Das Amtsgericht Gießen wies die Klage in diesem Punkt im Oktober 2012 ab - die Schufa habe ihre Aus­kunfts­pflicht nach Paragraf 34 des Bundes­daten­schutz­gesetzes erfüllt, und "ein Anspruch darauf, mit der Auskunft die Berechnung selbst überprüfen zu können, besteht nicht". Im März 2013 bestätigte das Landgericht Gießen das Urteil der Vorinstanz, ließ aber die Revision beim BGH zu.

In der letzten Instanz vertritt Matthias Siegmann die Schufa. Der Rechtsanwalt blickt dem Erörterungs­termin zuversichtlich entgegen: "Es gibt bei ähnlichen Klagen gegen die Schufa zahllose Entscheidungen von unteren Instanzen, die fast alle zugunsten der Beklagten ausgefallen sind." Die genauen Formeln zur Berechnung der Schufa-Scores gehörten zum Geschäftsgeheimnis des Unternehmens. Der BGH werde zu entscheiden haben, wo die Grenze zu ziehen sei zwischen dem Auskunfts­anspruch nach Paragraf 34 Bundes­daten­schutz­gesetz und dem Recht auf Geheimhaltung von internen Informationen eines Unternehmens.

Verteidiger Diehl, der im BGH nur als Zuhörer dabei ist, hofft darauf, dass sich der Grundsatz der Transparenz durchsetzen kann: "Aus unserer Sicht müssen zumindest die für den Schufa-Score zugrunde gelegten Daten mitgeteilt werden." Nur so habe der Verbraucher überhaupt eine Chance, sich so zu verhalten, dass er eine schlechte Bewertung bei der Schufa vermeiden könne. "Ich bin gespannt, was der BGH dazu sagt, wir haben zumindest den Finger in die Wunde gelegt."

Dass die Schufa-Auskunft auch oft fehlerhaft und unvollständig sein kann, zeigt unsere Meldung hierzu. Trotz falscher Daten erlaubt sich die Schufa ein Urteil über die Kreditwürdigkit des Verbrauchers.

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