BGH: Vodafone darf Kunden nicht mit Schufa-Eintrag drohen (2. Update)
GH: Darf Vodafone Kunden mit Schufa-Eintrag drohen?
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Ob Telefonanbieter Vodafone säumige Kunden bei
früheren Mahnungen auf unfaire Weise unter Druck gesetzt hat, prüft
heute der Bundesgerichtshof (BGH). Den Richtern
liegt eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg vor. Die
Verbraucherschützer sehen in einem früheren Hinweis des Unternehmens
auf eine mögliche Mitteilung an die Schufa die Rechte der Kunden
beeinträchtigt. Wann der BGH sein Urteil verkünden will, ist noch
unbekannt.
GH: Darf Vodafone Kunden mit Schufa-Eintrag drohen?
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Vodafone hatte säumigen Kunden in einer Mahnung folgenden Hinweis mit
auf dem Weg gegeben: Das Unternehmen sei verpflichtet, die
"unbestrittene" Forderung der Schufa mitzuteilen, sofern die
Interessenabwägung nicht etwas anderes ergebe. Diese Formulierung
wird nach Angaben eines Unternehmenssprechers seit vier Jahren nicht
mehr verwendet. Sie sei außerdem nur bei der allerletzten Mahnung
verwendet worden, wenn dem Kunden zuvor schon die Telefonsperrung
angedroht worden sei.
Im konkreten Fall ging es um 366 Euro
Unbestritten ist in dem Verfahren, dass Vodafone unter bestimmten Voraussetzungen zur Weiterleitung personenbezogener Daten säumiger Kunden an die Schufa berechtigt ist. Der Streit dreht sich um die konkrete Formulierung in der Mahnung und ob Verbraucher diese richtig verstehen können. In dem BGH-Fall ging es um einen Betrag in Höhe von 366 Euro.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf folgte 2013 den Verbraucherschützern und sah in der Formulierung eine unfaire Beeinflussung der Verbraucher. Diese könnten aus Angst vor der Mitteilung an die Schufa nicht mehr frei entscheiden, ob sie wirklich zahlen wollten. Sie würden die Rechnung dann vielleicht begleichen, obwohl sie diese eigentlich nicht anerkennen wollten.
Die von der Schufa und anderen Auskunfteien gesammelten und bewerteten Daten sind für Millionen Menschen wichtig, die Kredite aufnehmen oder Mietverträge abschließen wollen.
Update 18:00 Uhr: Verbraucher-Klage gegen Vodafone erfolgreich
Vodafone ist bei früheren Mahnungen über das Ziel hinausgeschossen und hat säumige Kunden auf unfaire Weise unter Druck gesetzt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Die Richter gaben damit der Verbraucherzentrale Hamburg recht, die in einem früheren Hinweis des Unternehmens auf eine mögliche Mitteilung an die Schufa die Rechte der Kunden unangemessen beeinträchtigt sah (Az.: I ZR 157/13).
Denn Verbraucher könnten sich durch die konkrete Formulierung des Textes so unter Druck gesetzt fühlen, dass sie die Rechnung bezahlten, obwohl sie diese eigentlich gar nicht für berechtigt hielten. Bereits die Vorinstanz hatte so entschieden. Demzufolge müssen Unternehmen die rechtlichen Anforderungen für eine Datenübermittlung an die Schufa deutlich machen. Das habe Vodafone nicht getan, hieß es.
Nach dem Gesetz darf kein Hinweis an die Auskunftei erfolgen, wenn der Kunde die Rechnung als nicht gerechtfertigt erachtet und dies dem Anbieter mitteilt - er sie also "bestritten" hat. Diese Rechtslage könne ein durchschnittlicher Verbraucher aus der vorliegenden Formulierung aber nicht verstehen, argumentierten die Verbraucherschützer. Dass Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Hinweis über säumige Kunden an die Schufa berechtigt sind, war nicht umstritten. Ende des zweiten Updates.