Panne bei der Schufa

Negatives Scoring durch Datenpanne bei der Schufa

Beim hessischen Datenschutzbeauftragten gingen im letzten Jahr eine Reihe von Beschwerden ein, dass die Schufa fälschlich negative Bonitätsprüfungen ausgestellt haben soll.
Von

Negatives Scoring durch Datenpanne bei der Schufa Negatives Scoring durch Datenpanne
Bild: dpa
Laut Tätigkeitsbericht des hessischen Datenschutzbeauftragten wurde nun öffentlich, dass im vergangenen Jahr eine Reihe von Beschwerden gegen die Schufa Holding eingegangen sind. Grund: Die Schufa soll falsche Bonitätsbewertungen ausgestellt haben. So drehten sich einige Beschwerden darum, dass negative Bonitätsinformationen falschen Personen zugeordnet worden sein sollen. Das kritisierte der hessische Datenschützer Michael Ronellenfitsch.

Panne im Scoring-Verfahren

Negatives Scoring durch Datenpanne bei der Schufa Negatives Scoring durch Datenpanne
Bild: dpa
Die Schufa prüft die Kreditwürdigkeit durch ein Scoring-Verfahren. Beim Scoring geht es im Allgemeinen darum, aufgrund von gesammelten Erfahrungen aus der Vergangenheit zuverlässige Prognosen für die Zukunft zu erstellen.

Kreditscoring beschäftigt sich mit der Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nachkommt. Die Wahrscheinlichkeit zum Beispiel einem Autokredit nachzukommen, kann dabei aber eine andere sein, als die Wahrscheinlichkeit, dass der Kauf auf Rechnung getilgt wird. Das Scoring-Verfahren ermögliche so auch die Kreditvergabe an Personen, die ohne das Verfahren als zu risikoreich eingestuft würden. Im Rahmen dieses Scoring-Verfahrens seien die Betroffenen fälschlicherweise negativ bewertet worden. Ergo: Die Personen konnten durch die negativen Bonitätsauskünfte der Schufa keine Geschäfte mehr abschließen.

Fehler liegt in manueller Bearbeitung

Dass es zu den Missständen gekommen ist, sei laut der hessischen Datenschützer eine Panne von manuellen Bearbeitungen der Bonitätsauskünfte. Obwohl die Schufa durch interne Arbeitsabläufe eine große Bearbeitungssorgfalt aufweisen und eine manuelle Zuordnung von Bonitätsinformationen durch einen Angestellten der Schufa nur durch große Hürde möglich sein soll, sei der Fehler laut Datenschützer nicht zu tolerieren. Die Schufa müsse die Beschwerden über die fehlerhafte Zuordnung bevorzugt bearbeiten.

Eine weitere Panne betrifft eine Frau aus Bayern. Wie der Bayrische Rundfunk auf seiner Webseite berichtet, gebe es eine Doppelgängerin mit gleichem Namen und Geburtsdatum, wohnt aber in einem anderen Bundesland. Und die machte kräftig Schulden, zu Lasten der unschuldigen Frau. Laut Verbraucherzentrale Bayern kann es immer mal wieder vorkommen, dass bei ihr Beschwerden über angebliche Namensverwechslungen eingehen. Sollten Sie zurecht negative Auskünfte von der Schufa erhalten haben, finden Sie Auswege aus der Schuldenfalle.

Mehr zum Thema Schufa