teltarif hilft: o2 lehnt Vertrag ohne Grund ab, schickt aber SIM
Warum ein Interessent trotz zunächst abgelehnten Vertrags eine SIM erhielt, blieb unbeantwortet.
Foto: teltarif.de
Wenn ein Interessent bei einem Netzbetreiber einen Vertrag mit Smartphone bestellt, sollte sich der Provider darüber eigentlich freuen. Der heutzutage einzige Fall, aufgrund dessen Verträge abgelehnt werden, ist die Bonität. Sollte sich bei der Bonitätsprüfung bei einer Wirtschafts-Auskunftei wie der Schufa herausstellen, dass der Interessent schon durch nicht bezahlte Rechnungen aufgefallen ist, kann der Kunde abgelehnt werden.
Dabei können aber mehrere Probleme auftreten. Zum einen kommt es immer wieder vor, dass die bei den Wirtschafts-Auskunfteien gespeicherten Daten schlicht falsch sind oder eine Namensverwechslung vorliegt. Zum Anderen begründen die Provider dann oft gegenüber dem Kunden gar nicht so genau, was zur Ablehnung des Vertrags geführt hat, sodass dieser oft ratlos da steht und gar nicht weiß, ob es nun überhaupt an der Bonität gelegen hat oder nicht.
Einen derart merkwürdigen Fall mussten wir kürzlich bei einem o2-Interessenten aufklären, der über einen Online-Shop einen o2-Vertrag mit Smartphone bestellen wollte.
o2-Vertrag ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt
Warum ein Interessent trotz zunächst abgelehnten Vertrags eine SIM erhielt, blieb unbeantwortet.
Foto: teltarif.de
Ende November schrieb uns ein o2-Interessent, der von einem langjährigen teltarif.de-Leser an unsere Redaktion verwiesen worden war:
Aufgrund einer Empfehlung meines Freundes, der ein langjähriger Leser Ihres Fachportals und Onlineverlages ist, wende ich mich mit meinen Schwierigkeiten mit o2 im Hinblick auf einen von mir gewünschten Abschluss eines Mobilfunkvertrages Free M (nebst eines Huawei P30 Pro NE 256 GB Aurora) zu einem Preis von monatlich 29,99 Euro für eine Laufzeit von 24 Monaten (bei einem Datenvolumen von 20 GB mit einer Geschwindigkeit von 225 MBit/s) an Sie.Obwohl ich nach Auskunft meiner Bank ein Top-Bonitäts-Rating habe und meine Schufa-Auskunft keine Negativeinträge ausweist, hat o2 den Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit mir letztendlich ohne eine für mich nachvollziehbare Begründung abgelehnt. Gleichwohl habe ich eine SIM-Karte von o2 übersandt erhalten, die ich - in der Hoffnung der baldigen Übersendung des von mir begehrten Smartphones durch o2 - in meinem alten Handy (kein Smartphone) aktiviert habe. Da die Übersendung des Smartphones ausblieb, habe ich den Mobilfunkvertrag fristgerecht widerrufen und die SIM-Karte aus meinem alten Handy entfernt und unbrauchbar gemacht. Trotzdem hat o2 mit den von mir übermittelten Daten meines Personalausweises und meiner Bankkarte unerlaubt von meinem Konto einen Betrag in Höhe von 42,12 Euro abgebucht, den ich mir mit meiner Bank zurückgeholt habe. Zu diesem Betrag habe ich von o2 bis zum heutigen Tage keine Rechnung erhalten. Die bei der unerlaubten Abbuchung mitgeteilten Kunden- und Rechnungsnummern sind mir unbekannt. Per E-Mail und durch Schreiben bin ich inzwischen von o2 angemahnt worden. o2 droht mir nicht nur die Sperrung meines Mobilfunkanschlusses (der nach der Unbrauchbarmachung der SIM-Karte durch mich unbenutzbar ist), sondern auch die Erhebung der Zahlungsklage für einen Betrag in Höhe von 45,04 Euro an, obwohl die von o2 diesbezüglich mitgeteilte Kunden- und Rechnungsnummer mich nicht betreffen und mir gänzlich unbekannt sind. [...]
Nach Allem bitte ich Sie um Ihre Mithilfe bei der Klärung meiner Angelegenheit mit o2. Insbesondere ist mir daran gelegen, dass o2 die unberechtigte Forderung ersatzlos aufgibt, mir erstmalig das seltsame Verhalten der Bonitätsabteilung unter Angabe der Sachgründe erläutert, die den Vertragsschluss mit mir verhindert haben, und schließlich davon absieht, mir Einträge in der Schufa oder sonstigen Datenbanken zu meinem Nachteil zu setzen. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bei Ihnen bereits im Voraus!
Antwort von o2: Auf Forderung wird verzichtet
Nachdem wir den Fall inklusive aller Unterlagen an o2 weitergeleitet hatten, meldete sich ein Sachbearbeiter des Beschwerdemanagements von o2 Mitte Dezember bei dem Interessenten und schrieb:
Sehr geehrter Herr [...], die teltarif.de-Redaktion hat uns auf Ihren Sachverhalt hingewiesen und um erneute Prüfung gebeten. Gerne hätte ich das Vorkommnis mit Ihnen persönlich am Telefon besprochen. Leider habe ich Sie nicht erreicht. Ich bedauere, dass der Vertragsabschluss auch nach Klärung mit unserer Bonitätsabteilung nicht erfolgreich war. Leider wurde bei der Nachbestellung irrtümlich das falsche Bestandskundenkonto verwendet, bei dem Ihr Name noch falsch hinterlegt war. Dieses Bestandskundenkonto war von der Bonitätsabteilung unbehandelt, sodass auch die nachträgliche Namenskorrektur trotzdem zu der Vertragsablehnung geführt hat. Im Namen von o2 bitte ich Sie für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Die Gebühr für die bereitgestellte SIM-Karte mit der Rufnummer 0176/xxxxxxxx habe ich in voller Höhe ausgebucht. Die erhaltene Zahlungserinnerung/Mahnung bitte ich Sie als gegenstandslos zu betrachten.
o2-Interessent nur teilweise zufrieden
Mit dieser Antwort war der o2-Interessent nur teilweise zufrieden, an unsere Redaktion schrieb er ausführlich:
Zu Ihrer Information leite ich Ihnen die E-Mail von o2 weiter, die mich am 18.12.2020 erreicht hat. Diese E-Mail stellt erfreulicherweise klar, dass o2 an der fehlerhaft mir gegenüber angemahnten Zahlungssumme als Forderung gegen mich nicht mehr festhält. Insoweit hat sich Ihr Einsatz - für den ich mich herzlich bei Ihnen bedanke - als erfolgreich erwiesen. Allerdings bleiben für mich noch einige Ungereimtheiten, die das Verhalten von o2 in meinem Fall betreffen, bestehen:Auf die offene Frage, ob der Interessent nun bei o2 gefahrlos einen Tarif bestellen kann, ohne dass es wieder zu derartigen Vorkommnissen kommt, hatte uns o2 bis Redaktionsschluss dieses Artikels zunächst nicht geantwortet. Der Hinweis darauf, dass nun in alle Kundenkonten die korrekten Bonitätsinformationen eingetragen worden sind, deutet aber darauf hin, dass dem so ist.1. Diese E-Mail von o2 vom 18.12.2020 geht mit keinem Wort darauf ein, warum bereits bei meiner ersten Anfrage über Sparhandy am 05.09.2020 ein Vertragsschluss mit mir von o2 abgelehnt wurde, obwohl meine Bonität zum Zeitpunkt der Anfrage bereits in vollem Umfang gegeben gewesen ist. Zu diesem Zeitpunkt konnte es bei o2 bezüglich meines Namens keine zwei Bestandskonten geben, da ich mich als Neukunde um den Vertrag bei o2 bewarb.
2. Nachdem ich am 20.09.2020 überraschend eine SIM-Karte erhalten und in meinem alten Handy aktiviert habe, scheiterte der Vertragsschluss mit o2 am 26.09.2020 erneut, obwohl mir die Bonitätsabteilung von o2 am selben Tag zuvor mitgeteilt hatte, dass einem Vertragsschluss mit mir nichts mehr im Wege stünde. Mit der E-Mail vom 18.12.2020 behauptet o2 nunmehr, dass bei meiner Bestellung in der Bonitätsabteilung von o2 ein Bestandskundenkonto verwendet wurde, bei dem mein Name fehlerhaft hinterlegt gewesen sein soll. Aus diesem Grund sei der Vertragsschluss mit mir am 26.09.2020 von o2 erneut abgelehnt worden. Diese Begründung überzeugt mich nicht. Denn wenn es aus Sicht von o2 bis zum 26.09.2020 zu keinem wirksamen Vertragsschluss mit mir gekommen ist, dürfte es am 26.09.2020 überhaupt kein Bestandskundenkonto von mir bei o2 gegeben haben (schon gar nicht zwei!). Wird in diesem Zusammenhang berücksichtigt, dass ich am 20.09.2020 lediglich eine SIM-Karte von o2 erhalten und aktiviert habe, stellt sich die Frage, welchem der beiden Bestandskundenkonten o2 die SIM-Karte zugeordnet hat. Dem Konto mit meiner falschen Namensschreibung, welches - aus welchen Gründen auch immer - nur Vertragsablehnungen von o2 produziert? Oder dem Konto mit meiner korrekten Namensschreibung, dem kein Vertragsschluss zugrunde liegen konnte, da ja auch am 26.09.2020 eine Ablehnung von o2 erfolgt ist?
3. Unklar bleibt trotz der E-Mail von o2 vom 18.12.2020 auch, aus welchem Grund o2 am 09.10.2020 einen nicht näher erläuterten Betrag in Höhe von 42,12 Euro von meinem Konto abgebucht hat, obwohl mir die o2-Kundenbetreuung mit E-Mail vom 02.10.2020 die Deaktivierung meiner Bestellung mitgeteilt und mich um die Vernichtung der SIM-Karte gebeten hat. Wird in diesem Zusammenhang berücksichtigt, dass ich von o2 keine Rechnung oder Mahnung erhalten habe, bevor o2 die unberechtigte Abbuchung von meinem Konto vorgenommen hat, stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wem o2 die Rechnung über 42,12 Euro übersandt hat. Da o2 von mir nur meine korrekte Adressenangabe erhalten hat, liegt an dieser Stelle der Schluss nahe, dass o2 niemandem eine Rechnung über 42,12 Euro geschickt hat, bevor bei mir die unberechtigte Kontoabbuchung von o2 vorgenommen worden ist. Überdies stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, auf welche SIM-Karte sich der Zahlungsrückstand von 42,12 Euro beziehen soll, wenn die einzige mir übersandte SIM-Karte bei o2 als gelöscht geführt wird.
4. Zudem empfinde ich es als irritierend, dass o2 in der E-Mail vom 18.12.2020 für mich eine Kundenummer benennt, die mit derjenigen identisch ist, die z. B. im Mahnschreiben von o2 vom 30.10.2020 aufgeführt ist. Denn diese Kundennummer wurde mir weder im Zusammenhang mit der inzwischen vernichteten SIM-Karte von o2 noch in meinem "My-o2-Account" zugeordnet. Gleichwohl stellt o2 in der E-Mail vom 18.12.2020 einem Zusammenhang mit der inzwischen vernichteten SIM-Karte her.
5. Schließlich bleibt o2 mit der E-Mail vom 18.12.2020 die Auskunft darüber schuldig, ob o2 wegen meines angeblichen Zahlungsrückstandes Meldungen gegenüber Auskunfteien und Datenbanken abgegeben hat, die geeignet sind, mein Scoring negativ zu beeinflussen.
Update 20. Januar: Späte Stellungnahme von o2
Zwei Tage nach Veröffentlichung dieses Artikels hat o2 uns nun folgende ausführliche Stellungnahme zu dem Fall geschickt:
Gerne möchte ich auf Ihren Artikel zu Herrn [...] und den Kommentator zurück kommen. Im Fall von Herrn [...] führten zwei fehlerhafte Stammsätze dazu, dass die Bestellung und Bonitätsprüfung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben. Dies bedauern wir sehr. Vor Weihnachten hatte mein Kollege den Mobilfunkvertrag entsprechend gelöscht und die bis dahin berechnete Grundgebühr erstattet. Erst nach Klarstellung durch den Kunden wurde die Sparhandy-Bestellung durch die Auskunftei freigegeben. Allerdings war diese neue Bestellung immer noch im falschen Datensatz erfolgt, sodass die Bestellung leider erneut abgelehnt wurde. Zu unserem großen Bedauern wurde dieser Fehler erst nach dem Widerruf des Kunde behoben und auch der aktive Mobilfunkvertrag identifiziert und beendet.Ende des Updates.Grundsätzlich findet bei jeder Bestellung eines Neuvertrages eine Bonitätsprüfung statt. Nach einer Vertragsablehnung führt eine anschließende Neubestellung ohne vorheriger Rücksprache mit der Bonitätsabteilung nicht zu einem anderen Ergebnis. Denn es handelt sich um denselben Scoring-Wert. Zu Ihrer Frage in diesem Zusammenhang: Es werden keine SIM-Karten unaufgefordert verschickt. Jeder SIM-Versand basiert auf einer entsprechenden Bestellung und wird in Schriftform bestätigt. Die Auskunfteien werden nicht über die Vertragsnutzung informiert. Wir bedauern sehr, dass ein Kunde eine negative Erfahrung mit o2 und Sparhandy gemacht hat. Der Beschreibung des 2. Kunden nach haben die vier "Community-Cards" keinen Bezug zu den Sparhandy-Bestellungen, da diese offenbar aus einer anderen Bestellung stammen.
Der Fall eines Vodafone-Prepaid-Kunden hat viel Aufmerksamkeit auf teltarif.de erzeugt. Vodafone warf dem Kunden vor, Hotline-Mitarbeiter massiv persönlich beleidigt zu haben. Der Kunde widersprach deutlich.