Zahlung per Nachnahme: Tücken bei der Bezahlung an der Haustür
Zahlung per Nachnahme: Tücken bei der Bezahlung an der Haustür
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Cash gegen Paket an der Haustür: Das
Bezahlen von Online-Bestellungen
per Nachnahme beim Paketboten bietet
noch immer jeder zweite Netzhändler an. Das geht aus einer Stichprobe
von 50 Shops hervor, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
auf diese Zahlungsart hin abgeklopft hat.
Zahlung per Nachnahme: Tücken bei der Bezahlung an der Haustür
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Per Nachnahme bestellte Waren können in der Regel schneller versandt werden
als Bestellungen, bei denen Kunden die Vorauskasse oder die Begleichung per
Rechnung gewählt haben. Denn bei der Vorauskasse oder bei PayPal warten die
Verkäufer zunächst den Geldeingang für die Bestellung ab, bevor sie die
Ware auf den Weg schicken. Bei der Bezahlung per Rechnung kommt es hingegen
häufig vor, dass Händler die Kunden zunächst auf ihre Zahlungsfähigkeit hin prüfen.
Dies geschieht in der Regel durch eine Schufa-Abfrage - wer hier belastet ist,
findet in der Nachnahme oft die einzige mögliche Zahlungsart.
Für den Kunden ist das Bestellen per Rechnung den Experten zufolge aber dennoch die bessere Wahl, weil sich die Ware so im Gegensatz zur Nachnahme oder Vorauskasse vor dem Bezahlen auf Vollständigkeit, Qualität und Funktion hin überprüfen lässt. Außerdem kostet das Haustür-Inkasso extra - bei Lieferungen innerhalb Deutschlands im Schnitt 5 Euro - und schließt das Abgeben bei Nachbarn oder das Deponieren in Packstationen aus. Im schlimmsten Fall drohen dem Empfänger so weite Wege zu den Paketdienst-Niederlassungen.
Unklare Angaben und Extrakosten verwirren Kunden
Bei den Nachnahme-Preisangaben vieler Online-Shops sind den Verbraucherschützern im Rahmen der Stichprobe zum Teil jedoch grobe Patzer oder Ungereimtheiten negativ aufgefallen. Unklar ist für Kunden oftmals, was genau nun der Versand kostet und was die Nachnahme. Zudem können die Shop-Betreiber auf die mit dem jeweiligen Paketdienst ausgehandelte Inkassso-Pauschale selbst noch etwas draufschlagen.
Ein Kandidat, der ein zusätzliches Entgelt verlangt, ist den Verbraucherschützern zufolge DHL. Das Unternehmen berechnet für Lieferungen per Nachnahme ein zusätzliches Übermittlungsentgelt in Höhe von zwei Euro direkt vom Empfänger. Konkurrenten wie UPS, Hermes oder GLS veranschlagen so eine Extrazahlung hingegen nicht. Fälschlicherweise zeigten einige Online-Shops dieses Entgelt aber auch bei der DHL-Konkurrenz an.
Insgesamt gelte außerdem: Nur wenige Händler schlüsseln die Kostenbestandteile sauber nach Zustellkosten und Nachnahmegebühr auf. Mitunter würden die Begriffe auch vertauscht, die Posten vermischt oder der eine Posten gehe in dem anderen auf oder umgekehrt.