Themenspezial: Verbraucher & Service Zugriff

Kein Handyvertrag? Schufa darf aufs Konto schauen

Wer einen Mobil­funklauf­zeit­ver­trag möchte, muss sich von Wirt­schafts­aus­kunfts­diensten durch­leuchten lassen, für die Prognose, ob der Kunde seine Rech­nungen zahlen wird. Die Schufa plant einen direkten Blick auf das Bank­konto.
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Soll die Schufa einen Blick aufs eigene Bankkonto werfen dürfen, falls man keinen Mobilfunkvertrag bekommt? Soll die Schufa einen Blick aufs eigene Bankkonto werfen dürfen, falls man keinen Mobilfunkvertrag bekommt?
Foto: Picture Alliance / dpa
Wer irgend­wann - warum auch immer - seine Rech­nungen nicht bezahlen kann, landet früher oder später bei der Schufa oder einem anderen "Daten­samm­lungs­institut" oder auch Auskunftei genannt. Diese wurden erfunden, um den Banken, Händ­lern, Vermie­tern oder auch Mobil­funk­anbie­tern die bange Frage zu beant­worten: "Wird XY ein(e) gute(r) Kunde/in sein, kann er/sie auf Dauer die Rech­nung oder Miete bezahlen?"

Größte Auskunftei: die Schufa

Soll die Schufa einen Blick aufs eigene Bankkonto werfen dürfen, falls man keinen Mobilfunkvertrag bekommt? Soll die Schufa einen Blick aufs eigene Bankkonto werfen dürfen, falls man keinen Mobilfunkvertrag bekommt?
Foto: Picture Alliance / dpa
Die bekann­teste Daten­samm­lung betreibt die Schufa, die sich selbst als "Deutsch­lands führender Lösungs­anbieter von Auskunftei- und Infor­mati­ons­dienst­leis­tungen für Unter­nehmen und Verbrau­cher" sieht. Insge­samt sind rund 10 000 Firmen­kunden als Vertrags­partner ange­schlossen und 2,2 Millionen Privat­kunden nutzen deren Ange­bote.

Die Boni­täts­prü­fung

Was tun, wenn ein Mobil­funk­ver­trag verwei­gert wird, weil die herkömm­lichen Boni­täts­infor­mationen nicht ausrei­chend sind? Gemeinsam mit der Schufa bietet der Netz­betreiber Telefónica (o2) die Risi­koprü­fung per Kontocheck an.

Im Rahmen einer ersten Test­phase kann der Kunde "SCHUFA CheckNow" ankreuzen und erlaubt damit der Schufa, direkt auf das Bank­konto des Kunden zu schauen. Die Schufa ist also über alle Konto­bewe­gungen auf diesem Konto infor­miert und kann sich daraus ein genaueres Urteil bilden, beispiels­weise, dass der Kunde doch genü­gend regel­mäßiges Einkommen oder ander­wei­tiges Vermögen hat und somit ein Mobil­funk­ver­trag risi­kolos möglich wäre.

Die frei­wil­lige Analyse der Konto­infor­mationen ist für Verbrau­cher kostenlos, betont die Schufa, und der Kunde muss ihr ganz explizit einen Auftrag dazu erteilen.

Im Zuge der Ände­rungen bei der zweiten EU-Zahlungs­dienste­richt­linie (kurz PSD2) dürfen bestimmte von der BaFin-lizen­sierte Unter­nehmen, wie z.B. finAPI GmbH, eine Tochter der Schufa, sich die Konten auf Basis dieser expli­ziten Zustim­mung anschauen, Dazu muss der Kunde sein Login für das Online-Banking verraten.

Die Schufa (in unserem Beispiel) analy­siert die "boni­täts­rele­vanten Daten" und über­mit­telt anschlie­ßend ausschließ­lich das Ergebnis an das Unter­nehmen, beispiels­weise den Mobil­funk­anbieter. Der kann (aber muss nicht) dann neu drüber nach­denken, ob er den Kunden doch annehmen möchte. Die Konten­details "sieht" nur die Firma finAPI, der Mobil­funk­anbieter (also hier o2) erfährt davon nichts.

Im Augen­blick ist das nur ein Test, aber später plant die Schufa das allen Unter­nehmen anzu­bieten, die so "wack­lige Kunden" besser beur­teilen können.

Und der Daten­schutz?

Verbrau­cher- und Daten­schützer sind in heller Aufre­gung.

"Die Konto­schnüf­felei der Schufa ist nicht akzep­tabel", kriti­sierte Klaus Müller, Vorstand des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bands. "Eine solch tiefe Daten­aus­wer­tung der Konto­bewe­gungen für Scoring­zwecke erlaubt Rück­schlüsse auf Persön­lich­keit, wirt­schaft­lichen Status und selbst poli­tische Orien­tie­rungen der Kunden und führt damit letzt­lich zum voll­kommen durch­leuch­teten Verbrau­cher." Man prüfe recht­liche Schritte für den Fall, dass die Schufa diese Pläne umsetzt.

Aus seiner Sicht werde das Problem nicht dadurch gelöst, dass Verbrau­cher frei­willig zustimmen müssen. Es sei nicht davon auszu­gehen, dass Auskunf­teien Verbrau­cher explizit auf die Trag­weite dieses Zugriffs hinweisen werden - sondern das eher im Klein­gedruckten der Daten­schutz­bestim­mungen verste­cken, sagte Müller.

Die Schufa argu­men­tierte, mit der frei­wil­ligen Daten-Spei­che­rung könne der Verbrau­cher weitere zukünf­tige Konto­zugriffe durch Dritte vermeiden und seine Daten dennoch für ihn vorteil­haft in eine Schufa-Boni­täts­bewer­tung einfließen lassen. Die Konto­ana­lyse finde nur einmal bei der Schufa statt. Die gespei­cherten Konto­daten beschränken sich nach Auskunft des Unter­neh­mens ausschließ­lich auf rele­vanten Daten zur Boni­täts­bewer­tung und Betrugs­bekämp­fung.

Justiz­minis­terium hat Fragen

Ein Spre­cher des Bundes­jus­tiz­minis­teriums sagte, dieses neue Geschäfts­modell werfe recht­liche Fragen auf. Daher werde sich das Minis­terium, das davon erst jetzt erfahren habe, dies "genau anschauen". Schließ­lich gehe es hier um "beson­ders sensible Daten" und die Verbrau­cher müssten stets in der Lage sein zu verstehen, wofür sie jeweils ihre Einwil­ligung erteilen.

Seit Einfüh­rung der Zweiten EU-Zahlungs­dienste­richt­linie (PSD2) ist es möglich, dass soge­nannte Konto­infor­mati­ons­dienste Einblick auf Konten bekommen können. Voraus­set­zung ist, dass der Kunde dem zustimmt. Die Schufa hatte Ende Dezember 2018 den Münchner Konto­infor­mati­ons­dienst finAPI GmbH gekauft.

Update: Tele­fonica/o2 hat den Test noch am Freitag Abend für beendet erklärt.

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