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Rückruf noch rechtens


05.07.2023 13:27 - Gestartet von insider0815
Mal eine Frage an die Bubble: Muss ich die Kündigung wirklich noch telefonisch bestätigen? Freenet akzeptiert eine reine online Kündigung nur wenn sie telefonisch bestätigt wird. Ist das rechtens?
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[1] Wechseler antwortet auf insider0815
05.07.2023 13:38
Benutzer insider0815 schrieb:
Mal eine Frage an die Bubble: Muss ich die Kündigung wirklich noch telefonisch bestätigen? Freenet akzeptiert eine reine online Kündigung nur wenn sie telefonisch bestätigt wird. Ist das rechtens?

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang wirksam wird.

Wenn der Anbieter sich also meldet: "Wir haben ihren Kündigungswunsch erhalten, bitte tun sie x y und z, um diesen zu bestätigen" ist die Kündigung bereits wirksam geworden.
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[2] franjotilsch antwortet auf insider0815
05.07.2023 13:38
Benutzer insider0815 schrieb:
Mal eine Frage an die Bubble: Muss ich die Kündigung wirklich noch telefonisch bestätigen? Freenet akzeptiert eine reine online Kündigung nur wenn sie telefonisch bestätigt wird. Ist das rechtens?

Nein das ist nicht rechtens. Auch brauchst du mit Freenet nicht mehr zu sprechen.
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[3] lucky2029 antwortet auf insider0815
05.07.2023 17:17
Benutzer insider0815 schrieb:
Mal eine Frage an die Bubble: Muss ich die Kündigung wirklich noch telefonisch bestätigen? Freenet akzeptiert eine reine online Kündigung nur wenn sie telefonisch bestätigt wird. Ist das rechtens?

Klarmobil und 1und1 machen das auch noch so. Wenn das nicht rechtens ist, dann Frage ich mich was wir als Kunde in dem Fall machen können. Die meisten werden einfach anrufen und das gewünschte Gespräch führen.
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[4] Kuch antwortet auf insider0815
05.07.2023 17:42
Hallo,

wie gesagt: wer sich ins Kundencenter einloggt und bei der Kündigungsvormerkung schreibt, wird auf einen Anruf hingewiesen. Das ist das alte Verfahren, das nur der Rückgewinnung der Kunden dient, aber nicht dem Kunden.
Darum: Einfach bei allen genannten Anbietern außerhalb (!) des Kundencenters auf der Haupt-Homepage nach "Kündig..." suchen, das Formular ausfüllen, absenden, fertig. Das ist eine wirksame Kündigung.

Siehe hier:

https://www.teltarif.de/recht/kuendigung/

Alexander Kuch
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[5] braiky antwortet auf insider0815
05.07.2023 21:10
Benutzer insider0815 schrieb:
Mal eine Frage an die Bubble: Muss ich die Kündigung wirklich noch telefonisch bestätigen? Freenet akzeptiert eine reine online Kündigung nur wenn sie telefonisch bestätigt wird. Ist das rechtens?
Auch bei freenet ist es so, wie Alexander Kuch beschrieben hat.
Im Kundenlogin gibt es nur KündigungsVORMERKUNG mit anschlißendem Zwang zur telefonischen Bestätigung.
Außerhalb von dem Kundencenter gibt es aber auch bei freenet einen funktionierenden Kündigungsbutton. So habe ich meinen Vertrag erfolgreich gekündigt ohne telefonieren zu müssen.
Man zieht bei freenet aber wirklich alle Register. Erst bestehen die auf einer Vertragsverlängerung um ein volles Jahr, dann kommt SMS mit dem Text "Lieber Kunde, es gibt dringende Informationen zu Ihrem Vertrag. Bitte melden sie sich schnellstmöglich..."... Als Sahnehäubchen noch per e-Mail ein grottenschlechtes Angebot mit dem Hinweis eine Pflichtberatung gemäß §57 Abs. 3 TKG durchzuführen.