Urteil: Vertriebsverbot von Mobilfunk-Repeatern ist rechtmäßig
Das VG Köln hat ein Vertriebsverbot
für Mobilfunk-Repeater bestätigt
Foto: dpa
Das Verwaltungsgericht Köln hat die
Klage eines Unternehmens abgewiesen, dem der Vertrieb von Mobilfunk-Repeatern durch die
Bundesnetzagentur (BNetzA) verboten worden war (Az.:
21 K 2589/12, Urteil vom 17. Juli 2013), wie das Gericht in einer
Presseerklärung mitteilt. Die Repeater, um die es in der Entscheidung geht, empfangen
Mobilfunk-Signale, verstärken diese und geben sie anschließend weiter.
Unternehmen wehrte sich gegen von der BNetzA verhängtes Vertriebsverbot
Das VG Köln hat ein Vertriebsverbot
für Mobilfunk-Repeater bestätigt
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Die Bundesnetzagentur hatte den Vertrieb untersagt, "weil die Geräte nicht mit dem Hinweis
versehen wurden, dass die Mobilfunknetzbetreiber die
exklusiven Nutzungsrechte an den betreffenden Frequenzen haben und für den Betrieb der
Geräte deshalb deren Zustimmung erforderlich ist". Das klagende Unternehmen vertreibt die
Mobilfunk-Repeater zum Einsatz an Orten mit schlechten Empfangsbedingungen - etwa in
Tiefgaragen, U-Bahn-Stationen oder Bürogebäuden mit beschichteten Fensterscheiben.
Das Verwaltungsgericht Köln hat das von der BNetzA ausgesprochene Vertriebsverbot nun bestätigt. Der betreffende Mobilfunk-Repeater erfülle "die Begriffsmerkmale einer Funkanlage, weil er durch den Empfang und die Ausstrahlung von Funkwellen kommunizieren könne".
Gericht: Betrieb solcher Repeater unzulässig - Anbieter muss Käufer darauf hinweisen
Die dabei genutzten Frequenzen seien aber den Mobilfunk-Netzbetreibern zugeteilt. Daher sei die Inbetriebnahme solcher Geräte ohne das Einverständnis der Netzbetreiber "mangels entsprechender Frequenzzuteilung" unzulässig.
Wenn der Anbieter die Käufer der Mobilfunk-Repeater nicht auf "diese erhebliche Einschränkung bei der Benutzung der Geräte" hinweise, sei ein Vertriebsverbot rechtmäßig, befand das Kölner Verwaltungsgericht. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.