Urteil

IPCom: Verkaufsverbot für einige Handys von HTC und Nokia

Telekom darf Geschäftskunden bestimmte Handys nicht mehr verkaufen
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

Bestimmte Handys von Nokia und HTC darf die Telekom nicht mehr an Geschäftskunden verkaufen. Bestimmte Handys von Nokia und HTC darf die Telekom nicht mehr an Geschäftskunden verkaufen.
Foto: dpa
Der deutsche Patentverwerter IPCom hat in seinem Dauerstreit um Handys von Nokia und HTC einen Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf errungen. Der Telekom sei es nun untersagt, gewisse Handys der Hersteller HTC und Nokia zu verkaufen, sagte ein Telekom-Sprecher auf Anfrage. Privatkunden seien von diesem Verkaufsverbot ausgenommen. Mit den betroffenen Geschäftskunden werde die Telekom in Kontakt treten. Allerdings stellt das Europäische Patentamt das Patent gerade auf den Prüfstand.

Bestimmte Handys von Nokia und HTC darf die Telekom nicht mehr an Geschäftskunden verkaufen. Bestimmte Handys von Nokia und HTC darf die Telekom nicht mehr an Geschäftskunden verkaufen.
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Dabei geht es um ein Verfahren, mit dem Zugriffsrechte auf einen Telekommunikationskanal vergeben werden. Das Patent (europäische Patentnummer 1841268) auf die ursprünglich von Bosch entwickelte Technologie liegt nun bei IPCom. Das Verfahren gehört zum Grundstock des Datenfunk-Standards UMTS. Nokia und HTC erklären allerdings, sie hätten inzwischen Umgehungslösungen umgesetzt, die das Patent nicht verletzen.

Europäisches Patentamt klärt Patent

Zudem wollen sie, dass das Europäische Patentamt in München das Patent für nichtig erklärt. Das European Patent Office (EPO) wollte sich heute und morgen damit beschäftigen. Die Telekom will die Entscheidungen des Landgerichts und des Münchner Patentamts prüfen und danach weitere Schritte ankündigen.

Die Telekommunikationsbranche sieht sich derzeit an vielen Ecken mit Patentklagen und -problemen konfrontiert. Die beiden größen Player in diesem Bereich sind Apple und Samsung, die sich gegenseitig entsprechende Vorwürfe machen. Auch Motorola ist an diesen Auseinandersetzungen beteiligt. Die Klagen haben bereits in der Vergangenheit zu Verkaufsverboten für einzelne Produkte, etwas das Samsung Galaxy Tab 10.1 geführt, das Samsung später als Samsung Galaxy Tab 10.1N in veränderter Form wieder auf den Markt gebracht hat.

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