Patentstreit

Rückschlag für Nokia und Apple im Rechts­streit um essen­tielles #100A-Patent

Das deutsche Unter­nehmen IPCom erwarb das Mobil­funk­patent #100A vor einigen Jahren von Bosch und liefert sich seitdem immer wieder Rechts­streite um mög­liche Lizenz­zahlungen mit Branchen­größen wie Nokia, Apple, Ericsson und Telekom.
Von Susanne Kirchhoff / dpa

Europäisches Patentamt in München Europäisches Patentamt in München
Foto: dpa
Schwer­gewichte der Handy-Branche wie Nokia, Apple und HTC werden sich weiter mit dem deutschen Patent­verwerter IPCom aus­einander­setzen müssen. Das Euro­päische Patent­amt bestätigte die Gültig­keit eines zentralen Patents von IPCom, wie das Unter­nehmen heute mit­teilte. Das Mobilfunk­patent #100A (Europäische Patent­nummer EP 1 841 268 B1) be­schreibt ein Ver­fahren zur Zugriffs­regelung von Mobil­telefonen auf das Netz. Mit der Vali­dierung des Patents wies das EPA Ein­sprüche von Nokia, HTC, Vodafone, Ericsson und Apple gegen die Vali­dität des Patents zurück.

Patent betrifft Zugriffsverfahren aus Mobilfunk-Standard

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Handys sig­nalisieren einer Basis­station über den so­genannten Ran­dom Access Channel (RACH), dass sie eine Verb­indung aufbauen wollen. Da alle mobilen Teil­nehmer, welche die gleiche Basis­station nutzen wollen, den gleichen RACH teilen - und ihre Meldungen somit kolli­dieren könnten -, kommen verschiedene Ver­fahren für eine effek­tivere Nutzung des Kanals zum Einsatz. Im Patent #100A sind unter anderem Ver­fahren be­schrieben, mit denen Polizei und Rettungs­kräfte auch bei Netz­überlastung einen prio­ri­sierten Zugang zum Mobil­funk-Netz erhalten können.

IPCom lebt von Patenten

Vor allem mit Nokia streitet IPCom schon seit Jahren heftig in mehreren Ländern. Der finnische Handy-Riese erklärte, man habe die Funktion in Umgehung des Patents um­gesetzt. IPCom konterte, das gehe nicht, da das ursprünglich bei Bosch ent­wickelte Patent zum Grund­stock von Mobil­funk-Standards wie UMTS und LTE gehöre. Vor rund einem Jahr ver­klagte IPCom auch den iPhone-Herstel­ler Apple. Eine erste Verhandlung in der Verletzungs­klage, bei der es auch um Schaden­ersatz geht, ist für den 11. Februar in Mannheim angesetzt.

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