Schlappe für IPCom: Nokia verletzt UMTS-Patent nicht
Nokia erhält vom OLG Karlsruhe in einem Patentstreit Recht
Bild: dpa
Im Streit um die mögliche Verletzung eines
Mobilfunk-Patents hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eine wichtige
Entscheidung zugunsten des Handy-Herstellers Nokia getroffen. Die
Richter folgten der Berufung des Unternehmens und
stellten im Unterschied zum Landgericht Mannheim keine
Patentverletzung fest. Das Urteil könnte auch für die noch offenen
Berufungsverfahren mit Beteiligung von Apple und HTC wegweisend sein.
Der Patentverwerter IPCom will den Streit nun auch vor den
Bundesgerichtshof bringen, die höchste Instanz in Zivilsachen.
Patent betrifft Zugriffsverfahren aus Mobilfunk-Standard
Nokia erhält vom OLG Karlsruhe in einem Patentstreit Recht
Bild: dpa
In dem Rechtsstreit geht es um ein Patent, das den Zugang zu
Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei
Netzüberlastung eine Überholspur freihält. Es wurde ursprünglich von
dem deutschen Elektrotechnik-Spezialisten Bosch entwickelt und 2007
zusammen mit anderen Patenten an IPCom verkauft. Das Europäische
Patentamt (EPA) in München hat dieses Schutzrecht im Januar für
gültig erklärt, allerdings in einer eingeschränkten Fassung. Nach der
Berufung von IPCom entschied jetzt der 6. Zivilsenat des OLG
Karlsruhe, dass "der UMTS-Standard von der technischen Lehre des
geänderten Patentanspruchs in einem entscheidenden Punkt keinen
Gebrauch" mache (Aktenzeichen 6 U 27/11).
Die Berufungsinstanz änderte das Urteil des Landgerichts Mannheim, das im April 2012 noch die Verletzung des IPCom-Patents festgestellt hat. Allerdings ließ der Senat die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu. IPCom zeigte sich in einer schriftlichen Erklärung "zuversichtlich, dass der Bundesgerichtshof zu seinen Gunsten entscheiden und eine Patentverletzung feststellen wird". IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter nannte die Karlsruher OLG-Entscheidung einen "vorübergehenden Rückschlag".
Nach seinem Nokia-Urteil hatte das Landgericht Mannheim Ende Februar dieses Jahres eine Milliardenklage gegen iPhone-Hersteller Apple abgewiesen und in einem ähnlichen Verfahren gegen HTC ebenfalls keine Patentverletzung erkannt. In diesen Fällen ging es ebenfalls um das vom EPA geänderte Patent. IPCom legte Berufung gegen diese Urteile ein, über die das OLG Karlsruhe noch befinden muss.