Nächste Runde

Patentstreit mit HTC: IPCom geht jetzt direkt gegen Händler vor

IPCom droht Händlern "rechtliche Schritte" an
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Der Patentverwerter IPCom droht Händlern Der Patentverwerter IPCom droht Händlern, die weiterhin HTC-Geräte verkaufen, mit rechtlichen Schritten.
Bild: teltarif.de
Der Patentverwerter IPCom geht im Streit mit HTC in eine neue Runde und will den Verkauf von Smartphones des taiwanesischen Herstellers in Deutschland nun direkt im Handel stoppen. Das Unternehmen schickte gestern sogenannte Abnehmerverwarnungen an Einzel- und Großhändler, die am Vertrieb der UMTS-Handys von HTC beteiligt sind. Wenn sie den Verkauf der infrage stehenden HTC-Geräte fortsetzten, würden sie sich weiteren rechtlichen Schritten aussetzen, wie IPCom in den Abnehmerverwarnungen erklärte. Zuvor hatte HTC sich geweigert, die Auslieferung der Geräte zu stoppen.

Der Patentverwerter IPCom droht Händlern Der Patentverwerter IPCom droht Händlern, die weiterhin HTC-Geräte verkaufen, mit rechtlichen Schritten.
Bild: teltarif.de
Jetzt müssen also die jeweiligen Händler entscheiden, ob und welche Risiken sie mit dem weiteren Verkauf der umstrittenen HTC-Smartphones eingehen wollen - schließlich sind HTC-Geräte hierzulande durchaus beliebt. Nach Einschätzung des Patent-Experten Florian Müller dürften sich die Unannehmlichkeiten für die Händler in Grenzen halten, weil sie normalerweise durch entsprechende Verträge mit den Zulieferen geschützt sind - vermutlich müsste HTC eventuelle Verfahrenskosten oder Strafzahlungen übernehmen.

Streit um UMTS-Patente von Bosch

In dem Streit zwischen IPCom und HTC geht es um Mobilfunk-Patente des Elektrokonzerns Bosch, der in den 80er und 90er Jahren maßgeblich an der Entwicklung des Datenfunk-Standards UMTS beteiligt war. IPCom hatte im Jahr 2007 die Rechte an den Patenten von Bosch gekauft und zwei Jahre später ein erstes Urteil gegen HTC am Landgericht Mannheim erwirkt. Der taiwanische Hersteller hatte in der Vergangenheit stets erklärt, die infrage stehenden Patente in seinen aktuellen Geräten nicht zu nutzen. Daher gebe es keine Grundlage für ein Verkaufsverbot.

IPCom leitete in der vergangenen Woche die Vollstreckung des Urteils ein, nachdem HTC die Berufung gegen den Spruch des Mannheimer Landgerichts von 2009 am vergangenen Freitag fallen gelassen hatte. IPCom wirft HTC vor allem die Verletzung eines Patents vor, mit dessen Hilfe Verbindungen je nach Wichtigkeit in verschiedene Gruppen gestaffelt werden, was unter anderem bei Notfällen wichtig sein kann.

IPCom warf nun HTC vor, nicht auf die Aufforderung reagiert zu haben, die "illegale Nutzung der Patente von IPCom" zu unterlassen. Daher sehe man sich nun gezwungen, vor Gericht Strafzahlungen gegen HTC zu erwirken.

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