Wegen Patentverletzung: IPCom verklagt o2-Mutter Telefónica
Jetzt hat auch Telefónica Ärger mit IPCom.
Bild: teltarif.de
Der o2-Mutterkonzern Telefónica muss sich vor dem
Landgericht München gegen eine Klage wegen Patentverletzung wehren. Der Münchner Patentverwerter
IPCom wirft dem Telekommunikationsanbieter vor, beim Betrieb seines Mobilfunknetzes eine Technik zu verwenden, für die IPCom
ein Patent besitzt. Nachdem der Gütetermin im Februar 2012 gescheitert war,
trafen sich die Streitparteien heute erneut vor Gericht.
Telefónica erhält Unterstützung
Jetzt hat auch Telefónica Ärger mit IPCom.
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IPCom hatte im Jahr 2007 hunderte Mobilfunkpatente des Autozulieferers
Bosch erworben und vermarktet diese seitdem. Das Klagepatent EP 1.226.692
betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Mobilfunknetzes und wird als
essenziell für die Datenübertragung im UMTS-Netz betrachtet. Das Europäische
Patentamt hatte das Patent bereits für gültig erklärt. Nun geht es noch um
die Frage, ob Telefónica dieses Verfahren verwendet und daher an IPCom eine
Lizenzgebühr zahlen müsste.
Die Handy- und Smartphone-Hersteller HTC und Nokia sind dem Mobilfunkunternehmen als Streithelfer beigetreten, da sie von möglichen Lizenzgebühren auch betroffen wären. Der Streitwert in dem Fall beträgt eine Million Euro.
Bei der Verhandlung stand zunächst der Austausch der jeweiligen Argumente im Mittelpunkt. Der Prozess soll am 18. Juli fortgesetzt werden. Eine außergerichtliche Einigung ist nicht ausgeschlossen. Ein Anwalt von Nokia erklärte, dass die Parteien bereits verhandelten.
Patentverwertung: IPCom kein Unbekannter
Die beiden Streithelfer Nokia und HTC haben einige Erfahrungen mit dem Patentverwerter IPCom. Beide Unternehmen mussten schon Niederlagen vor Gericht hinnehmen. Dabei ging es zumeist um Patente rund um die Datentechnik UMTS, an deren Spezifizierung auch Bosch mitgewirkt hatte. Nokia war im Jahr 2009 in Streitigkeiten mit IPCom geraten. Nokia hatte sich geweigert, vermeintlich überhöhte Lizenzzahlungen zu leisten. Im Rahmen der Spezifizierung von UMTS-Techniken habe der damalige Inhaber Bosch versichert, die Patente zu vernünftigen Preisen zu lizenzieren. Dieser Verpflichtung sei IPCom nicht nachgekommen.
Aufgrund eines anderen Patents im Besitz von IPCom stand zeitweilig sogar ein Verkaufsverbot für bestimmte Smartphones im Raum. Im April 2012 gelang es dann Nokia, ein Patent für ungültig erklären zu lassen. Mit Hilfe dieses Patents zwang IPCom die Telekom, bestimmte Smartphones nicht mehr an Geschäftskunden zu verkaufen. Privatkunden waren davon nicht betroffen.
Update 21.3., 17:16 Uhr: IPCom-Statement zu den fraglichen Patenten
Uns liegt nun eine Stellungnahme von IPCom vor. Der Patentverwalter weist darauf hin, dass die meisten seiner Patente einer gerichtlichen bzw. patentrechtlichen Prüfung stand gehalten hätten. Einige Patente seien jedoch nur mit leichten Änderungen für valide erklärt worden. Im Streit mit Nokia und HTC gehe es um ein mehrfach von Gerichten bestätigtes Patent, in welchem Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten in UMTS-Netzen beschrieben werden. Ein UMTS-Handy könne nicht ohne dieses standard-essenzielle Patent betrieben werden.
Im Juli 2013 werde eine Entscheidung in Großbritannien erwartet, in der Lizenzzahlungen von Nokia an IPCom für die Nutzung der Patente festgelegt werden sollen. Beide Parteien hätten sich bereits im Mai 2012 darauf geeinigt, diesen Richterspruch anzuerkennen. Allerdings wird diese Entscheidung nur in Großbritannien selbst gelten. "Hersteller, die bisher noch keine Lizenzvereinbarungen abgeschlossen haben, können weiter darauf zählen, dass sie rasch zu einer Einigung unter fairen Bedingungen mit uns kommen können", sagt Bernhard Frohwitter, Geschäftsführer von IPCom.