Update: Apple weist Schadensersatzforderung zurück
Apple steht vor dem Mannheimer Landgericht
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Der iPhone-Hersteller Apple sieht sich heute vor dem Landgericht Mannheim mit einer
Schadenersatzklage
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von mehr als 1,5 Milliarden Euro konfrontiert.
Dabei geht es um die Nutzung eines Patents für eine technische Lösung
im Mobilfunk, die unter anderem Rettungskräften oder der Polizei bei
Netzüberlastung einen bevorzugten Netzzugang ermöglicht.
Geklagt hat der Patentverwerter IPCom, der 2007 zahlreiche Patente des Mobilfunk-Pioniers Bosch übernommen hatte, darunter das Patent mit der Bosch-Bezeichnung #100A (EP 1 841 268), um das es in dem Mannheimer Prozess geht. Von Apple verlangt die Firma Schadenersatz in Höhe von 1,57 Milliarden Euro plus Zinsen. "Die Höhe der Forderung wurde von unseren Anwälten auf Basis der deutschen Rechtsprechung kalkuliert", sagte ein IPCom-Sprecher. "Hierbei wurden Umsatz, Gewinn und der Markenwert Apples berücksichtigt." In einem zweiten Verfahren von IPCom gegen Apple geht es um die Feststellung der Patentverletzung.
Update: Apple weist Vorwurf der Patentverletzung zurück, 14:10 Uhr
Apple-Anwalt Frank-Erich Hufnagel warf dem Patentverwerter IPCom während der Verhandlung vor, die Forderung nach Schadensersatz von über 1,57 Milliarden Euro mit einem "Taschenspielertrick" durchsetzen zu wollen. Für das Unternehmen IPCom, welches das strittige Patent zusammen mit hunderten anderen 2007 von Bosch erworben hat, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Kellenter, Apple habe sich einer klaren Verletzung des Patents schuldig gemacht.
Der Vorsitzende Richter Holger Kircher warf beiden Parteien vor, sie deuteten frühere Urteile und Beschlüsse zu dem umstrittenen Patent nach ihren jeweiligen Interessen: "Jeder interpretiert ein Stück hinzu oder weg." Dies sei sehr unbefriedigend. Anstatt auf rechtskräftige Entscheidungen in anderen dazu anhängigen Verfahren zu warten, sei er aber der Meinung: "Die Sache ist spruchreif, wir können zu einem Ergebnis kommen."
Bei dem dazu gefassten Beschluss, handele es sich nach den Worten von Richter Kircher allerdings "nicht um lediglich sprachliche und deklaratorische Erweiterungen, sondern um Klarstellungen mit einer inhaltlichen und substanziellen Einschränkung des Klagepatents". Er müsse daher der Klägerin "etwas Wasser in den Wein gießen", sagte der Richter. Beide traten dann in eine technisch detaillierte Diskussion über die Frage ein, ob das Patent für die Zugangssteuerung im Mobilfunknetz lediglich ein einziges Bit vorsehe oder ob der Datenumfang dafür unterschiedlich gestaltet werden könne.
Berechnung der Schadenersatzforderung unklar
IPCom verlangt von Apple Schadenersatz in Höhe von 1,57 Milliarden Euro plus Zinsen. "Die Höhe der Forderung wurde von unseren Anwälten auf Basis der deutschen Rechtsprechung kalkuliert", sagte ein Sprecher. "Hierbei wurden Umsatz, Gewinn und der Markenwert Apples berücksichtigt." Nähere Angaben zur Berechnung macht IPCom nicht.
Die Summe ist beispiellos in den jahrelangen Patentstreitereien in der Mobilfunk-Industrie. Den bisher höchsten Schadenersatz bekam Apple 2012 im kalifornischen Prozess gegen Samsung zugesprochen, nach einer Reduzierung sind es noch über 920 Millionen Dollar (rund 675 Millionen Euro). Das Verfahren geht aber noch durch die Instanzen. In einem zweiten Verfahren von IPCom gegen Apple geht es um die Feststellung der Patentverletzung. Das Landgericht rief heute beide Verfahren zusammen auf. (Ende des Updates)
Patentansprüche anderer Hersteller teilweise abgewiesen
Apple steht vor dem Mannheimer Landgericht
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Im Januar hat das Europäische Patentamt in München die Gültigkeit
des Patents bestätigt und Einsprüche von Nokia, HTC, Vodafone,
Ericsson und Apple abgewiesen. Nokia verwies allerdings darauf, dass
das Patent in einer eingeengten Form bestätigt worden sei. Nach
Auffassung von IPCom ist das Patent sowohl für den Mobilfunkstandard
UMTS als auch für das schnellere LTE "standard-essentiell und somit
verpflichtend einzusetzen". Handy-Hersteller sind aus dieser Sicht
verpflichtet, das zum Standard gehörende Patent auch zu verwenden und
die Lizenzgebühren dafür zu entrichten. Bei Apple hieß es unter
Hinweis auf das laufende Verfahren, dass das Unternehmen dazu keine
Stellungnahme abgebe.