Rechteverwerter

IPCom will HTC-Verkauf mit Klagen gegen Händler unterbinden

Rechteverwerter hält Rechte, die Teil des UMTS-Standards sind
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

IPCom will jetzt gegen Händler klagen IPCom will jetzt gegen Händler klagen
Screenshot: teltarif.de
Der deutsche Patentverwerter IPCom lässt in seinem Streit mit dem Smartphone-Hersteller HTC nicht locker. IPCom strengte jetzt eine Klage gegen mehrere Händler in Deutschland an, die nicht auf die Aufforderung eingingen, den Verkauf von HTC-Geräten zu stoppen, wie aus einer heute veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. HTC hatte zwar vergangene Woche vor Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen die Abmahnschreiben von IPCom erzielt, nach Auffassung des Patentverwerters richtet sich diese jedoch lediglich gegen zwei Einzelpunkte in dem Schreiben.

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In dem Streit zwischen IPCom und HTC geht es um Mobilfunk-Patente des Elektrokonzerns Bosch, der in den 80er und 90er Jahren maßgeblich an der Entwicklung des Datenfunk-Standards UMTS beteiligt war. IPCom hatte im Jahr 2007 die Rechte an den Patenten von Bosch gekauft und zwei Jahre später ein erstes Urteil gegen HTC am Landgericht Mannheim erwirkt.

HTC: Betroffene Patente werden nicht verwendet

Der taiwanische Hersteller erklärt, die betroffenen Patente in seinen aktuellen Geräten nicht zu nutzen. Daher gebe es keine Grundlage für ein Verkaufsverbot. IPCom beharrt dagegen darauf, dass die Patente grundsätzlich nicht umgangen werden könnten, weil sie Teil des UMTS-Standards seien.

Aktuell kann man ohnehin den Eindruck gewinnen, dass die Smartphone- und Tablet-Branche mehr mit Klagen und Patentrechtsverletzungen beschäftigt, als mit der Entwicklung neuer Produkte. So überzieht Apple Mitbewerber Samsung mit Klagen bezüglich seiner Tablets, Motorola hat gegen das iPhone und iPad geklagt (und gewonnen) und Microsoft hat erst gestern Patentklagen gegen Motorola angestrengt.

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