Gerichtsurteil

Jurist: WhatsApp-Nutzern droht Abmahnwelle

Im März 2017 fällte das Amtsgericht Bad Hersfeld ein sehr umstrittenes Urteil zu WhatsApp, das nun in Kraft tritt. Theoretisch droht jedem deutschen WhatsApp-Nutzer eine Abmahnung, aber wie wahrscheinlich ist das?
Von Stefan Kirchner

WhatsApp hat ein Problem Auf WhatsApp-Nutzer kommen rechtlich unsichere Zeiten zu
Foto: picture alliance / dpa
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hatte dieses Jahr ein Urteil gefällt (Aktenzeichen F 111/17 EASO), was die Nutzung von WhatsApp rechtlich gesehen in Deutschland stark einschränkt. Damals ging es darum, dass WhatsApp automatisch das Adressbuch der Nutzer mit den eigenen Servern abgleicht, völlig automatisch und in Klartext. Genau daran störte sich das Amtsgericht und sieht das Verhalten als einen Verstoß gegen das Bürgerliche Gesetzbuch.

In der ausführlichen Urteilsbegründung steht: Jeder Nutzer von WhatsApp begeht "eine generelle Verletzung von § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in mehreren möglichen Tatbeständen gesehen, wobei diese Vorschrift als Schutzgesetz im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB Anwendung finden kann."

Das bedeutet nichts anderes, dass man mit der Nutzung des Messengers das in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Recht auf informationelle Selbstbestimmung der eigenen Kontakte verletze. Anlass dazu ist der automatisierte Abgleich der im Telefonbuch gespeicherten Kontaktdaten mit den WhatsApp-Servern, um zu überprüfen, ob diese Kontakte über den Messenger erreichbar sind. Kurzum, die Nutzer sind in der Pflicht, die entsprechenden Genehmigungen zum Datenabgleich schriftlich einzuholen.

Das Urteil selbst wurde am 20. März dieses Jahr gefällt und ist bereits rechtskräftig. Allerdings hat es erst jetzt größere mediale Beachtung erfahren.

Abmahnwelle und deren Wahrscheinlichkeit

WhatsApp hat ein Problem Auf WhatsApp-Nutzer kommen rechtlich unsichere Zeiten zu
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Schwerwiegend wird das Urteil erst dadurch, dass die Abmahnung der Nutzer eine rechtliche Grundlage bekommt, sofern nicht jeder einzelne Kontakt der Weitergabe seiner Daten zustimmt. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass das Urteil im Rahmen einer Familienangelegenheit gefällt wurde und nicht zwingend auch für andere Gerichte bindend ist. Eine gewisse rechtliche Unsicherheit ist daher vorprogrammiert.

Praktisch gesehen hält unter anderem der auf Medienrecht spezialisierte Kölner Anwalt Christian Solmecke die Durchsetzung für fraglich. Die allerwenigsten Nutzer lesen sich die AGB von WhatsApp durch, geschweige denn holen sich von jedem einzelnen ihrer Kontakte die Genehmigung ein, die Kontaktdaten und im Speziellen ihre Rufnummer an WhatsApp weiterzugeben. WhatsApp-Nutzer verletzen daher zumindest fahrlässig das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so Solmecke. Der Argumentation des Gerichts stimmt er grundsätzlich zu, da er schon lange die Meinung vertritt, dass die Nutzung von WhatsApp nach deutscher Rechtslage illegal ist.

Gemäß der Ansicht des Anwalts reiche es nicht aus, WhatsApp vom eigenen Smartphone zu entfernen. Die sicherste Methode ist es sich zeitnah von jedem einzelnen Kontakt die schriftliche Erlaubnis einzuholen, um die betreffenden Daten mit WhatsApp teilen zu dürfen. Seiner Ansicht nach würde eine Abmahnung jedoch keinen Erfolg haben, wenn der Abmahnende selbst WhatsApp verwendet und damit den AGB des Messenger-Dienstes zugestimmt hat. Oder man löscht jeden einzelnen Kontakt in dem Messenger, löscht seinen WhatsApp-Account und steigt auf andere Messenger wie Threema oder Telegram um.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Urteil in der nächsthöheren Instanz anzufechten und eventuelle Ausnahmen zu erstreiten. Da das Urteil nun rechtskräftig ist, wird sich vermutlich keine solche Möglichkeit ergeben. Trotz der fehlenden Verbindlichkeit für andere Gerichte hat das Urteil eine Signalwirkung, deren Auswirkungen sich nicht abschätzen lassen.

Wird WhatsApp reagieren?

In jedem Fall wird das Unternehmen hinter dem Messenger reagieren müssen. Nur ob und wann es angepassten AGBs geben wird ist halt die Frage. Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass Verbraucherschützer eine entsprechende Klage vorbereiten, um Facebook zur Änderung der WhatsApp-AGB zu zwingen.

Fraglich bleibt daher angesichts der aktuellen Entwicklungen auch das Vorhaben der Polizei, stärker Facebook und WhatsApp bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit einzubinden.

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