NRW-Justizminister kritisiert Anwälte für "Abmahnabzocke"
Politiker fordert konsequentes Vorgehen gegen "Abmahnabzocke"
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NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) fordert
ein rasches Ende der "Abmahnabzocke" im Internet. Verbraucher würden von
spezialisierten Anwaltskanzleien mittlerweile massenhaft abgemahnt, weil sie
im Internet bewusst oder unbewusst Urheberrechtsverstöße begangen haben
sollen. "Die vermeintlichen Verstöße haben häufig nur ein geringfügiges
Ausmaß, die Anwaltsrechnungen allerdings regelmäßig ein beträchtliches",
sagte der Minister im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd. So fordern
die Anwälte in ihren Abmahnungen häufig Summen in Höhe von 500 bis
1000 Euro für das illegale Herunterladen oder das Nutzen von Bildern
oder Musik aus dem Netz.
Politiker fordert konsequentes Vorgehen gegen "Abmahnabzocke"
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Es entstehe der Eindruck, dass es in vielen Fällen nicht um die Abmahnung
als solche gehe, sondern die Gewinnoptimierung von Anwälten. Laut einer Mitte
des Jahres von der Verbraucherzentrale Bundesverband in Auftrag gegebenen
Umfrage sollen rund sechs Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahren schon
einmal abgemahnt worden sein. Das entspricht einer Zahl von 4,3 Millionen
Menschen. Von der Bundesregierung verlangt der Justizminister ein konsequentes Vorgehen gegen
die "Abmahnabzocke". Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) habe erst im Herbst einen Gesetzentwurf angekündigt, "doch sie hat
nicht geliefert", kritisierte Kutschaty. Mit ihrer Untätigkeit helfe die
Ministerin der "Abmahnindustrie" und die Bürger müssten dafür zahlen.
Streitwert pro Musiktitel muss gedrosselt werden
"Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung. Diesen möchte ich in keiner Weise in Frage stellen", betonte Kutschaty. Allerdings bereiten dem Justizminister die aktuellen Entwicklungen große Sorge. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht davon aus, dass es allein im Jahr 2011 rund 220 000 Abmahnungen gegeben hat. Die Gesamtforderungen sollen sich auf rund 165 Millionen Euro belaufen. Im Schnitt haben die Verbraucher dabei laut einer Schätzung rund 800 Euro für eine Abmahnung gezahlt. Dem liegt zugrunde, dass die Anwaltskanzleien von einem Streitwert von 10 000 Euro ausgehen - pro Musiktitel.
Solche Summen hält der Justizminister für absolut überzogen. Stattdessen fordert er eine Deckelung bei 500 Euro. "Ich glaube, dass dieser Wert auch dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert eines Musiktitels deutlich näher kommt", sagt er. Eine Abmahnung käme damit immer noch deutlich teurer, als der legale Kauf. "Insofern würde diese Regelung keinesfalls auf eine Aushöhlung des Urheberrechts hinauslaufen." Eine gesetzliche Bestimmung für entsprechend geringfügige und einmalige Urheberrechtsverstöße sei dringend notwendig.