Kritik

NRW-Justizminister kritisiert Anwälte für "Abmahnabzocke"

Kutschaty fordert härteres Vorgehen gegen die Abmahnindustrie
Von Rita Deutschbein mit Material von dapd

Internet-Downloads: NRW-Justizminister kritisiert Anwälte für Abmahnabzocke Politiker fordert konsequentes Vorgehen gegen "Abmahnabzocke"
@ liveostockimages---Fotolia.com
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) fordert ein rasches Ende der "Abmahnabzocke" im Internet. Verbraucher würden von spezialisierten Anwalts­kanzleien mittlerweile massenhaft abgemahnt, weil sie im Internet bewusst oder unbewusst Ur­heber­rechts­verstöße begangen haben sollen. "Die vermeintlichen Verstöße haben häufig nur ein geringfügiges Ausmaß, die Anwalts­rechnungen allerdings regelmäßig ein beträchtliches", sagte der Minister im Gespräch mit der Nach­richten­agentur dapd. So fordern die Anwälte in ihren Abmahnungen häufig Summen in Höhe von 500 bis 1000 Euro für das illegale Herunterladen oder das Nutzen von Bildern oder Musik aus dem Netz.

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Es entstehe der Eindruck, dass es in vielen Fällen nicht um die Abmahnung als solche gehe, sondern die Gewinn­optimierung von Anwälten. Laut einer Mitte des Jahres von der Ver­braucher­zentrale Bundesverband in Auftrag gegebenen Umfrage sollen rund sechs Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahren schon einmal abgemahnt worden sein. Das entspricht einer Zahl von 4,3 Millionen Menschen. Von der Bundes­regierung verlangt der Justizminister ein konsequentes Vorgehen gegen die "Abmahnabzocke". Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe erst im Herbst einen Gesetzentwurf angekündigt, "doch sie hat nicht geliefert", kritisierte Kutschaty. Mit ihrer Untätigkeit helfe die Ministerin der "Abmahn­industrie" und die Bürger müssten dafür zahlen.

Streitwert pro Musiktitel muss gedrosselt werden

"Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Wirtschafts­ordnung. Diesen möchte ich in keiner Weise in Frage stellen", betonte Kutschaty. Allerdings bereiten dem Justizminister die aktuellen Entwicklungen große Sorge. Der Bundesverband der Verbraucher­zentralen geht davon aus, dass es allein im Jahr 2011 rund 220 000 Abmahnungen gegeben hat. Die Gesamt­forderungen sollen sich auf rund 165 Millionen Euro belaufen. Im Schnitt haben die Verbraucher dabei laut einer Schätzung rund 800 Euro für eine Abmahnung gezahlt. Dem liegt zugrunde, dass die Anwalts­kanzleien von einem Streitwert von 10 000 Euro ausgehen - pro Musiktitel.

Solche Summen hält der Justizminister für absolut überzogen. Stattdessen fordert er eine Deckelung bei 500 Euro. "Ich glaube, dass dieser Wert auch dem tatsächlichen wirtschaft­lichen Wert eines Musiktitels deutlich näher kommt", sagt er. Eine Abmahnung käme damit immer noch deutlich teurer, als der legale Kauf. "Insofern würde diese Regelung keinesfalls auf eine Aushöhlung des Urheber­rechts hinauslaufen." Eine gesetzliche Bestimmung für entsprechend geringfügige und einmalige Urheber­rechts­verstöße sei dringend notwendig.

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