Freie WLAN-Hotspots: Bundestag beschließt neues Telemediengesetz
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Die Regierungskoalition hat den Weg für freie
WLAN-Hotspots in Deutschland freigemacht. Der Bundestag
verabschiedete heute in zweiter und dritter Lesung mit den
Stimmen der Koalitionsparteien die Änderung des Telemediengesetzes.
Die Grünen und die Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung, weil
sie weiterhin Abmahnrisiken für die Betreiber von WLAN-Hotspots
befürchten.
Künftig könnten auch private Betreiber ihr WLAN für andere öffnen,
ohne wegen Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden zu
können, sagte dagegen Markus Held (SPD). Auch besondere Auflagen wie
umständliche Anmeldeverfahren würden nun entfallen. "Wir waren das
einzige Land in Europa, das über eine solche, längst überholte
Vorschrift verfügt." Vor allem für Freifunker, Handelsverbände und
Kommunen sowie den Tourismus sei die Gesetzesnovelle wichtig. Bereits
im September könne das Gesetz in Kraft treten.
Opposition: Störerhaftung ist nicht beseitigt
Freie WLAN-Hotspots: Bundestag beschließt neues Telemediengesetz
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Die Opposition kritisierte den Entwurf als unzureichend. Die
Störerhaftung sei mit der Novelle überhaupt nicht
beseitigt worden, sagte Konstantin von Notz, der netzpolitische
Sprecher der Grünen. Stattdessen werde eine Entscheidung den
Gerichten überlassen. Ein entscheidender Knoten sei damit nicht
gelöst, kritisierte auch Petra Sitte von den Linken.
Im Kern geht der Streit darum, dass im konkreten Gesetzestext eine
mögliche Unterlassungserklärung nicht explizit ausgeschlossen ist.
Das sei aber gar nicht möglich gewesen, erklärte Thomas Jarzombek,
Netzpolitiker der CDU/CSU-Fraktion. Andernfalls wäre das Gesetz nicht
"europakonform". Die Anbieter seien jedoch vor unberechtigten
Abmahnungen geschützt. "Es gibt keinen berechtigten
Abmahnungsanspruch mehr."
Zugleich hätten Rechteinhaber weiter die Möglichkeit, vor Gericht
gegen mögliche Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. "Ich erwarte,
dass die Städte jetzt mit dem Ausbau von WLAN-Hotspots loslegen - und
auf die Abmahnungen, die nicht kommen werden, freue ich mich schon
heute."
Bislang seien es oft der Familienvater oder die Caféhaus-Betreiberin
gewesen, die Opfer einer regelrechten "Abmahnindustrie" geworden
seien, sagte Christian Flisek von der SPD. "Das war in höchsten Maße
unfair, dem schieben wir einen Riegel vor." Denn diese Privatleute
seien die falschen Adressaten, wenn es um die Haftung von
Urheberrechtsverletzungen gehe.
Mit der Gesetzesnovelle wolle die Regierungskoalition sowohl für
WLAN-Anbieter als auch für Rechteinhaber Sicherheit zu schaffen,
sagte Hansjörg Durz von der CDU/CSU-Fraktion. "Wir wollen auch
weiterhin Aufklärung betreiben, etwa wie man
Verschlüsselungsverfahren nutzen oder kriminelle Internet-Seiten
erkennen kann." Eine Aufgabe auf europäischer Ebene werde es sein,
zugleich entschieden gegen illegale Plattformen vorzugehen und
kriminelle Geldströme auszutrocknen.
Bereits vor der Bundestagsabstimmung hatten Experten kritisiert, dass wichtige Elemente gar nicht im Gesetz, sondern nur in der Gesetzes-Begründung stehen.