Unseriöse oder falsche Abmahnungen enttarnen
Unseriöse oder falsche Abmahnungen richtig enttarnen
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Wer im Netz Songs und Filme illegal herunterlädt
oder verbreitet, bekommt eventuell Post vom Anwalt. Allerdings ist
nicht jede Abmahnung berechtigt, erklärt das Rechtsportal
iRights.info. So kann es auch passieren, dass eine Abmahnung
versehentlich an Unbeteiligte geht oder dass Abzocker damit auf die
Jagd nach dem schnellen Geld gehen.
Empfänger sollten das Schriftstück daher zuerst genau lesen: In der Regel wird darin zum Beispiel genau aufgeführt, wann man angeblich welche Rechtsverletzung begangen hat. Ist das nicht der Fall, ist das ein mögliches Zeichen für einen unseriösen Absender. Gibt es genaue Angaben, überprüfen Empfänger am besten, ob sie diese überhaupt begangen haben können oder ob sie zu dem fraglichen Zeitpunkt zum Beispiel im Urlaub waren.
Bei seriösem Absender muss geantwortet werden
Unseriöse oder falsche Abmahnungen richtig enttarnen
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Auch auf eine definitiv unberechtigte Abmahnung müssen Empfänger aber
reagieren und dem Abmahner schriftlich mitteilen, warum die Vorwürfe
falsch sind. Die Unterlassungserklärung, die zu jeder Abmahnung
gehört, sollten sie dann aber auf keinen Fall unterschreiben. Wer
sich unsicher mit der passenden Antwort ist, sollte den Angaben nach
Rat von einem Anwalt oder bei den Verbraucherzentralen einholen.
Solche Profis helfen auch Verbrauchern, die zu Recht abgemahnt wurden. Zahlen müssen sie für ihre Rechtsverletzung zwar fast immer. Professionelle Beratung kann aber zumindest dafür sorgen, dass die geforderte Summe niedriger ausfällt. Denn da sich das Honorar von Anwälten nach dem Streitwert bemisst, wie das Portal schreibt, setzen Abmahnanwälte den Streitwert oft höher an, als es angemessen ist. Außerdem hilft eine professionelle Beratung beim Umformulieren der Unterlassungserklärung, die in der Regel viel zu weit gefasst ist.
Nach Einschätzung des Portals handelt es sich bei der Abmahnung "von der Grundidee her um eine sehr sinnvolle Sache". Durch Abmahnungen solle "rechtliches Fehlverhalten unterbunden werden können", ohne dass gleich ein Gericht eingreifen muss. Im Bereich der Werbung funktioniere dies beispielsweise sehr gut. Seitdem das Internet aber ständig das Potenzial für Urheberrechtsverletzungen bietet, habe sich "eine ganze Branche von Anwälten" darauf spezialisiert, Privatpersonen "massenhaft mit juristisch scharf formulierten Abmahnbriefen und hohen Anwaltskostenforderungen" zu konfrontieren.