Abmahnung wegen versteckter Tarifdetails
Anbieter müssen transparenter über Tarifdetails informieren
Foto: picture alliance / dpa
Der Markt für Anbieter von Internetzugängen ist enorm vielfältig, wenngleich etliche Unternehmen nur in bestimmten Regionen aktiv sind. Dennoch lohnt es sich immer wieder, die einzelnen Tarifangebote miteinander zu vergleichen.
Extra dafür wurde die TK-Transparenzverordnung auf den Weg gebracht, die seit Juni 2017 in Kraft ist. Jedoch haben sich an die Verordnung nur wenige Unternehmen auch wirklich gehalten, weswegen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die betreffenden Anbieter abgemahnt hat.
Konkret wurde bemängelt, dass die sogenannten Produktinformationsblätter mit den wichtigen Tarifdetails größtenteils viel zu sehr auf den Websites der Anbieter versteckt seien, so die Verbraucherzentrale. Wie ein solches Produktinformationsblatt aussehen kann, zeigt das Muster der BNetzA.
Im Dienste der Kunden
Anbieter müssen transparenter über Tarifdetails informieren
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Ein Produktinformationsblatt für Tarife muss auf einer A4-Seite neben dem Namen des betreffenden Tarifs auch dessen Preis bei der Buchung beinhalten, die Konditionen des Tarifs mit etwaigen Besonderheiten und die tatsächlich zu erwartende Geschwindigkeit der Internetverbindung auflisten. Der wichtigste Punkt ist jedoch: Es muss einfach zugänglich sein für den Kunden und das noch vor dem Vertragsabschluss.
Im Fall der Anbieter Unitymedia, Base, blau.de als Tochterunternehmen von Telefónica Deutschland sowie Sparhandy.de war dies nicht gegeben. Gemäß der Verbraucherzentrale brauchte es mehrere überwiegend unnötige Klicks, bevor in den versteckten Untiefen der Websites die Produktinformationsblätter auftauchten.
Auch bei StarDSL waren die Produktinformationsblätter der einzelnen Tarife versteckt - und sind es im Gegensatz der zuvor genannten Anbieter noch immer. Da der Hamburger Anbieter für Internet per Satellit auch nicht auf die verschickte Abmahnung reagierte, strebt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den gerichtlichen Weg ein, um die TK-Transparenzverordnung entsprechend durchzusetzen.
Lesen Sie in einem weiteren Beitrag, dass die Transparenz im Allgemeinen nicht so gut umgesetzt wurde wie sich das die BNetzA wohl gewünscht hätte.