Tarifinformation

Abmahnung wegen versteckter Tarifdetails

Tarif-Konditionen müssen laut einer Verordnung der BNetzA seit Juni 2017 auf einfache Weise vergleichbar sein. Nur wenige Unternehmen halten sich auch daran, weswegen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aktiv wurde.
Von Stefan Kirchner

Verbraucherzentrale Anbieter müssen transparenter über Tarifdetails informieren
Foto: picture alliance / dpa
Der Markt für Anbieter von Internet­zugängen ist enorm vielfältig, wenngleich etliche Unternehmen nur in bestimmten Regionen aktiv sind. Dennoch lohnt es sich immer wieder, die einzelnen Tarif­angebote miteinander zu vergleichen.

Extra dafür wurde die TK-Transparenz­verordnung auf den Weg gebracht, die seit Juni 2017 in Kraft ist. Jedoch haben sich an die Verordnung nur wenige Unternehmen auch wirklich gehalten, weswegen die Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen die betreffenden Anbieter abgemahnt hat.

Konkret wurde bemängelt, dass die sogenannten Produkt­informations­blätter mit den wichtigen Tarif­details größtenteils viel zu sehr auf den Websites der Anbieter versteckt seien, so die Verbraucher­zentrale. Wie ein solches Produkt­informations­blatt aussehen kann, zeigt das Muster der BNetzA.

Im Dienste der Kunden

Verbraucherzentrale Anbieter müssen transparenter über Tarifdetails informieren
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Ein Produkt­informations­blatt für Tarife muss auf einer A4-Seite neben dem Namen des betreffenden Tarifs auch dessen Preis bei der Buchung beinhalten, die Konditionen des Tarifs mit etwaigen Besonderheiten und die tatsächlich zu erwartende Geschwindigkeit der Internet­verbindung auflisten. Der wichtigste Punkt ist jedoch: Es muss einfach zugänglich sein für den Kunden und das noch vor dem Vertragsabschluss.

Im Fall der Anbieter Unitymedia, Base, blau.de als Tochter­unternehmen von Telefónica Deutschland sowie Sparhandy.de war dies nicht gegeben. Gemäß der Verbraucher­zentrale brauchte es mehrere überwiegend unnötige Klicks, bevor in den versteckten Untiefen der Websites die Produkt­informations­blätter auftauchten.

Auch bei StarDSL waren die Produkt­informations­blätter der einzelnen Tarife versteckt - und sind es im Gegensatz der zuvor genannten Anbieter noch immer. Da der Hamburger Anbieter für Internet per Satellit auch nicht auf die verschickte Abmahnung reagierte, strebt die Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen den gerichtlichen Weg ein, um die TK-Transparenz­verordnung entsprechend durchzusetzen.

Lesen Sie in einem weiteren Beitrag, dass die Transparenz im Allgemeinen nicht so gut umgesetzt wurde wie sich das die BNetzA wohl gewünscht hätte.

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