Befreit

Editorial: Jeder kann Provider sein!

Der angekündigte Wegfall der Störerhaftung für Hotspot-Betreiber ist gut für die Bürger, gibt er ihnen doch etwas Freiheit zurück. Die Gefahren, die daraus erwachsen, lassen sich hingegen auch mit Registrierungs­zwang nicht bekämpfen.
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Jeder kann Provider sein! Jeder kann Provider sein!
Bild: teltarif.de
Es ist vernünftig, worauf sich die Regierungs­koalition anscheinend geeinigt hat: Künftig soll auch für klein­gewerbliche und private Betreiber von WLAN-Hotspots das Betreiber­privileg gelten: Sie befinden sich dann nicht mehr in der persönlichen Haftung, wenn von ihrem WLAN-Netz aus etwas Illegales getan wurde - beispielsweise Filesharing oder Beleidigung von Dritten in anonymen E-Mails. Allerdings sind sie als Betreiber dann verpflichtet, bei der Ermittlung der eigentlichen Täter zu helfen oder zumindest künftig vergleichbare Taten zu verhindern.

Beide genannten Provider-Pflichten gelten aber nur im Rahmen der Möglichkeiten und der Zumutbarkeit. Ein Schnellimbiss, in dem sich die Kunden üblicherweise nur kurze Zeit aufhalten, wird nicht verpflichtet werden können, den Kunden eine Registrierung samt Ausweisprüfung aufzunötigen. Und nur, weil einmal eine Hass-E-Mail von einem Internetcafè aus versendet wurde, wird man dieses nicht zwingen können, den E-Mail-Port zu sperren - dann könnte ja keiner der Kunden dort mehr E-Mails versenden. Die vorgenannten Provider­pflichten werden sich also in vielen Fällen nicht durchsetzen lassen.

Am Ende wird die Welt durch den Wegfall der Störerhaftung also etwas unsicherer. Erpresser finden beispiels­weise wieder leichter einen Weg, anonym Angst zu säen. Zugleich wird die Welt aber auch sicherer. Wer seinen Gästen einen WLAN-Zugang ermöglicht, muss nicht mehr befürchten, mit tausende Euro teuren Filesharing-Abmahnungen überzogen zu werden.

Wer verbotene Dinge tun will, der findet einen Weg

Jeder kann Provider sein! Jeder kann Provider sein!
Bild: teltarif.de
Der Wegfall der Störerhaftung ist die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass sich das Internet als ganzes eh nicht kontrollieren lässt. Wer Verbotenes oder zumindest Unerwünschtes tun will, findet dazu über Anonymisierungs-Dienste, VPNs oder Botnetze eh genug an Möglichkeiten. Wozu also den Cafè-Betreiber kriminalisieren, nur, weil einer seiner Gäste beim Filesharing nicht auch noch ein VPN zwischengeschaltet hat und sich folglich die IP-Adresse zu ihm zurückverfolgen lässt?

In der Konsequenz ist zu fordern, die derzeit geplante Verschärfung der Registrierungs­vorschriften beim Erwerb von Prepaid-Karten ebenfalls zu überdenken. Letztendlich gelten dort dieselben Argumente: Wer es drauf anlegt, wird eh mit überschaubarem Aufwand stets eine Möglichkeit finden, mit einer nicht oder zumindest nicht auf ihn registrierten SIM-Karte mobil zu surfen. Damit macht es aber keinerlei Sinn mehr, überzogene Anforderungen an die Registrierungs­prozedur zu stellen. Im Gegenteil, je höher die Registrierungs­schwelle, desto höher die Gefahr, dass sie sogar absichtlich unterlaufen wird.

Sollte der angekündigte Wegfall der Störerhaftung für Hotspot-Betreiber tatsächlich kommen, werden kostenlose, öffentliche Hotspots viel häufiger genutzt werden als bisher, während kostenpflichtige, öffentliche Hotspots es künftig schwerer haben werden, zahlungsbereite Kundschaft zu finden. In dicht besiedelten Wohngebieten wird auch WLAN-Sharing zunehmen, dass ein Wohnungsnutzer seine Hausnachbarn auf seinen Anschluss mitsurfen lässt. Im Sinne der Festnetzanbieter, die gerne möglichst viele Leitungen verkaufen würden, ist das natürlich nicht. Im Sinne der Freiheit der Bürger ist es hingegen schon.

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