Themenspezial: Verbraucher & Service Vorsicht

Abmahnungswelle bei Popcorn-Time-Nutzern

Die Nutzung von Popcorn Time fühlt sich an wie Streaming, ist aber tatsächlich File-Sharing - und die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ist in Deutschland illegal. Derzeit werden zahlreiche Nutzer des Dienstes abgemahnt.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Abmahnwelle trifft Popcorn-Time-Nutzer. Abmahnwelle trifft Popcorn-Time-Nutzer.
Bild: Youtube
Wer Videodienste wie Popcorn Time nutzt, riskiert teure Abmahnungen vom Anwalt. Wir haben bereits im vergangenen Jahr vor der Nutzung von Popcorn Time gewarnt - im Mai 2014 gingen bereits erste Abmahnungen der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer bei Nutzern dieses Portals ein. Seit Anfang dieses Jahres gibt es offenbar eine neue Welle: Derzeit erhalten wieder zahlreiche Nutzer von Popcorn Time Post wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials. "Seit ein bis zwei Wochen erleben wir ein starkes Anziehen dieser Abmahnungen", sagt der Kölner Urheberrechts-Anwalt Christian Solmecke. Rund 815 Euro sollen Nutzer im Schnitt bezahlen, dazu wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Solmeckes Eindruck: Meist wissen die Betroffenen gar nicht, dass sie etwas Illegales getan haben.

"Viele Leute denken, sie streamen die Filme", sagt der Anwalt. Doch tatsächlich handelt es sich bei Portalen wie Popcorn Time nicht um Streamingplattformen, sondern um grafisch gut aufbereitete Torrent-Netzwerke. Startet ein Nutzer die Wiedergabe eines Films, verbreitet er das Material vom eigenen Rechner aus weiter. Während Streaming, also das reine Ansehen von Material ohne dauerhaftes Abspeichern auf dem Computer, aktuell nicht verfolgt wird, ist die Weiterverbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material über Torrent-Netzwerke illegal. Menschen ohne große Technikkenntnisse können den Unterschied aber kaum erkennen - und gerade die spricht der Dienst mit seiner einfach zu nutzenden Oberfläche an.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Abmahnwelle trifft Popcorn-Time-Nutzer. Abmahnwelle trifft Popcorn-Time-Nutzer.
Bild: Youtube
Anwalt Solmecke warnt vor der Nutzung solcher Dienste. "Wenn ich mir zum Streamen eine Software herunterladen muss, kann es heikel werden", sagt er. Spätestens dann sollte man sich über die Funktionsweise informieren. Unwissenheit über die technischen Hintergründe eines Dienstes schützt nämlich nicht vor Strafe. "Urheberrechtsverletzungen sind in Deutschland verschuldensunabhängig", erklärt Solmecke.

Um das Haftungsrisiko für mögliche Urheberrechtsverletzungen der eigenen Kinder zu minimieren, sollten Eltern ihren Nachwuchs über richtiges Verhalten im Internet aufklären. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 S 16/12) müssen Eltern konkrete und an das Alter ihrer Kinder angepasste Verhaltensregeln hierzu aufstellen. "Am besten ist es, gemeinsam mit den Kindern am Computer zu erklären, was legal ist und was nicht", rät Astrid Auer-Reinsdorff, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht vom Deutschen Anwaltverein. Sind Zeugen vor Ort, kann die Belehrung im Zweifelsfall auch vor Gericht belegt werden. Notfalls hilft auch ein Kalendereintrag. "Im Zweifelsfall ist es besser, dem Kind ein kostenpflichtiges Angebot zu finanzieren", rät die Anwältin. Das koste zwar etwas Geld, sei aber am Ende billiger als eine Abmahnung.

Außerdem gibt es mittlerweile eine ganze Reihe völlig legaler Streaming-Dienste, die das Ansehen von Filmen und Serien für eine monatliche Gebühr von etwa 8 bis 10 Euro ermöglichen. Populäre Video-on-Demand-Dienste sind beispielsweise Watchever, Maxdome oder Netflix. Amazon bietet seinen Dienst Instant Video im Rahmen einer Prime-Mitgliedschaft an, die im Jahr 49 Euro kostet.

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