Themenspezial: Verbraucher & Service Statement

Web.de: Wir akzeptieren Club-Kündigungen per Aboalarm

In der Frage, ob Kündigungen über das Portal Aboalarm akzeptiert werden müssen oder nicht, schwelt der Streit zwischen Web.de und Aboalarm weiter. Den Prozess gegen o2 hat das Kündigungs-Portal offenbar verloren.
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Weiter Streit zwischen Aboalarm und Web.de Weiter Streit zwischen Aboalarm und Web.de
Logos: Web.de / Aboalarm, Montage: teltarif.de
Nachdem das Kündigungs-Portal Aboalarm den E-Mail-Betreiber Web.de abgemahnt hat, geht die Diskussion in dem Fall in eine neue Runde. Aboalarm hatte dem Mail-Dienst vorgeworfen, Kündigungen zum kostenpflichtigen Web.de-Club nicht zu akzeptieren, die Kunden über das Portal Aboalarm eingesandt hatten.

Web.de hat mittlerweile zu den Vorwürfen Stellung bezogen und schreibt an unsere Redaktion:

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Logos: Web.de / Aboalarm, Montage: teltarif.de

Die Darstellung von Aboalarm.de ist nicht korrekt. Wir akzeptieren Kündigungen von Aboalarm.de. Dies ist im Übrigen auch auf Aboalarm.de ersichtlich, das Unter­nehmen gibt an, in den letzten 30 Tagen mehrfach Web.de-Club-Kündigungen durchgeführt zu haben. Die Ablehnung aus Sicher­heits­gründen erfolgt dann, wenn Zweifel an der Authentizität des Kündigungs­schreibens bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn Kundendaten wie Name, Adresse, Kunden­nummer oder E-Mail-Adresse auf dem Kündigungs­schreiben fehlen oder nicht mit unseren Kunden­daten über­ein­stimmen.

Auf die von dem Kündigungsportal versandte Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung geht Web.de in der Stellungnahme nicht ein. Aboalarm lässt das allerdings nicht auf sich sitzen und schreibt an uns:

Die Glaubwürdigkeit der Stellungnahme von Web.de aufgrund unserer Abmahnung lässt sich am besten beurteilen, wenn man das ursprüngliche Statement des Web.de-Kundendienstes, das uns vielfach vorliegt, noch einmal wirken lässt: "Aus Sicherheitsgründen können wir Ihr Kündigungsschreiben von Aboalarm leider nicht akzeptieren." Warum ist die Nennung von Aboalarm denn überhaupt nötig, wenn es tatsächlich um einzelne Unstimmigkeiten geht? Bräuchte man dann ein vorgefertigtes Statement des Kundenservice? Und würde ein seriöser Anbieter, ginge es tatsächlich um einzelne Unstimmigkeiten, nicht einfach nach entsprechender Legitimation beim betroffenen Kunden nachfragen? Das Gesamtbild, das sich aus dem bisherigen Verhalten und aus dem aktuellen Statement ergibt, spricht die aus unserer Sicht klare Sprache, dass es hier gerade nicht um einzelne Sicherheitsprobleme, sondern vielmehr um eine schikanöse Aktion zum groß angelegten Verhindern von Kündigungen handelt. Und ja wir haben in den letzten 30 Tagen tatsächlich vielfach Web.de-Club-Kündigungen durchgeführt, welche auch allesamt wirksam waren, aber in nicht unerheblicher Menge von Web.de rechtswidrig abgelehnt wurden. Unsere Kritikpunkte stehen also in keinem Widerspruch zu den jüngsten Aussagen von Web.de.

o2-Prozess 2016: Telefónica muss sein Verhalten nicht unterlassen

Die Erfolgsaussichten der Abmahnung durch Aboalarm lassen sich also noch nicht abschließend beurteilen. Nachdem wir im vergangenen Jahr über die Auseinandersetzung zwischen Aboalarm und o2 in einem ähnlichen Fall berichtet hatten, hatte es seitens der Kontrahenten keine weitere Mitteilung zum Ausgang dieses Verfahrens gegeben. Im Verlauf des Verfahrens wurde unter anderem darüber diskutiert, welche Anforderungen eine Kündigung im Telekommunikationsbereich erfüllen muss, um wirksam zu sein. Beispielsweise wurde die Frage aufgeworfen, ob Telekommunikationsverträge Teil einer eigenverantwortlichen Lebensführung und "Grundgut moderner Lebensführung" seien. Auf Nachfrage von teltarif.de teilte Aboalarm zum Ausgang des Prozesses nun folgendes mit:

Leider hat die Klage gegen o2/Telefónica Deutschland ergeben, dass der Konzern seine fragwürdigen Praktiken weiter durchführen darf, die zur Behinderung von Kündigungen einiger Aboalarm-Kunden beitragen. Denn obwohl wir von Aboalarm eindeutige Belege liefern konnten, dass o2-Mitarbeiter sich über uns in der Vergangenheit nachteilig geäußert haben, reichte die Beweislage leider nicht aus, um eine gezielte und bewusste Behinderung von o2 gegenüber Aboalarm nachzuweisen. Für Verbraucher heißt das, dass das Gericht das kontroverse Vorgehen von o2 - mal eine Kündigung zu akzeptieren und mal nicht - dem Grund nach zwar nicht aktiv gutheißt, jedoch den Telekommunikationskonzern nicht dazu veranlassen konnte oder wollte, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Der Tag der Entscheidung war demnach leider ein schwarzer für Verbraucher, hat uns aber umso mehr gezeigt, dass wir in unserem Kampf um faire Kündigungsbedingungen nicht aufgeben werden. Im Gegenteil: Wer schlechte Erfahrungen mit Mobil­funk­an­bietern jeglicher Art macht, soll uns weiterhin sofort informieren. Je mehr Er­fahrungs­be­richte uns vorliegen, umso wahrscheinlicher ist es, dass wir bei möglichen künftigen gerichtlichen Auseinandersetzungen einen durchschlagenden Erfolg für unsere Nutzer verzeichnen.

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