Klagewelle

Streit um Anti-Abmahn-Gesetz

Abmahnungen können ein profitables Geschäftsmodell sein. Mit einem Gesetz sollen die Profi-Abmahner ausgebremst werden. Nun gibt es Streit um die DSGVO. Will das Justiz-Ministerium die nicht explizit einbeziehen?
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Ist die DSGVO ein Paradies für Profi-Abmahner? Handel und Politik haben sich in die Wolle bekommen. Ist die DSGVO ein Paradies für Profi-Abmahner? Handel und Politik haben sich in die Wolle bekommen.
Foto: Picture-Alliance / dpa
Es gibt Zeit­ge­nossen, die haben bei der Suche nach dem "opti­malen Geschäfts­mo­dell" entdeckt, dass sich mit den Fehlern anderer Leute richtig gutes Geld verdienen lässt. Dazu braucht man einen Anwalt (oder jemand, der sich juris­tisch gut auszu­kennen glaubt), ein Gesetz, das kaum jemand kennt oder verstanden hat, und dann kann man schnell eine Abmah­nung verschi­cken. "Sie haben gegen Para­graph 4711 Abs.5 Buch­stabe z verstoßen und müssen eine straf­be­wehrte Unter­las­sungs­er­klä­rung abgeben und außerdem ordent­lich zahlen. Tun Sie das nicht, müssen Sie (viel­leicht) noch viel mehr zahlen." Während es bei Abmah­nungen gegen­über Endver­brau­chern schon einige sinn­volle Vorschriften zu geben scheint, ist das im geschäft­li­chen Bereich ("B2B") schon wesent­lich komplexer.

Löst DSGVO Abmahn­welle aus?

Ist die DSGVO ein Paradies für Profi-Abmahner? Handel und Politik haben sich in die Wolle bekommen. Ist die DSGVO ein Paradies für Profi-Abmahner? Handel und Politik haben sich in die Wolle bekommen.
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Die euro­päi­sche Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) stellt einige Dinge gewaltig auf den Kopf und viele klei­nere Unter­nehmen befürchten seitdem, gar nicht zum Bedienen ihrer Kunden zu kommen, weil sie schnell mit Abmah­nungen über­schüttet werden, weil irgend­eine Klei­nig­keit ja immer "abmahn­fähig" ist. Dagegen sollte das neue "Gesetz gegen Abmahn-Miss­brauch" helfen. Doch darum ist jetzt poli­ti­scher Streit entbrannt. Union und FDP haben dem SPD-geführten Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium vorge­worfen, einen Gesetz­ent­wurf gegen miss­bräuch­liche Abmah­nungen zu blockieren. Konkret geht es um einen Entwurf „zur Stär­kung des fairen Wett­be­werbs“. Dieser liegt wegen unter­schied­li­cher Auffas­sungen über die Frage, ob auch explizit Abmah­nungen wegen Verstößen gegen die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) in das Gesetz aufge­nommen werden sollen, seit Monaten auf Eis. Das berichtet die Wirt­schafts­zei­tung "Handels­blatt".

„Ich verstehe nicht, warum die SPD darauf besteht, dass jeder kleine Mittel­ständler wegen angeb­li­cher Daten­schutz­ver­stöße von dubiosen Anwälten und Vereinen teuer abge­mahnt werden kann, obwohl doch eigene Daten­schutz­be­hörden mit hohen Bußgeld-Möglich­keiten dafür zuständig sind“, sagte der Vize-Chef der Unions-Bundes­tags­frak­tion, Carsten Linne­mann (CDU), dem Handels­blatt. „Aus meiner Sicht wird hier ein Abmahn-Geschäfts­mo­dell zulasten des Mittel­stands unter­stützt, das mit Daten­schutz nichts zu tun hat.“ Linne­mann forderte die SPD auf, ihren Wider­stand „schnell“ aufzu­geben.

Auch der FDP-Frak­ti­ons­vize Michael Theurer sieht drin­genden Hand­lungs­be­darf. „Die miss­bräuch­li­chen Abmah­nungen stellen eine massive Bedro­hung nicht nur für Klein­un­ter­nehmen und neuge­grün­dete Start-ups dar“, sagte Theurer dem Handels­blatt. Er erin­nerte daran, dass die Libe­ralen schon im Juni 2018 im Bundestag bean­tragt hätten, gegen Abmahn-Miss­brauch bei der DSGVO vorzu­gehen und klare Regeln zu schaffen. „Die Große Koali­tion hat es verschlafen, diese wich­tigen Themen aufzu­greifen.“

Handels­ver­band schrieb Brand­brief

Auch der Handels­ver­band HDE (früher Haupt­ver­band des Einzel­han­dels) warnt in einem Brand­brief an Minister Altmaier vor Schei­tern der Regie­rungs­pläne. „Mit großer Sorge beob­achten wir, dass im Kabi­nett seit über einem halben Jahr keine Beschluss­fas­sung über den vorlie­genden Refe­ren­ten­ent­wurf erfolgen konnte, weil eine Eini­gung der Ressorts bisher nicht zustande gekommen ist“, heißt in einem dem Handels­blatt vorlie­genden Brief des HDE-Präsi­diums an Wirt­schafts­mi­nister Peter Altmaier (CDU).

Beim Thema Abmah­nungen wegen Verstößen gegen die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) "handelt es sich in der Tat um ein wich­tiges Thema, welches auch die Einzel­han­dels­un­ter­nehmen bewegt“, erklären der Präsi­dent und der Haupt­ge­schäfts­führer des HDE, Josef Sankt­jo­hanser und Stefan Genth, in ihrem Schreiben. Zugleich betonen sie: „Keines­falls darf an dieser Streit­frage aber das gesamte Projekt schei­tern.“

Der HDE brachte eine leicht entschärfte Vari­ante des Gesetz­ent­wurfs ins Spiel. Ursprüng­lich hatte der Verband darauf bestanden, im Fall von Verstößen gegen das Daten­schutz­recht die Klage­be­fugnis von Mitbe­wer­bern zu erschweren. Nun kann sich der HDE auch vorstellen, auf eine solche Rege­lung zu verzichten, wenn statt­dessen „klei­nere Lösungen auf der Rechts­fol­gen­seite“ in Betracht gezogen würden. Dazu gehört für Sankt­jo­hanser und Genth etwa der Ausschluss von soge­nannten „Aufwen­dungs­er­satz­an­sprü­chen“ der Abmah­nenden – gemeint sind damit in erster Linie Rechts­an­walts­kosten.

Zu dem fordern sie ein „Verbot der Verein­ba­rung von Vertrags­strafen bei erst­ma­ligen Verstößen gegen gleich­ar­tige daten­schutz­recht­liche Infor­ma­ti­ons­pflichten“. Damit soll verhin­dert werden, dass derje­nige, der eine Unter­las­sungs­er­klä­rung unter­schrieben hat und den Fehler wieder­holt, dafür jedes Mal mit einer hohen Vertrags­strafe über­zogen wird. Eine Verstän­di­gung auf diese Punkte, so der HDE, würde einen „Beitrag zur Mini­mie­rung von Risiken in Zusam­men­hang mit den Vorgaben der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (…) leisten“.

Entwurf in der Abstim­mung

Aus dem feder­füh­renden Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium hieß es auf Anfrage des Handels­blatts, der Refe­ren­ten­ent­wurf nach Eingang zahl­rei­cher Stel­lung­nahmen derzeit über­ar­beitet und befinde sich „gegen­wärtig in der abschlie­ßenden Ressort­ab­stim­mung“.

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