Online-Auktion

Urteil: eBay-Verkäufer darf Auktion bei Fehler beenden

Wie das Oberlandes­gericht Hamm urteilte, darf ein Verkäufer einer Online-Auktion sein Angebot abbrechen, sofern zuvor eine falsche Daten­eingabe erfolgt ist. Somit verhinderte das Gericht den Verkauf eines Audi A4 2.0 TDI für 7,10 Euro.
Von Paulina Heinze mit Material von dpa

ebay-Logo Verkäufer darf Online-Auktion abbrechen
Bild: dpa
Wer nach einer falschen Daten­eingabe eine Online-Auktion abbricht, muss kein lächerlich geringes Höchst­gebot akzeptieren. Das hat jetzt das Oberlandes­gericht Hamm geurteilt. Ein junger Mann hatte ein Auto angeboten, aber keinen Mindest­preis einge­geben. Wenige Minuten später brach er die Auktion ab, was die Bedingungen des Online-Auktions­hauses Ebay im Falle eines Fehlers auch erlauben. Das Höchst­gebot lag zu dem Zeit­punkt bei 7,10 Euro. Der Bieter pochte vor Gericht darauf, dass ein gültiger Kauf­vertrag vorliege. Das wiesen die Richter in Hamm ebenso zurück wie zuvor das Land­gericht Paderborn. (Az.: zwei U 94/13, Urteil vom 4.11.)

Laut Gericht sei Widerruf berechtigt gewesen

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Das erste eBay-Angebot des Verkäufers sei wirksam zurück­gezogen worden, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Es stehe fest, dass dem Anbieter beim ersten Angebot ein Fehler bei der Eingabe des Mindest­preises unter­laufen sei. Dabei sei es unerheblich, ob er den Mindestpreis falsch eingegeben oder ob das System einen an sich richtig einge­gebenen Mindest­preis fehlerhaft nicht akzeptiert habe. In beiden Fällen liege ein Fehler vor, der Widerruf sei darum berechtigt gewesen. Dafür spreche schon der geringe Zeitraum zwischen dem ersten Angebot und dem Widerruf, sagte OLG-Sprecher Christian Nubbemeyer. Auch bei einem vorhandenem Gebot kommt es somit nicht zu einem Vertrags­schluss.

Der volljährige Sohn des Mandanten hatte über den eBay-Account seines Vaters einen Audi A4 2.0 TDI ohne Angabe eines Mindest­preises angeboten. Kurz nach dem Bemerken des Fehlers brach er die Auktion ab und stellte das Auto erneut, nun mit Mindest­preis, als Auktion rein. Zum Zeitpunkt des Abbruchs lag bereits ein Angebot vor. Sein Mandant habe den Wagen inzwischen erfolgreich verkauft, sagte Anwalt Hans-Joachim Kirchhof aus Detmold. Und zwar ganz traditionell per Kleinanzeige, für 15 250 Euro.

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