Offiziell vorgestellt

Zukunft der D- und E-Netz-Frequenzen: Diese Szenarien gibt es

Bundesnetzagentur stellt vier mögliche Varianten für Zeit ab 2017 vor
Aus Berlin berichtet Marc Kessler

BNetzA-Frequenzen Die Bundesnetzagentur hat heute Szenarien für die Nutzung der D- und E-Netz-Frequenzen ab 2017 vorgestellt
Montage: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute in Berlin - wie angekündigt - Szenarien zur Zukunft der D- und E-Netz-Frequenzen im Frequenzband bei 900 und 1800 Mega­hertz vorgestellt. In seinem Eröffnungs-Statement betonte der neue BNetzA-Präsident Jochen Homann, man wolle "als Regulierer die notwendige Planungs- und Investitions­sicherheit" ermöglichen.

Wie berichtet, laufen die bisher zugeteilten Lizenzen für die D- und E-Netz-Frequenzen zum 31. Dezember 2016 aus. Da die Bundes­netzagentur "rechtzeitig, etwa drei Jahre vor Auslaufen" die Modalitäten der weiteren Nutzung der Frequenzen klären will, muss bis Ende 2013 über das Thema entschieden werden. Aus diesem Grund hat die deutsche Regulierungs­behörde heute ein "Szenarienpapier" vorgestellt, in dem - namensgemäß - entsprechende Varianten vorgestellt werden.

Mehr Bedarf angemeldet als Spektrum bei 900 und 1800 MHz vorhanden

BNetzA-Frequenzen Die Bundesnetzagentur hat heute Szenarien für die Nutzung der D- und E-Netz-Frequenzen ab 2017 vorgestellt
Montage: teltarif.de
Eine der wichtigsten Informationen erhielt die versammelte (Mobilfunk-)Branche gleich zu Beginn: Sowohl bei den D- als auch den E-Netz-Frequenzen wurde mehr Bedarf angemeldet als Frequenz­spektrum zur Verfügung steht. Stehen im 900-MHz-Band insgesamt 2 mal 35 MHz zur Verfügung, wurden im Bedarfsermittlungs­verfahren, das bis Mitte Januar lief, insgesamt circa 2 mal 55 MHz beantragt.

Im 1800-MHz-Bereich stehen 2 mal 50 MHz zur Verfügung, es wurden insgesamt jedoch 2 mal 80 MHz als Bedarf angemeldet. Damit gibt es einen Mehrbedarf von 2 mal 20 MHz beim D- und 2 mal 30 MHz beim E-Netz-Spektrum. Die BNetzA teilte nicht mit, welches Unternehmen welchen Frequenzbedarf angemeldet hat und verwies diesbezüglich auf "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse".

Perspektivisch, so Homann, solle in Deutschland auch das 700-MHz-Band vom Mobilfunk genutzt werden können ("Digitale Dividende II") - unter anderem neben dem Rundfunk ("co-primäre Nutzung"). Dies soll auf der Weltfunk­konferenz (WRC) Ende 2015 beschlossen werden. Zur Umsetzung in Deutschland müsse es aber eine "rechtzeitige Anpassung der Frequenz­verordnung und des Frequenzplans im Einvernehmen mit den Ländern" sowie einen "rechtzeitigen Interessensausgleich" zwischen Mobilfunk, Rundfunk, drahtlosen Mikrofonen, BOS, Bundeswehr sowie Betriebsfunk geben.

Das sind die vier Szenarien der Bundesnetzagentur

Jochen Homann Der neue Präsident der BNetzA, Jochen Homann
Foto: BNetzA
Insgesamt sieht die Bundesnetzagentur vier verschiedene Szenarien für die Nutzung der D- und E-Netz-Frequenzen ab dem Jahr 2017: 1. Verlängerung, 2. Vergabe­verfahren 900/1800 MHz, 3. Vergabe­verfahren 900/1800 MHz Plus (Vergabe zusammen mit Frequenzen bei 2 und 3,5 GHz, gegebenenfalls auch bei 700 MHz und 1450 MHz), 4. Gesamt­vergabe im Jahr 2025.

Variante 2 sei das "Regelverfahren im Falle einer Frequenzknappheit", betonte Jochen Homann. Ob diese vorliegt, muss die Präsidenten­kammer der Bundesnetzagentur entscheiden - aber nicht heute. Das "Plus"-Verfahren (3.) ermögliche eine Menge an 350 bis 500 MHz zusätzlichem Spektrum. Abhängig von der Harmonisierung der derzeit international für Mobilfunk untersuchten Frequenzbereiche könnte sich die Vergabe allerdings zeitlich (unter Umständen deutlich) verschieben.

Variante 4 ist die "Mega-Frequenzvergabe"

Das letzte vorgestellte Szenario sieht eine Gesamtvergabe der Frequenzbereiche bei 450, 800 und 900 MHz sowie bei 1,8, 2, 2,6 und 3,5 GHz vor. Daneben sollen dann auch die Frequenzen bei 700 und 1450 MHz zugeteilt werden. Insgesamt handelt es sich um bis zu 1200 MHz an Frequenzspektrum.

Voraussetzung für die Nutzung ab dem Jahr 2026: Es muss eine Angleichung der Auslaufzeitpunkte der derzeitigen Frequenz­zuteilungen durch Verlängerung oder Versteigerung erfolgen. Vorteil: Es erfolgt keine "scheibchenweise" Vergabe von Spektrum mehr. Nachteil: Die Unternehmen müssten sehr viel Geld auf einmal investieren.

Alle Beteiligten sind nun aufgerufen, bis 31. Januar kommenden Jahres schriftliche Stellungnahmen abgeben. Anschließend will die Bundesnetzagentur über das weitere Verfahren entscheiden.

Mobilfunk-Netzbetreiber wollen (kostengünstige) Verlängerung der Frequenzrechte

In ersten mündlichen Stellung­nahmen auf der heutigen Veranstaltung verwiesen die Mobilfunker o2 und Vodafone auf die Bedeutung der Mobilfunk-Industrie in Deutschland und sprachen sich für eine Verlängerung der Frequenzrechte aus. "Wir sind hier nicht auf einer grünen Wiese", sagte o2-Vorstand Markus Haas. Auch der "Fortbestand der Versorgungssicherheit" müsse gesichert werden.

Thomas Ellerbeck, Mitglied des Geschäftsführung bei Vodafone, erklärte, man werde "GSM die nächsten Jahre weiter voll für Telefonie brauchen". Da man parallel LTE- und LTE-Advanced-Infrastrukturen aufbauen müsse, dürfe daher "kein Geld abgezogen werden", sondern dieses müsse in den Netzausbau und die neuen Infrastrukturen gesteckt werden.

Auch VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner, der sich bereits gestern lautstark zu Wort gemeldet hatte, richtete einen Appell an BNetzA-Präsident Homann: "Ich glaube, dass die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen deutlich anders gewichtet werden muss." Grützner betonte, der Neueinstieg eines weiteren Wettbewerbers im Zuge einer Frequenz-Auktion werde nicht zu einer Verbesserung der Situation führen, da auch dieser primär in Ballungsräumen - und nicht im ländlichen Raum - operieren werde.

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