Bundesnetzagentur: Ausbau der 5G-Netze fortgeschritten
Der Ausbau der 5G-Netze ist 2023 stark vorangeschritten, stellt die Bundesnetzagentur fest. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse des Mobilfunk-Monitorings der Aufsichtsbehörde. Demnach sei die Versorgung mit 5G durch mindestens einen Netzbetreiber auf 90 Prozent des Bundesgebiets angestiegen (Stand: Oktober 2023). Vor einem Jahr habe dieser Anteil noch bei rund 79 Prozent gelegen.
Die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone Deutschland hätten jeweils eine Flächenabdeckung mit 5G zwischen 59 Prozent und 77 Prozent erzielt. Um die 5G-Technologie nutzen zu können, müssen Endkunden über ein 5G-fähiges Endgerät und einen entsprechenden Vertrag verfügen.
Breitbandmessung verzeichnet mehr 5G-Messpunkte
Die Bundesnetzagentur misst ausgebaute Funklöcher (stichprobenartig) nach und stellt Verbesserungen fest
Foto: Picture Alliance/dpa
Auch die von Nutzern durchgeführten Messungen über die Breitbandmessung/Funkloch-App der Bundesnetzagentur spiegeln den starken 5G-Ausbau wider. So ist der Anteil von 5G-Messpunkten auf mittlerweile ca. 25 Prozent angestiegen (Stand: Oktober 2023). Im Oktober 2022 lag dieser noch bei ca. 17 Prozent.
Der 5G-Ausbau in Deutschland erfolgte bisher stufenweise. Zu Beginn wurde vor allem die bestehende 4G-Infrastruktur zum Ausbau von 5G Dynamic Spectrum Sharing (5G DSS) genutzt. Dabei handelt es sich um eine Form von 5G-Non-Standalone (5G-NSA). Diese Form teilt das verfügbare Frequenzspektrum für die 4G- und 5G-Technologien dynamisch und bedarfsgerecht zwischen den Endgeräten auf.
Neuer Trend: 5G-SA
In späteren Phasen konzentriert sich der Ausbau zunehmend auf 5G-Standalone (5G SA). Für die "Ausprägung 5G-Standalone" (5G-SA) wird ausschließlich 5G-Infrastruktur, sowohl im Funkzugangsnetz als auch im Kernnetz, verwendet. Verbraucher profitieren somit von einer besseren Netzabdeckung sowie i.d.R. einer höheren Datenrate, erklärt die Bundesnetzagentur dazu. Auch hier sind wiederum passende Mobilfunkverträge mit Freischaltung der 5G-SA-Option und die jeweils aktuellsten Smartphones notwendig.
Daten und Informationen zum Mobilfunk-Monitoring und der Breitbandmessung finden sich im Gigabit-Grundbuch.
4G/LTE weiterhin bestimmende Technik
Nach wie vor ist 4G (LTE) die bestimmende Technologie, wobei der Anteil jedoch mit ca. 70 Prozent rückläufig ist. Im Jahr zuvor hatte dieser noch ca. 77 Prozent aller Messpunkte betragen.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Bisher konnten die Netzbetreiber ihren Netz-Ausbau "gegenseitig aufrechnen". Das bedeutet: Wenn in "Hinter-Wald-Hausen" ein Netzbetreiber A versorgt hat (aber B nicht), und im nächsten Ort "Vorder-Feld-Stadt" Netzbetreiber B (und A nicht) galten beide Orte trotzdem als "versorgt".
Das setzt voraus, dass der interessierte Kunde mindestens zwei SIM-Karten von Netz A und B zur Verfügung hat und seinen Kontakten gegebenenfalls zwei Rufnummern mitteilen muss. Auch der Einsatz einer ausländischen SIM-Karte, die abwechselnd bei A oder B "roamen" könnte, ist in der Praxis wenig hilfreich, weil es im GSM/LTE/5G-Standard beim Roaming kein Handover zwischen den lokalen Netzen gibt. Der Kunde muss also jedes Mal auf Netzsuche gehen, wenn sein aktuelles Netz zu schwach werden sollte.
In den geplanten Auflagen als Gegenzug zur Frequenzverlängerung sollen alle Netze zum Ausbau verpflichtet werden, und die Netzabdeckung wird dann separat nach Netzanbieter berücksichtigt. Netzbetreiber, die ein nationales Roaming-Abkommen abgeschlossen haben (z.B. 1&1), könnten dadurch im Einzelfall einen Vorteil haben. Es ist gut und wichtig, dass die Bundesnetzagentur nachmisst, denn das ist der Deal: Die Frequenzen werden verlängert, und im Gegenzug wird das Land endlich richtig ausgebaut.
Auch Digitalminister Volker Wissing hat festgestellt, dass der 5G-Netzausbau "Fahrt aufnimmt".