BNetzA

BNetzA: Wohl kein billiges 5G für freenet & Co.

Klei­nere Mobil­funk-Provider hatten immer nach einer Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung für die großen Netz­betreiber gerufen. Doch ein Gutachten zeigt nun: Das wird wohl nicht nötig sein. Ist freenet der große Verlierer?
Von mit Material von dpa

Ist freenet der große Verlierer der BNetzA-Regulierung? Ist freenet der große Verlierer der BNetzA-Regulierung?
Bild: picture-alliance/dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Am deut­schen Mobil­funk­markt müssen kleine Wett­bewerber der großen deut­schen Handy­netz-Betreiber einen Rück­schlag hinnehmen. Die Bundes­netz­agentur veröf­fent­lichte heute in Bonn ein Gutachten, demzu­folge es einen wirk­samen Wett­bewerb am Markt gibt. Das Gutachten stellt einen Beitrag im Verfahren zur Bereit­stel­lung der Mobil­funk­fre­quenzen aus den Berei­chen 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz dar.

Die Auswer­tung der Viel­zahl unter­schied­licher Indi­katoren zeigt nach Auffas­sung der BNetzA, dass die aktu­elle Situa­tion auf den Endkunden- und Vorleis­tungs­märkten sowohl im Inter­esse der Verbrau­cher sei, als auch Anreize für die Mobil­funk­netz­betreiber zu weiteren Netz­inves­titionen biete. Mit dem Markt­ein­tritt von 1&1 als Mobil­funk­netz­betreiber erwarten die Gutachter zudem, dass der Infra­struk­tur­wett­bewerb weiter verstärkt werde und sich hier­durch ein noch besseres Preis-Leis­tungs-Verhältnis über alle Kunden­seg­mente hinweg einstellen könne.

Hätte sich das Gegen­teil heraus­gestellt, wäre das ein starkes Argu­ment für eine soge­nannte Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung gewesen. Bei so einer Verpflich­tung müssten die Netz­betreiber Kapa­zitäten an die kleinen Firmen vermieten, die kein eigenes Netz haben und relativ billige Tarife anbieten. Aus Sicht von Verbrau­cher­schüt­zern sind solche Unter­nehmen wichtig für den Wett­bewerb.

Wett­bewerb: Gutachten ist Ballast für freenet

Ist freenet der große Verlierer der BNetzA-Regulierung? Ist freenet der große Verlierer der BNetzA-Regulierung?
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Die Bundes­netz­agentur will im Früh­jahr fest­legen, wie wich­tige Handy­netz-Frequenzen künftig genutzt werden dürfen. Zuletzt hatte sie vorge­schlagen, die jetzigen Nutzungs­rechte zu verlän­gern - das wäre Rücken­wind für die Netz­betreiber Deut­sche Telekom, Voda­fone und Telefónica Deutsch­land (o2). Gewis­ser­maßen in einem Neben­strang dieses wegwei­senden Regel­werks wird die Frage der Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung geklärt. freenet und andere Firmen pochen auf so eine Vorschrift, damit sie einen ange­mes­senen Zugriff auf den Tech­nolo­gie­stan­dard 5G bekommen.

Das Gutachten macht nun aber wenig Hoff­nung darauf, dass die Bundes­netz­agentur so eine Vorschrift erlässt und damit den kleinen Konkur­renten den Rücken stärkt. Die Regu­lie­rungs­behörde ist zwar nicht gebunden an das Ergebnis der Ausar­bei­tung von den Bera­tungs­unter­nehmen WIK und EY. Aller­dings stellte Behör­den­chef Klaus Müller klar, die Ergeb­nisse des Gutach­tens bei der anste­henden Entschei­dung im Frequenz­ver­fahren zu berück­sich­tigen. Zugleich betonte er, dass die Wett­bewerbs­för­derung ein wich­tiges Ziel der Frequenz­regu­lie­rung sei.

Nach der Publi­kation des Gutach­tens und der Bewer­tung durch Müller erscheint eine voll­umfäng­liche Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung sehr unwahr­schein­lich. Denkbar bleibt zumin­dest eine leichte Verschär­fung bestehender Regeln, damit die kleinen Tele­kom­muni­kati­ons­firmen nicht ganz im Regen stehen­gelassen werden.

Laut der Studie von WIK Consult gäbe es also wirk­samen Wett­bewerb im Mobil­funk­markt. Die Meinungen dazu sind unter­schied­lich.

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