Beschluss

Entschieden: Keine Umverteilung der GSM-Frequenzen vor 2017

Mobilfunker müssen bei BNetzA ihren Frequenzbedarf für Zeit nach 2016 anmelden
Von Marc Kessler

Mobilfunk-Frequenzen Vor 2017 wird es keine Umverteilung
der GSM-Frequenzen geben
Foto: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht keinen Grund, die derzeit vergebenen GSM-Frequenzen in den Frequenzbereichen bei 900 und 1800 MHz vor dem Jahr 2017 neu zu verteilen. Zum 31. Dezember 2016 laufen die Lizenzen der Mobilfunk-Netzbetreiber aus. Mit ihrer Entscheidung erteilt die Regulierungs­behörde vor allem Forderungen von E-Plus eine klare Absage und bestätigte ihren Konsultations­entwurf von Anfang Juli.

Wie berichtet, hatte E-Plus-Chef Thorsten Dirks eine Umverteilung der GSM-Frequenzen verlangt, um die "historische Ungerechtigkeit" in Bezug auf die Ausstattung mit D-Netz-Frequenzen, die Dirks auch als "Geburtsfehler des Mobilfunks in Deutschland" bezeichnet, zu beseitigen. Die BNetzA kam in ihrer "Untersuchung der Frequenzverteilung" nun jedoch zu dem Ergebnis, "dass der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt nicht durch die Frequenzverteilung verzerrt ist. Die Voraussetzungen für eine Umverteilung bestehender Frequenznutzungsrechte - im Wege des Widerrufs und einer Neuzuteilung - sind daher nicht gegeben."

Kurth: Derzeitige Frequenzausstattung für alle Netzbetreiber ausreichend

Mobilfunk-Frequenzen Vor 2017 wird es keine Umverteilung
der GSM-Frequenzen geben
Foto: teltarif.de
"Anders als in anderen europäischen Ländern verfügen alle Netzbetreiber über Frequenzen, die eine kostengünstige Grundversorgung ermöglichen. Auch die rapide ansteigende Nachfrage nach breitbandigem Datenverkehr in Ballungsräumen kann mit den Frequenzen abgedeckt werden", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Man habe, heißt es in der Mitteilung der BNetzA, in den Stellungnahmen der Mobilfunk-Netzbetreiber in punkto Frequenzverteilung keine neuen Argumente entdecken können. Daher habe man nun diese abschließende Entscheidung getroffen.

Frequenzbedarf für die Zeit ab 2017 muss jetzt angemeldet werden

Die Mobilfunker müssen nun bis Mitte Januar kommenden Jahres ihren Bedarf im 900- und 1800-MHz-Bereich für die Zeit ab 2017 bei der Bundesnetzagentur anmelden. Dadurch will die BNetzA feststellen, ob und - wenn - in welchem Umfang Frequenzknappheit drohen könnte. E-Plus hatte bereits gefordert, spätestens ab 2017 weitere D-Netz-Frequenzen im Zuge einer Umverteilung zu erhalten, bei der "E-Plus 2 x 2,4 MHz zusätzliches 900-MHz-Spektrum erhält und im Gegenzug 2 x 2,4 MHz 1800-MHz-Spektrum abgibt."

Ob es zu einer Umverteilung von Frequenzen für den Zeitraum ab 2017 kommen könnte, ist derzeit noch offen. "Wir ermitteln jetzt den Bedarf, um den betroffenen Unternehmen rechtzeitig vor dem Ablauf der GSM-Zuteilungen im Dezember 2016 Planungssicherheit zu geben", sagte BNetzA-Präsident Kurth. "Ich gehe davon aus, dass wir dieses Verfahren im Jahr 2013 abschließen und die neuen Nutzungsrechte erteilen werden".

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