Wirtschaftszone

BNetzA: Frequenzen für Offshore-Windparks

Erst­malig hat die Bundes­netz­agentur Rahmen­bedin­gungen für Frequenzen in ausschließ­lichen Wirt­schafts­zonen (AWZ) außer­halb des deut­schen Hoheits­gebietes veröf­fent­licht.
Von

Für das Gebiet der Bundes­repu­blik Deutsch­land ist die Bundes­netz­agentur für die Vergabe von Frequenzen zuständig.

In einem etwas unge­wöhn­lichen Fall hat die Netz­agentur Rahmen­bedin­gungen für "Frequenz­zutei­lungen" in den Frequenz­berei­chen für mobiles Breit­band von 700 MHz bis 3,7 GHz im Gebiet der Ausschließ­lichen Wirt­schafts­zone (AWZ) veröf­fent­licht.

Breit­band für Offshore-Wind­parks

Auch Windparks außerhalb des Hoheitsgebietes brauchen drahtlose Breitbandnetze (hier außerhalb von Helgoland) Auch Windparks außerhalb des Hoheitsgebietes brauchen drahtlose Breitbandnetze (hier außerhalb von Helgoland)
Foto: Picture Alliance/dpa
„Wir konkre­tisieren die Voraus­set­zungen, unter denen insbe­son­dere Offshore-Wind­parks mit Breit­band­internet versorgt werden können. Das dient der Vernet­zung von Anlagen und Arbeits­platt­formen. Wir treiben die Ener­gie­wende auch in der Frequenz­regu­lie­rung voran,“ erklärte Klaus Müller, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur das Projekt.

Der Knack­punkt: Da diese "AWZ" nicht Teil des Bundes­gebiets ist, wurden hier für die mobile Kommu­nika­tion spezi­elle Rege­lungen entwi­ckelt. Auf Grund­lage dieser Rege­lungen werden die Frequenzen auf Antrag zuge­teilt.

Bisher wurden im Offshore-Bereich vorrangig Schmal­band-Mobil­funk­tech­nolo­gien genutzt. Die dies­bezüg­lichen Rege­lungen entspre­chen denen für vergleich­bare Nutzungen im Bundes­gebiet. Sie mussten daher für Nutzungen in den AWZ-Gebieten ange­passt werden.

Mehr Breit­band, mehr Möglich­keiten

Deut­lich größere Kapa­zitäten in den Breit­band-Frequenz­berei­chen eröffnen nun neue Anwen­dungs­mög­lich­keiten, tech­nolo­gische Weiter­ent­wick­lungen sind möglich. Idea­ler­weise sollen auch die Arbeits- und Lebens­bedin­gungen der Beschäf­tigten auf den Platt­formen und den Service­schiffen verbes­sert werden.

Wer sich für die konkreten Details inter­essiert, kann diese im Amts­blatt Nr. 16 der Bundes­netz­agentur Mittei­lungs­nummer 151/2023 ab Seite 915 nach­lesen.

Regel­mäßig berichten wir über den Netz­ausbau im Land.

Mehr zum Thema Frequenzen