Bestätigt

Bundesrat stimmt für Vorrats­datenspeicherung

Der Bundesrat hat heute der Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für TK-Verkehrsdaten zugestimmt. Von vielen Seiten regt sich Widerstand.
Von dpa / Daniel Rottinger

Bundesrat stimmt Vorratsdatenspeicherung zu Bundesrat stimmt Vorratsdatenspeicherung zu
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Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat der Wiedereinführung der umstrittenen Vorrats­datenspeicherung zugestimmt.

Telekommunikationsdaten sollen danach künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können.

Keine Mehrheit für Thüringens Bestrebungen

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Für den Antrag der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, gab es in der Länderkammer keine Mehrheit. Aus Sicht Thüringens ist die verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar. Daher drängt das Bundesland, auf eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs. In einer weiteren Meldung haben wir über die konkreten Vorbehalte berichtet.

Mehrere Parteien und Initiativen möchten klagen - Aufforderung an Bundespräsident

Linke, Grüne, Piratenpartei, FDP und Netzaktivisten halten das Vorhaben für verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Mehrere Politiker und Initiativen hatten bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. Die Piratenpartei wollte nach eigener Aussage bei einem Scheitern eines Vermittlungsverfahren zunächst an den Bundespräsidenten appellieren, die Unterschrift unter das Gesetz zu verweigern.

Großbritannien will ebenfalls auf Vorratsdatenspeicherung setzen

Auch außerhalb von Deutschland findet die Vorratsdatenspeicherung zumindest bei Ermittlungs­behörden und in der Politik Anklang. Kürzlich hatten wir über Großbritanniens Pläne berichtet, welche die Einführung einer massiven Speicherung der Vorratsdaten vorsehen. In der Folge sollen sich Geheimdienste Zugang zu den Daten von Computern und Smartphones verschaffen, und Internetfirmen müssten die aufgerufenen Websites jedes Bürgers bis zu ein Jahr lang speichern. Allerdings sind von der Überwachung die aufgerufenen Unterseiten nicht betroffen.

In einem Editorial sind wir drauf eingegangen, welche Erfolgsaussichten die angekündigten Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben.

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