Ausland

Großbritannien plant umfassende Vorratsdatenspeicherung

Nicht nur in Deutschland hat die Regierung starkes Interesse an der Datenspeicherung auf Vorrat. Künftig könnte auch britischen Behörden dieses Privileg zuteilwerden.
Von dpa / Daniel Rottinger

Vorratsdatenspeicherung soll auch für Großbritannien kommen Vorratsdatenspeicherung soll auch für Großbritannien kommen
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Britische Behörden sollen künftig sehen können, welche Websites die Internetnutzer aufgerufen haben. Das heiße nicht, dass der gesamte Verlauf im Browser zugänglich werde, sagte Innenministerin Theresa May im Londoner Parlament. Polizei und Geheimdienst könnten etwa sehen, ob jemand auf Facebook war, aber nicht, welche Seiten er dort angeschaut habe und mit wem er über welche Themen kommuniziert habe.

Speicherung soll sich nur auf Hauptseiten beziehen

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Anbieter wären dem neuen Gesetz nach gezwungen, den Geheimdiensten Zugang zu den Daten von Computern und Smartphones zu verschaffen, und Internetfirmen müssten die aufgerufenen Websites jedes Bürgers bis zu ein Jahr lang speichern, nicht aber alle angeschauten Unterseiten. Zu den Vorratsdaten gehören auch Suchbegriffe, die in Suchmaschinen eingegeben werden.

"Herber Rückschlag für die Bürgerrechte"

Die Opposition nannte den Gesetzentwurf für die umfassende Vorratsdatenspeicherung einen "herben Rückschlag für Bürgerrechte". Auch Datenschützer protestierten.

Großbritannien muss den Zugriff auf Internet- und andere Kommunikationsdaten neu regeln, weil bestehende Gesetze Ende des kommenden Jahres auslaufen. Im Jahr 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) enge Grenzen für die Vorratsdatenspeicherung gezogen. Kritiker der konservativen Regierung in Großbritannien sehen den vorliegenden Gesetzesentwurf im klaren Widerspruch zu den Vorgaben des EuGH.

Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland

In einem weiteren Artikel haben wir über die beschlossene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland berichtet und in einem Editorial die Chancen der angekündigten Verfassungsbeschwerden prognostiziert.

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