Urteil

vzbv: 16 Klauseln von Apples Hersteller­garantie unwirksam

Der vzbv hat in einem Prozess gegen Apple gewonnen. Laut dem Urteil benachteiligen 16 Klauseln den Verbraucher unangemessen. Sogar die gesetzliche Gewährleistung wollte Apple aushebeln.
Von Hans-Georg Kluge

Ein Urteil sagt zu 16 Klauseln von Apples Herstellergarantie: Unwirksam. Ein Urteil sagt zu 16 Klauseln von Apples Herstellergarantie: "Unwirksam".
Bild: Angelika Bentin - Fotolia.com
Der Ver­braucher­zentrale Bundesverband (vzbv) hat vor Gericht 16 Klauseln in Apples Herstellergarantie beanstandet. Das Berliner Landgericht hat dem Verband in allen Punkten Recht gegeben (Urteil vom 28. November 2014, Aktenzeichen 15 O 601/12). Dem Urteil ging ein längerer Rechtsstreit voraus - schon im März 2012 begann ein Verfahren, das von europäischen Ver­braucher­zentralen angestrengt wurde (teltarif.de berichtete). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beanstandete Regelungen in der Herstellergarantie

Ein Urteil sagt zu 16 Klauseln von Apples Herstellergarantie: Unwirksam. Ein Urteil sagt zu 16 Klauseln von Apples Herstellergarantie: "Unwirksam".
Bild: Angelika Bentin - Fotolia.com
Konkret betreffen elf der beanstandeten Klauseln die Bedingungen der Herstellergarantie und fünf weitere die Regelungen zum AppleCare Protection Plan. Viele der beanstandeten Regelungen schränken die Rechte der Verbraucher unangemessen ein.

So soll Apple beispielsweise Klauseln verwendet haben, mit der der Kunde wegen der einjährigen Herstellergarantie auf seinen zweijährigen Gewährleistungsanspruch verzichtet. Außerdem schränkte der Hersteller seine Leistungen ein. Apple wollte beispielsweise nur dann für Produktmängel einstehen, wenn das Gerät "normal" und nach den "veröffentlichten Richtlinien" genutzt wurde. Näher erläuterte Apple diese Richtlinien allerdings nicht.

Wie der vzbv weiter mitteilt, stellte das Gericht fest, dass Apple kein werthaltiges Garantieversprechen abliefere. Auch weil keine Rede davon sein könne, dass besondere Zusatzleistungen angeboten werden. Gerade auch die Regelungen zur zulässigen Nutzung verstießen gegen das das Transparenzgebot, so das Gericht weiter.

Der vzbv nannte in seiner Klage außerdem eine Klausel, laut der in einigen Staaten einige der beschränkten Rechte nicht auszuschließen sind, "so dass die oben beschriebenen Beschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise auf Sie keine Anwendung finden" (so - laut dem Urteil - wörtlich in den Apple-Bedingungen). Dazu heißt es in dem Urteil: "Es ist nicht seine [die des Verbrauchers] Aufgabe, den AGB-rechtskonformen Vertragsinhalt herauszufiltern und auf seine gesetzlichen Rechte zu reduzieren, sondern [es ist die Aufgabe] des Verwenders, AGB-rechtskonform zu gestalten und zu formulieren".

Apple änderte seine Bedingungen

Laut dem vzbv habe Apple nach der Klageerhebung seine Bedingungen bereits geändert. "Apple muss nun prüfen, ob seine überarbeiteten Klauseln den vom Gericht formulierten Anforderungen an Herstellergarantien standhalten", sagt Helke Heidemann-Peuser, Teamleiterin Rechtsdurchsetzung beim vzbv.

In der Klage machte der vzbv außerdem Abmahnkosten geltend. Diese Forderung wies das Gericht aber ab. Das Urteil steht als PDF-Dokument [Link entfernt] auf den Seiten des vzbv zum Download bereit.

Welche Unterschiede es zwischen Gewährleistung und Garantie gibt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

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