Streit: Gesetz gegen Internet-Abzocke droht zu scheitern
Kulturstaatsminister Neumann: "Schutzpatron" der Massenabmahner?
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Dem geplanten Gesetz gegen Abzocke im Internet
droht wegen koalitionsinterner Streitigkeiten das Aus. "Das Vorhaben
steht kurz vor dem Scheitern", verlautete aus Kreisen der
FDP. Der von Union und FDP langwierig ausgehandelte Kompromiss steht
zur Disposition, nachdem Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU)
kurzfristig Änderungswünsche angemeldet hat. Diese stoßen in der
FDP-Fraktion auf erbitterten Widerstand. "Der Spielraum für
Verhandlungen ist gleich Null", hieß es aus den Kreisen.
Die Verbände der Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützten dagegen die von Neumann geforderten Nachbesserungen. "Es war wichtig, dass der Staatsminister hier die Notbremse gezogen hat", erklärte der Präsident des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, in einer gemeinsamen Erklärung von sieben Verbänden. Manuela Stehr als Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) sagte, der Gesetzentwurf stelle den Wert kreativer Leistung völlig infrage.
Kulturstaatsminister: "Schutzpatron" der Massenabmahner?
Kulturstaatsminister Neumann: "Schutzpatron" der Massenabmahner?
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Das Gesetz soll unseriöse Geschäftspraktiken am Telefon und im
Internet eindämmen, vor allem massenhafte Abmahnungen für illegal aus
dem Netz heruntergeladene Musik oder Filme. Anwälte sollen privaten
Nutzern bei der ersten Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung
stellen dürfen. Momentan fordern Anwälte in Abmahnungen mitunter Summen zwischen 500 und 1 000 Euro. Neumann will jedoch Änderungen: Nach seinem Willen
soll der Kostendeckel nur für jene gelten, die überhaupt zum ersten
Mal von irgendjemandem wegen illegaler Downloads belangt werden.
Außerdem soll der Deckel seltener greifen als bislang geplant.
Der FDP-Rechtspolitiker Marco Buschmann warf Neumann vor, die Initiative zu behindern. "Wer hier blockiert, begibt sich in die Gefahr, als Schutzpatron dieser Massenabmahner wahrgenommen zu werden", sagte Buschmann den "Ruhr Nachrichten" (Mittwoch). Ursprünglich sollten die Pläne bereits am 6. Februar im Kabinett auf den Tisch kommen. Nun ist die Zukunft des Vorhabens völlig unklar.
Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Regelung, nach der am Telefon abgeschlossene Gewinnspielverträge erst dann wirksam werden, wenn sie durch den Verbraucher per E-Mail oder Fax bestätigt wurden. Außerdem sollen die Bürger stärker vor den Methoden mancher Inkasso-Firmen geschützt werden.