Vorratsdatenspeicherung: SpaceNet und eco klagen
Der eco und SpaceNet klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung.
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Der Internetprovider SpaceNet hat gegen die
Vorratsdatenspeicherung zusammen mit dem Internetverband eco eine
Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln eingereicht. Ziel sei es,
grundlegende Rechtsfragen zu klären und die Entscheidung als
Richtervorlage für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu nutzen,
sagte Matthias Bäcker, Professor für Öffentliches Recht am Karlsruher
Institut für Technologie und Verfasser der Klage heute in Berlin.
Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten war in Deutschland im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Im April 2014 befand der Europäische Gerichtshof eine entsprechende EU-Richtlinie nicht mit der Charta der Grundrechte der EU vereinbar und somit ungültig. Seit Dezember 2015 ist in Deutschland ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft.
Kein beschränkter Prüfungsrahmen
Der eco und SpaceNet klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung.
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Nach dem neuen Gesetz sollen Telekommunikationsanbieter die
IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen
künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei
Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum
E-Mail-Verkehr nicht. Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd
nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen.
Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden. Gegen das Gesetz
laufen inzwischen mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
Anders als bei den Verfassungsbeschwerden, bei denen ein beschränkter Prüfungsrahmen angelegt werde, könne vor dem Verwaltungsgericht das gesamte maßgebliche Recht berücksichtigt bewertet werden, erklärte Bäcker. Mit der Klage sei auch ein Eilantrag verbunden. Am Ende solle eine Klärung im Rahmen der Europäischen Union angestrebt werden.