CDU/CSU-Politiker fordern neue Vorratsdatenspeicherung
CDU und CSU drängen auf
eine baldige Vorratsdatenspeicherung
Grafik: teltarif.de
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert nach der Aufdeckung der Neonazi-Mordserie eine
schnelle Einigung im Streit um die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Die Taten werfen viele Fragen auf,
sagte Merk. "Gibt es Hintermänner oder weitere Mittäter? Oder gibt es sogar ein
rechtsterroristisches Netzwerk?"
Antworten bekämen die Ermittler aber nur, wenn sie auch die Telefon- und Internetverbindungsdaten der mutmaßlichen Täter überprüfen könnten. "Denn wir können die Täter nicht packen, wenn die Anbieter Telekommunikationsverbindungsdaten nicht oder nur für kurze Zeit speichern", kritisierte Merk. "Strafverfolgung darf kein Glücksspiel sein."
CDU/CSU-Politiker sind sich einig
CDU und CSU drängen auf
eine baldige Vorratsdatenspeicherung
Grafik: teltarif.de
Für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung spricht sich indes auch der
CSU-Bundestagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Uhl, aus.
"Die ganze Republik rätselt, wie groß der braune Sumpf in Deutschland ist", sagte Uhl der Neuen
Osnabrücker Zeitung (NOZ). Ohne die Telefon- und
Internetdaten der sogenannten "Zwickauer Zelle" dürfte das aber nur schwer zu ermitteln sein.
In dieselbe Kerbe schlägt auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfang Bosbach (CDU). Mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung wäre es möglich gewesen, die Kommunikation der Täter aus den vergangenen Monaten nachzuverfolgen, sagte er dem Nordkurier. Zudem will Bosbach eine zentrale "Neonazi-Datei" anlegen: "Wir brauchen analog zur Anti-Terror-Datei eine zentrale Datei, in der gewaltbereite Extremisten erfasst werden", sagte Bosbach der Passauer Neuen Presse.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft
Unterdessen steht Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wegen dem Thema Vorratsdatenspeicherung ohnehin unter gewaltigem Druck: Die EU-Kommission hat - wie berichtet - ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Bei der EU ist man der Auffassung, die Vorratsdatenspeicherung sei ein wertvolles Instrument für die Strafjustizsysteme und die Strafverfolgung in der EU. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass in allen Mitgliederstaaten Telefon- und Internetdaten für sechs Monate gespeichert werden müssen. Leutheusser-Schnarrenberger will Vorratsdaten hingegen nur im Falle eines konkreten Verdachts speichern ("Quick-Freeze-Verfahren").
Die von der EU gesetzte, letzte Frist zur Umsetzung der Richtline läuft Ende Dezember dieses Jahres aus. Danach könnte Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und zu Strafzahlungen verurteilt werden.