Freeze

"Quick-Freeze" statt Vorratsdatenspeicherung

Justizministerin legt Eckpunkte für Gesetz zur Datenspeicherung vor
Von / dapd

Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung "Quick-Freeze" statt Vorratsdatenspeicherung
Bild: © Tomasz Trojanowski - Fotolia.com
Erst am vergangen Freitag hatte sich der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle strikt gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Seiner Meingung nach sei es eine Illusion zu glauben, das Land werde umso sicherer, je mehr Informationen man sammle. Auch die Bundes­justiz­minister Sabine Leut­heusser-Schnarren­berger will eine Vorrats­daten­speicherung künftig auch unter strengen Auflagen nicht mehr zulassen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" in seiner morgigen Ausgabe berichten wird, plant die FDP-Politikerin, statt der anlasslosen Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung, ein Gesetz vorzulegen, dass es ermöglicht, bei einem "hinreichenden Anlass" die Löschung der bei den Providern vorhandenen Daten zu verhindern.

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Demnach sollen die Daten ganz bestimmter Personen unter relativ geringen Voraussetzungen mittels einer "Sicherungsanordnung" von Polizei oder Staatsanwaltschaft festgehalten werden können. Die Bundes­justiz­minister Sabine Leut­heusser-Schnarren­berger spricht von "einfrieren". Nach genauerer Prüfung können die Daten dann von einem Richter zur weiteren Verwendung aufgetaut werden, ansonsten sind sie zu löschen, schreibt die Süddeutsche unter Berufung auf ein "Eckpunktepapier".

Datenspeicherung nach der "Quick-Freeze"-Methode

Die Ministerin argumentiert, sie versuche damit, den Grundrechtsschutz der Bürger und die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden in Einklang zu bringen - "unter strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes". Konkret geht es um den Zugriff auf die Telekommunikationsdaten: wer hat mit wem, wie lang, von wo aus und wie oft telefoniert, E-Mails gesendet und SMS-Botschaften geschickt. Ihr Lösungsansatz vermeide eine "Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger", durch die von ihr geplante "gezielte Speicherung" würde die Menge der zu speichernden Daten "auf das notwendige Maß begrenzt", betont sie.

Die Methode werde "Quick-Freeze" genannt: schnelles Einfrieren von Daten, die "für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich" sind. Dies betrifft die dort schon vorhandenen, gespeicherten und die ab dem Zeitpunkt der Anordnung anfallenden Daten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2010 die damals geltenden Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, die eine sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten erlaubt hatten. Die Justizministerin selbst hatte damals zu den Beschwerdeführern gehört. Die Union will hingegen die Vorratsdatenspeicherung mit strengeren Auflagen wieder einführen.

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