"Quick-Freeze" statt Vorratsdatenspeicherung
"Quick-Freeze" statt Vorratsdatenspeicherung
Bild: © Tomasz Trojanowski - Fotolia.com
Erst am vergangen Freitag hatte sich der FDP-Vorsitzende Guido
Westerwelle strikt gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
ausgesprochen. Seiner Meingung nach sei es eine Illusion zu glauben, das
Land werde umso sicherer, je mehr Informationen man sammle. Auch die
Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
will eine Vorratsdatenspeicherung künftig auch unter strengen
Auflagen nicht mehr zulassen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" in seiner morgigen
Ausgabe berichten wird, plant die FDP-Politikerin, statt der anlasslosen
Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten für Zwecke der
Kriminalitätsbekämpfung, ein Gesetz vorzulegen, dass es ermöglicht, bei einem
"hinreichenden Anlass" die Löschung der bei den Providern vorhandenen Daten
zu verhindern.
"Quick-Freeze" statt Vorratsdatenspeicherung
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Demnach sollen die Daten ganz bestimmter Personen unter relativ geringen
Voraussetzungen mittels einer "Sicherungsanordnung" von Polizei oder
Staatsanwaltschaft festgehalten werden können. Die
Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
spricht von "einfrieren". Nach genauerer Prüfung können die Daten dann von
einem Richter zur weiteren Verwendung aufgetaut werden, ansonsten sind sie
zu löschen, schreibt die Süddeutsche unter Berufung auf ein
"Eckpunktepapier".
Datenspeicherung nach der "Quick-Freeze"-Methode
Die Ministerin argumentiert, sie versuche damit, den Grundrechtsschutz der Bürger und die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden in Einklang zu bringen - "unter strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes". Konkret geht es um den Zugriff auf die Telekommunikationsdaten: wer hat mit wem, wie lang, von wo aus und wie oft telefoniert, E-Mails gesendet und SMS-Botschaften geschickt. Ihr Lösungsansatz vermeide eine "Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger", durch die von ihr geplante "gezielte Speicherung" würde die Menge der zu speichernden Daten "auf das notwendige Maß begrenzt", betont sie.
Die Methode werde "Quick-Freeze" genannt: schnelles Einfrieren von Daten, die "für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich" sind. Dies betrifft die dort schon vorhandenen, gespeicherten und die ab dem Zeitpunkt der Anordnung anfallenden Daten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2010 die damals geltenden Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, die eine sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten erlaubt hatten. Die Justizministerin selbst hatte damals zu den Beschwerdeführern gehört. Die Union will hingegen die Vorratsdatenspeicherung mit strengeren Auflagen wieder einführen.