Vertragsabschlüsse

Am Telefon geschlossene Verträge: Bestätigungspflicht gefordert

Laut Ver­braucher­zentrale Schleswig-Holstein beschweren sich immer mehr Verbraucher über zweifel­hafte Ge­schäfts­methoden von Anbietern im Tele­kommuni­kations­markt. Einer Untersuchung zufolge hat sogar jeder Vierte un­be­wusst einen Vertrag geschlossen.
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Die Verbraucherzentrale fordert: Telefonische Verträge müssen schriftlich bestätigt werden. Die Verbraucherzentrale fordert: Telefonische Verträge müssen schriftlich bestätigt werden.
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Die Zahl der Verbraucher, die sich über zweifelhafte Geschäfts­methoden von Anbietern am Telekommunikationsmarkt beschweren, wächst. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat bei einer aktuellen Untersuchung herausgefunden, dass jeder vierte Betroffene unbewusst einen Vertrag geschlossen hat. Außerdem wissen Verbraucher oft nicht, ob sie eine Einwilligung für Werbeanrufe überhaupt erteilt haben. Das ist bei 55 Prozent der befragten Verbraucher der Fall, so Tom Janneck, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Er betont: "Es ist auch schlichtweg nicht realistisch zu erwarten, dass Verbraucher sich an alle Unternehmen erinnern, denen sie möglicherweise vor vielen Jahren eine Einwilligung erteilt haben."

Der Bundesverband Verbraucherzentrale fordert: Werden Verträge telefonisch geschlossen, muss daraufhin eine schriftliche Bestätigung erfolgen. Unseriösen Unternehmen müsse der wirtschaftliche Anreiz genommen werden. Unerlaubte Telefonwerbung ist zwar verboten, Verträge, die im Rahmen solcher Telefonate geschlossen wurden, seien aber in der Regel wirksam.

Art und Weise der Vertragsabschlüsse fragwürdig

Die Verbraucherzentrale fordert: Telefonische Verträge müssen schriftlich bestätigt werden. Die Verbraucherzentrale fordert: Telefonische Verträge müssen schriftlich bestätigt werden.
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Jeder vierte Betroffene war sich gar nicht darüber bewusst, dass er einen Vertrag abgeschlossen hatte. Und fast jeder Zweite (49 Prozent) unterschrieb ein Dokument, in dem andere Konditionen aufgeführt waren, als zuvor vom Verkäufer angegeben. Tom Janneck sagt: "Einerseits wird hier auf die Unkenntnis des Verbrauchers gesetzt, andererseits werden vom Verkäufer sicherlich auch Formulierungen verwendet, die Missverständnisse zum Vorteil des Anbieters provozieren."

Die Problematik ist aber nicht auf den telefonischen Kontakt beschränkt. Auch bei persönlicher Beratung im Ladengeschäft sei die Unterschrift für die Durchführung eines Beratungsgesprächs schon für einen Vertragsabschluss missbraucht worden. Und hier liegt ein grundlegendes Problem bei dem der Verbraucher das Nachsehen hat: „Dieser muss im Falle eines Rechtsstreites beweisen können, dass ein Vertragsschluss seinerseits gar nicht gewollt war. Unternehmen sitzen hier schlichtweg am längeren Hebel. Die Betroffenen bleiben schnell auf drei- bis vierstelligen Schadenssummen sitzen", sagt Janneck.

Im ersten Halbjahr gab es fast 29 000 Beschwerden über lästige und unerlaubte Telefonwerbung. Mehr Informationen dazu lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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