Kritik

TKG-Novelle: Verbände äußern durchgehend Kritik

Kaum hatte das Bundes­kabi­nett den Entwurf der TKG-Novelle verab­schiedet, hagelt es Kritik der Inter­essen­ver­bände. Sie vermissen einen Bevor­zugung der Glas­faser und eine stren­gere Regu­lie­rung der Telekom.
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Der Entwurf des künftigen Telekommunikationsgesetzes gefällt den Interessenvertretern der privaten Breitband- und Telefonanbieter nur sehr bedingt. Der Entwurf des künftigen Telekommunikationsgesetzes gefällt den Interessenvertretern der privaten Breitband- und Telefonanbieter nur sehr bedingt.
Foto: Picture Alliance / dpa
Kaum hatte das Bundes­kabi­nett den Entwurf des neuen Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes verab­schiedet, melden sich die Inter­essen­ver­bände mit endlos langen Stel­lung­nahmen zu Wort. Dabei ist die geäu­ßerte Kritik längst bekannt und nicht neu.

Zu wenig Beto­nung der Glas­faser

Der Entwurf des künftigen Telekommunikationsgesetzes gefällt den Interessenvertretern der privaten Breitband- und Telefonanbieter nur sehr bedingt. Der Entwurf des künftigen Telekommunikationsgesetzes gefällt den Interessenvertretern der privaten Breitband- und Telefonanbieter nur sehr bedingt.
Foto: Picture Alliance / dpa
Aus Sicht des Bundes­ver­band Breit­band­kom­muni­kation (BREKO) bestehe an wesent­lichen Stellen des Gesetzes noch Ände­rungs­bedarf auf dem Weg in die Glas­faser-Zukunft.

Wört­lich: "Der große, mutige Schritt in Rich­tung Glas­faser-Zukunft fehlt. Dass Glas­faser als die zukunfts­sichere und nach­hal­tige digi­tale Infra­struktur zentrale Grund­lage für die Digi­tali­sie­rung von Gesell­schaft, Wirt­schaft und Verwal­tung ist, wird leider noch nicht deut­lich. Wir hätten uns im Gesetz­ent­wurf ein klares Bekenntnis für eine zukunfts­fähige und belast­bare digi­tale Infra­struktur gewünscht."

Recht auf schnelles Internet?

Angst hat die Branche vor dem geplanten "Recht auf schnelles Internet" (Univer­sal­dienst). Das könnte in voller Konse­quenz bedeuten, dass bis zum letzten Berg­bau­ernhof eine schnelle Leitung gelegt werden muss, wenn die Bewohner dort das verlangen. Da sich solcher Ausbau für private Unter­nehmen nur schwer rechnen dürfte, könnte der Auftrag am Ende bei der Telekom landen.

Der BREKO möchte einen klaren Vorrang für eigen­wirt­schaft­liche und geför­derte Ausbau­maß­nahmen für schnelles Internet vor dem "Univer­sal­dienst". Der Anspruch solle zudem tech­nolo­gie­neu­tral ausge­staltet sein, sodass auch alle funk­basierten Lösungen, wie Mobil­funk und Satel­liten­kom­muni­kation in Betracht gezogen werden“, fordert BREKO Geschäfts­führer Dr. Stephan Albers.

Umla­gefä­hig­keit von Breit­band (Neben­kos­ten­pri­vileg)

Zur Umla­gefä­hig­keit bei Breit­band­anschlüssen hatte BREKO einen Vorschlag gemacht, der nicht aufge­griffen worden sei. Man hatte vorge­schlagen, dass die Mieter nur für den Aufbau der Infra­struktur bezahlen müssten, die dann aber später von allen TK-Anbie­tern nach Kunden­wunsch genutzt werden könnte. Bezahlt werden sollte auch nur so lange, wie diese Infra­struktur aufge­baut und refi­nan­ziert werde, maximal für 7 Jahre.

In das gleiche Horn stößt der Kabel­fernseh-Breit­band-Verband ANGA. Der Wegfall der Umla­gefä­hig­keit konter­kariere die Ausstat­tung von Gebäuden mit neuen Glas­faser- und Giga­bit­netzen und ein lang­fris­tiger Bestands­schutz für exis­tie­rende Anlagen müsse gewähr­leistet sein. Es werde lokale und regio­nale Netz­betreiber beson­ders treffen.

„Mehr als 80 Prozent der exis­tie­renden Glas­faser-Ausbau­pro­jekte unserer regio­nalen Anbieter basieren auf der Umla­gefä­hig­keit", kriti­siert ANGA-Chef Thomas Braun. Das Gesetz würde in der aktu­ellen Version genau denje­nigen Anbie­tern die Kalku­lati­ons­grund­lage entziehen, die den FTTH-Ausbau schon früh entschlossen voran­getrieben hätten.

Mindest­lauf­zeit für Verträge

Die Mindest­lauf­zeit bei Verträgen beträgt weiterhin 24 Monate, wenn der Anbieter zugleich ein (unat­trak­tives) Angebot für eine Lauf­zeit von 12 Monate gemacht hat, das nicht teurer als 25 Prozent des 24-Monate-Ange­botes sein darf. Das empfindet der BREKO als zu weit­gehenden Eingriff in die Vertrags­frei­heit.

Dras­tischer formu­liert es der Verband der Anbieter von Tele­kom­muni­kations- und Mehr­wert­diensten (VATM): "Der Entwurf des Gesetzes für faire Verbrau­cher­ver­träge (bringt) unver­ant­wort­bare natio­nale Eingriffe in das Vertrags­recht und neue zusätz­liche Büro­kratie." Und weiter: "Es ist völlig unver­ständ­lich, dass nun doch genau die Unter­nehmen, die in solchen Krisen­zeiten für die Sicher­heit unserer digi­talen Infra­struktur sorgen und gleich­zeitig in Glas­faser- und 5G-Ausbau Milli­arden inves­tieren sollen, derart belastet werden“, resü­miert VATM-Geschäfts­führer Grützner.

Es gibt auch Lob

Dass zukünftig alle Verträge nach Ablauf der anfäng­lichen Vertrags­lauf­zeit jeder­zeit mit einer Kündi­gungs­frist von nur einem Monat kündbar sein werden, trägt der VATM als "kunden­freund­liche Neure­gelung in vollem Umfang mit“, betont Grützner.

Begüns­tigung der Telekom

Das neue Gesetz, so sieht es der VATM, begüns­tigte eher die Telekom als die seit langem schon viel stärker ausbau­enden Wett­bewerber. An vielen Stellen weiche der Entwurf von den euro­päi­schen Vorgaben ab.

Die Dere­gulie­rung bei der Zugangs­regu­lie­rung geht dem VATM zu weit. Ein zukünftig noch weiter­gehender Verzicht auf Regu­lie­rung gegen bloße Zugangs­zusagen der Telekom zu ihrem Netz sei so nicht im euro­päi­schen Rechts­rahmen vorge­sehen. „Einmal getrof­fene Dere­gulie­rungs­ent­schei­dungen führen ansonsten zu unvor­her­seh­baren Wett­bewerbs­ver­zer­rungen und irrepa­rablen Schäden!“ Der ausdrück­lich gefor­derte Zugang zur passiven Infra­struktur der Telekom sei nicht voll­ständig umge­setzt.

VATM gegen Preis­höchst­grenzen bei Service-Rufnum­mern

Als "will­kür­lich und unver­ständ­lich" sieht der VATM die geplante Verein­heit­lichung der Preis­höchst­grenzen für die Nutzung der Service-Dienste über Fest- und Mobil­funk­netz. „Die Regeln zur Preis­höchst­grenze sollen Preis­trans­parenz zugunsten der Anru­ferinnen und Anrufer ermög­lichen, dürfen aber nicht zur Einfüh­rung staat­licher Einheits­preise in unserer Markt­wirt­schaft miss­braucht werden“, kriti­siert Grützner.

Beim 4G-Netz­ausbau hat Telefónica (o2) noch nicht alle Auflagen erfüllt.

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