Abfrage von Handydaten: Piraten planen Verfassungsbeschwerde
Piraten planen Verfassungsbeschwerde
Bild: stopp-bda.de
Auch die Neufassung der gesetzlichen Grundlage für
den Zugriff von Behörden auf persönliche Daten von Handy- und
Internetnutzern wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Zwei
Datenschutzaktivisten der Piratenpartei kündigten heute eine
entsprechende Verfassungsbeschwerde an. Zugleich luden sie alle
Bürger ein, sich dieser heute gestarteten
Sammel-Verfassungsbeschwerde anzuschließen.
Piraten planen Verfassungsbeschwerde
Bild: stopp-bda.de
Die am Freitag vergangener Woche auch vom Bundesrat gebilligte
Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stelle einen
"verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle
Selbstbestimmung" dar, erklärten der Fraktionsvorsitzende der
Piratenpartei in Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, und die
Themenbeauftragte der Partei für den Datenschutz, Katharina Nocun.
"Wir fordern alle Bürger dazu auf, sich unserer
Sammel-Verfassungsbeschwerde anzuschließen, mitzuzeichnen und so ein
Zeichen für Grundrechte zu setzen", hieß es in einer
Pressemitteilung.
Abfrage von Informationen zu Handy- und Internetnutzern
Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste sollen im Zuge der sogenannten Bestandsdatenauskunft bei Ermittlungen Informationen zu Handy- und Internetnutzern abfragen können. Dazu gehören etwa Name und Adresse eines Handybesitzers. Das gilt bereits für Ordnungswidrigkeiten. In bestimmten Fällen können die Behörden auch persönliche Kennzahlen (PINs) abfragen. Wie das konkret aussieht, legen die Länder in ihren Polizeigesetzen fest.
Patrick Breyer und sein Bruder Jonas haben bei der Bestandsdatenauskunft schon einmal einen Teilerfolg beim Bundesverfassungsgericht erzielt. Die Richter ließen im Februar 2012 den Zugriff von Behörden auf Nutzerdaten zu, verlangten aber, dass die Regelungen genauer formuliert werden. Damit war die nun verabschiedete Neuregelung erst nötig geworden.