Urteil

TAL-Entgelte müssen unter Umständen neu festgelegt werden

VATM: Verwaltungsgericht verlangt verändertes Berechnungsmodell
Von Marc Kessler

Die Wettbewerber der Deutschen Telekom reagieren erfreut auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Wie der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) heute mitteilt, entschied das Kölner Gericht am vergangenen Freitag über die Festlegung des Preises für die Teilnehmeranschlussleitung - kurz: TAL - durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Jahr 2001. Die TAL-Entgelte werden von den Wettbewerbern an die Deutsche Telekom für die Inanspruchnahme der so genannten letzten Meile bis zum Kunden bezahlt.

Wie der VATM mitteilt, entschied das Gericht - wie bereits in einer ähnlichen Entscheidung Ende vergangenen Jahres zur Preisfestsetzung des Regulierers aus dem Jahr 1999 -, dass eine Modifizierung der Berechnung der monatlichen TAL-Entgelte erforderlich sei. Das Berechnungsmodel müsse sich stärker an den tatsächlichen historischen Kosten orientieren und nicht an theoretischen Wiederbeschaffungskosten. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: "Wenn in Wahrheit nicht weiter in Kupfernetze investiert wird, muss das auch zwingend berücksichtigt werden." So habe es bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2008 gesehen.

Im Ernstfall Neuberechnung der TAL-Entgelte

Nach Angaben des VATM müsste die Bundesnetzagentur - sollte das Verwaltungsgerichts-Urteil von 2008 und das von Freitag rechtskräftig werden - das monatliche TAL-Entgelt für die Jahre 1999 bis 2001 sowie 2001 bis 2003 aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage neu ermitteln. "Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass hier ein künstlich hoher Preis zugunsten eines einzelnen Unternehmens festgelegt wurde, der die Wettbewerber extrem belastet. Der überhöhte Mietpreis beschert dem Ex-Monopolisten laut WIK-Institut insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von rund 2 Milliarden Euro, während den anderen Unternehmen das zu viel bezahlte Geld für Investitionen in neue Infrastrukturen fehlt", so Grützner.

Streit vor Gericht geht unter Umständen weiter

Der Rechtsstreit um die Höhe der TAL-Entgelte ist noch nicht abgeschlossen: Sowohl die Deutsche Telekom als auch die Bundesnetzagentur haben laut VATM die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen.

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