Abo-Falle

Abo-Falle: Vorsicht bei unbekannten Streaming-Portalen

Auf der Suche nach einem Film ploppt ein Fenster auf: Dort gibt es den Film auch nicht, aber mögli­cher­weise eine saftige Rech­nung.
Von mit Material von dpa

Die Verbrau­cher­schutz­zen­trale und das Landes­kri­minalamt Rhein­land-Pfalz warnen vor vermeint­lichen Strea­ming-Anbie­tern, die mit "kosten­losen", fünf­tägigen Probe-Abos locken.

Regis­trie­rung = Kosten­falle

Dies könnte bei einer Regis­trie­rung in einer Kosten­falle enden, lautet die Warnung. Opfer könnten vor allen Dingen Minder­jäh­rige werden, welche das Klein­gedruckte nicht so genau lesen. Nur dort findet sich der Hinweis, "dass nach fünf kosten­freien Tagen hohe Gebühren für eine Jahres­mit­glied­schaft fällig werden."

Irgend­wann kamen Rech­nungen aus Groß­bri­tan­nien und die erschreckten Eltern beschwerten sich bei den Verbrau­cher­schüt­zern oder der Krimi­nal­polizei. Da wurden auf einmal 400 Euro verlangt.

200 verdäch­tige Webseiten?

Vorsicht, wenn man im Internet auf ein unbekanntes Streaming-Portal stößt. Erst klären, ob es seriös ist. Es drohen Abofallen Vorsicht, wenn man im Internet auf ein unbekanntes Streaming-Portal stößt. Erst klären, ob es seriös ist. Es drohen Abofallen
Foto: Image licensed by Ingram Image, Logo: Verbraucherzentrale, Montage: teltarif.de
Das ist offenbar kein Einzel­fall. Es wurden bereits über 200 Webseiten von angeb­lichen Strea­ming-Diensten den Verbrau­cher­zen­tralen gemeldet.

Auf der Suche nach Filmen gelangten Inter­essenten oft über ein Werbe-Pop-Up-Fenster auf diese selt­samen Webseiten. Dort soll man sich dann regis­trieren und Adress­daten, eine E-Mail-Adresse und eine erreich­bare Tele­fon­nummer angeben.

Trotz Anmel­dung keine Liefe­rung

Beson­ders perfide: "Die Regis­trie­rung auf den Webseiten war dann entweder nicht erfolg­reich oder nach der erfolgten Regis­trie­rung konnten keine Filme oder Serien gestreamt werden", weiß Jennifer Kaiser von der Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz. "Daher gingen die Betrof­fenen regel­mäßig davon aus, dass die Regis­trie­rung nicht funk­tio­niert hat."

Eins funk­tio­niert aber: Es kommen Rech­nungen. Wer in diese Falle getappt ist, soll sich nicht einschüch­tern lassen. Da keine Leis­tung gelie­fert wurde, stehen die Chancen gut und eine Straf­anzeige bei der Polizei ist auch möglich. Eine kosten­lose Bera­tung geben die Verbrau­cher­zen­tralen, es kann auch hilf­reich sein, einen erfah­renen Anwalt einzu­schalten.

Noch besser ist es, bei unbe­kannten Strea­ming-Anbie­tern erst einmal keine Daten zu hinter­lassen, sondern sich erst einmal über Erfah­rungen anderer Nutzer mit solchen Anbie­tern zu infor­mieren.

Eins ist sicher: Das kosten­lose Angebot, Apple TV auszu­pro­bieren, endet bald.

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