Handy-Abofallen: Verbraucherschützer nehmen ZED ins Visier
Die Verbraucherschützer verlangen eine spezielle Bezahlseite für kostenpflichtige Dienste.
dpa
Verbraucherschützer warnen vor einer zunehmenden Zahl
von Abofallen über Handys. Seit Oktober 2018 seien deutlich mehr
Meldungen eingegangen, sagte Tom Janneck, Teamleiter Marktwächter
Digitale Welt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, heute der
„Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Drittanbieter-Abos
sind weiter ein großes Problem.“ So kassierten Drittanbieter ohne
Zustimmung des Kunden etwa Gebühren für Flirtkontakte, Erotikinhalte,
Spiele oder Klingeltöne und rechneten die Beträge dann über die
Mobilfunkrechnungen ab.
ZED Germany im Visier der Verbraucherschützer
Aktuell beschäftigen sich die Verbraucherschützer vor allem auch mit der ZED Germany GmbH. Bei den Marktwächtern in Schleswig-Holstein würden sich seit Monaten Verbraucherinnen und Verbraucher aus allen Bundesländern über das Unternehmen beschweren, so Janneck.
Die ZED Germany GmbH ist ein Unternehmen, das Unterhaltungsprodukte und Community Services entwickelt und vermarktet. Es bietet teure Abos per Mobiltelefon an, die oft scheinbar aus dem Nichts abgeschlossen werden. Lediglich eine SMS informiert den Verbraucher über den angeblichen Vertrag. Über Leistung und Zustandekommen des Abschlusses gibt es keinerlei Information, auch dass es sich dabei um ein Drittanbieter-Abo handelt, das auf der Mobilfunkrechnung auftaucht, wird nicht ersichtlich.
Hilflose Verbraucher
Die Verbraucherschützer verlangen eine spezielle Bezahlseite für kostenpflichtige Dienste.
dpa
Die Verbraucher sind dann oft konsterniert und wissen nicht was sie tun sollen. Die Netzbetreiber zeigen sich aber oft kulant. Manche erstatteten den Verbrauchern nach
deren Beschwerden das Geld zurück. „Dennoch wird Verbrauchern noch immer
ohne ihr Wissen oder Wollen erst einmal Geld abgebucht“,sagte Janneck.
Schutzmechanismen greifen nicht.
Mittlerweile gibt es auch vonseiten der Netzbetreiber Maßnahmen, um die Verbraucher besser zu schützen, beispielsweise über eine automatisierte Weiterleitung auf eine besonders gekennzeichnete Bezahlseite. Doch, so gibt Janneck zu bedenken: „Bisher gibt es keine verbindlichen Regeln, wann und wie diese technische Maßnahme eingesetzt wird.Ein Basisschutz ist also immer noch nicht gegeben.“
Die Verbraucherschützer fordern deshalb, dass die Drittanbietersperre standardmäßig voreingestellt sein soll und erst auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden aufgehoben werden soll. Derzeit wird diese Maßnahme erst dann durchgeführt, wenn der Mobilfunkkunde bereits schlechte Erfahrungen gemacht hat, es eigentlich also schon zu spät ist.
Betroffene können sich direkt an die Verbraucherschützer wenden. Unter https://www.marktwaechter.de/mitmachen/beschwerdeformular steht ein entsprechendes Formular bereit. Alternativ können sich Betroffene auch an eine Verbraucherzentrale in der Nähe wenden. Mehr Informationen hierzu gibt es unter https://www.verbraucherzentrale.de/beratung.
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