Vorsicht Falle!

Handy-Abofallen: Verbraucherschützer nehmen ZED ins Visier

Gegen die Abzocke mit Handy-Abos und Mehrwertnummern scheint kein Kraut gewachsen. Die Beschwerden nehmen jedenfalls wieder zu.
Von dpa / Wolfgang Korne

Die Verbraucherschützer verlangen eine spezielle Bezahlseite für kostenpflichtige Dienste. Die Verbraucherschützer verlangen eine spezielle Bezahlseite für kostenpflichtige Dienste.
dpa
Verbrau­cher­schützer warnen vor einer zuneh­menden Zahl von Abofallen über Handys. Seit Oktober 2018 seien deut­lich mehr Meldungen einge­gangen, sagte Tom Janneck, Team­leiter Markt­wächter Digi­tale Welt von der Verbrau­cher­zen­trale Schleswig-Holstein, heute der „Frank­furter Allge­meinen Zeitung“. „Dritt­an­bieter-Abos sind weiter ein großes Problem.“ So kassierten Dritt­an­bieter ohne Zustim­mung des Kunden etwa Gebühren für Flirt­kon­takte, Erotik­in­halte, Spiele oder Klin­gel­töne und rech­neten die Beträge dann über die Mobil­funk­rech­nungen ab.

ZED Germany im Visier der Verbrau­cher­schützer

Aktuell beschäf­tigen sich die Verbrau­cher­schützer vor allem auch mit der ZED Germany GmbH. Bei den Markt­wäch­tern in Schleswig-Holstein würden sich seit Monaten Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher aus allen Bundes­län­dern über das Unter­nehmen beschweren, so Janneck.

Die ZED Germany GmbH ist ein Unter­nehmen, das Unter­hal­tungs­pro­dukte und Commu­nity Services entwi­ckelt und vermarktet. Es bietet teure Abos per Mobil­te­lefon an, die oft scheinbar aus dem Nichts abge­schlossen werden. Ledig­lich eine SMS infor­miert den Verbrau­cher über den angeb­li­chen Vertrag. Über Leis­tung und Zustan­de­kommen des Abschlusses gibt es keinerlei Infor­ma­tion, auch dass es sich dabei um ein Dritt­an­bieter-Abo handelt, das auf der Mobil­funk­rech­nung auftaucht, wird nicht ersicht­lich.

Hilf­lose Verbrau­cher

Die Verbraucherschützer verlangen eine spezielle Bezahlseite für kostenpflichtige Dienste. Die Verbraucherschützer verlangen eine spezielle Bezahlseite für kostenpflichtige Dienste.
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Die Verbrau­cher sind dann oft konster­niert und wissen nicht was sie tun sollen. Die Netz­be­treiber zeigen sich aber oft kulant. Manche erstat­teten den Verbrau­chern nach deren Beschwerden das Geld zurück. „Dennoch wird Verbrau­chern noch immer ohne ihr Wissen oder Wollen erst einmal Geld abge­bucht“,sagte Janneck.

Schutz­me­cha­nismen greifen nicht.

Mitt­ler­weile gibt es auch vonseiten der Netz­be­treiber Maßnahmen, um die Verbrau­cher besser zu schützen, beispiels­weise über eine auto­ma­ti­sierte Weiter­lei­tung auf eine beson­ders gekenn­zeich­nete Bezahl­seite. Doch, so gibt Janneck zu bedenken: „Bisher gibt es keine verbind­li­chen Regeln, wann und wie diese tech­ni­sche Maßnahme einge­setzt wird.Ein Basis­schutz ist also immer noch nicht gegeben.“

Die Verbrau­cher­schützer fordern deshalb, dass die Dritt­an­bie­ter­sperre stan­dard­mäßig vorein­ge­stellt sein soll und erst auf ausdrück­li­chen Wunsch des Kunden aufge­hoben werden soll. Derzeit wird diese Maßnahme erst dann durch­ge­führt, wenn der Mobil­funk­kunde bereits schlechte Erfah­rungen gemacht hat, es eigent­lich also schon zu spät ist.

Betrof­fene können sich direkt an die Verbrau­cher­schützer wenden. Unter https://www.markt­waechter.de/mitma­chen/beschwer­de­for­mular steht ein entspre­chendes Formular bereit. Alter­nativ können sich Betrof­fene auch an eine Verbrau­cher­zen­trale in der Nähe wenden. Mehr Infor­ma­tionen hierzu gibt es unter https://www.verbrau­cher­zen­trale.de/bera­tung.

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