"Finanztest": Ärger mit Handy-Abofallen reißt nicht ab
Egal ob Videos, Börsennews, Spiele oder Klingeltöne: Seit 1. Februar 2020 müssen Mobilfunkanbieter beim Abschluss eines Abos für Drittanbieter-Leistungen oder Mehrwertdienste das sogenannte Redirect-Verfahren einsetzen.
Wenn jemand auf seinem Smartphone bei einem Drittanbieter durch Antippen etwas abonniert, wird er auf eine Seite des Mobilfunkanbieters umgeleitet, um den Kauf abzuschließen. Und zwar per Tipp auf einen Button mit eindeutiger Aufschrift wie "zahlungspflichtig bestellen".
Lückenhafter Schutz
Schaubild: So funktioniert die Abrechnung von Drittanbieter-Diensten
Bild: Stiftung Warentest / Finanztest
Allein: Der Schutz ist lückenhaft, berichtet "Finanztest" (Ausgabe 11/20). Dies zeigten zahlreiche Beschwerden von Verbraucherinnen und
Verbrauchern. Es gebe viele Fälle, in denen der Kundenschutz
ausgehebelt werde - etwa, indem die Drittanbieterleistung plötzlich
als eigene Leistung des Providers deklariert werde, oder schlicht
durch Anbieter-Wirrwarr.
Die Experten raten daher Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen, wenn sie nichts bestellt haben. Sowohl bei Mobilfunkfirma als auch beim Drittanbieter sollte man schriftlich bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Nicht beirren lassen
Man sollte sich auch nicht beirren lassen, wenn der Provider als angeblichen Bestellbeweis nur ein unplausibles Konvolut aus Zahlen und Buchstaben vorlegt. So etwas sei kein Beweis für eine tatsächliche Bestellung.
Außerdem raten die Experten zur Anzeige des Anbieters der angeblichen Leistung bei der Polizei wegen Betrugs. Das sei einfach online möglich.
Beschwerde einreichen
Zusätzlich ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de) ratsam. Wichtig ist den Angaben zufolge, dass man keine Schlichtung beantragt, sondern Beschwerde einreicht. Sonst werde man aus formalen Gründen abgewiesen.
Zudem ist jeder Mobilfunkanbieter verpflichtet, eine Drittanbietersperre einzurichten, wenn Kunden das per E-Mail im Online-Kundenbereich, in der Kunden-App oder telefonisch verlangen. Die Sperre hilft den Experten zufolge aber offenbar nicht, wenn der Leistungsanbieter selbst eine Mobilfunkfirma ist.
Einen derartigen Fall hatte teltarif.de kürzlich: teltarif hilft - Jamba-Abo auf mobilcom-debitel-Rechnung.