Themenspezial: Verbraucher & Service Vorsicht Falle

Kostenfalle: Fake-Streamingdienste zocken Kunden ab

Die Zahl der Video­strea­ming-Anbieter wächst und wächst - und mit ihr die Zahl betrü­ge­ri­scher Pseudo-Dienste, die viel verspre­chen, nichts halten, aber viel Geld kassieren wollen.
Von dpa /

Nicht zahlen: Kostenfalle bei gefälschten Streaming-Diensten Nicht zahlen: Kostenfalle bei gefälschten Streaming-Diensten
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Die Reiz­wörter Flix, Play oder Stream dürfen nicht fehlen, wenn sich Betrüger Inter­net­adressen ausdenken, über die sie ihre Opfer anlo­cken wollen. Derzeit exis­tierten etwa 200 iden­tisch ausse­hende Pseudo-Strea­ming­seiten, die mit blumiger Werbung für Kino und Co. versu­chen, arglose Nutze­rinnen und Nutzer in Abo-Fallen zu locken, warnt die Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen.

Wer sich dort aber in froher Erwar­tung von Block­bus­tern und ange­sagten Serien regis­triert, stellt fest, dass man schlicht und einfach gar nichts streamen kann. Trotzdem landet alsbald eine E-Mail mit einer Zahlungs­auf­for­de­rung über rund 400 Euro im Post­fach - gefolgt von angeb­li­chen Inkas­so­schreiben, Mahn­be­scheiden oder konkreten Pfän­dungs­ter­minen. Diese seien aber alle­samt gefälscht, geben die Verbrau­cher­schützer Entwar­nung.

Nicht zahlen und Anzeige erstatten

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Betrof­fene sollten sich also keines­falls einschüch­tern lassen und niht zahlen. Und ebenso sollten sie die Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen: Die Verbrau­cher­zen­trale rät zu einer Anzeige bei der Polizei.

Weiter wichtig zu wissen: Für den Fall, dass Betrof­fene im Netz nach Infor­ma­tionen suchen, haben die Betrüger vorge­sorgt. Auf YouTube finden sich Videos, in denen vermeint­liche Anwälte erklären, dass die Forde­rungen recht­mäßig seien, da die Nutzungs­be­din­gungen akzep­tiert worden sind.

Keine Filme, kein Vertrag

Das ist aber schlichtweg falsch, erklären die Verbrau­cher­schützer. Da es gar keine Filme im Angebot gebe, werde der vermeint­liche Vertrag nicht erfüllt. Es gehe einzig und allein darum, Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Außerdem werden Mahn- und Voll­stre­ckungs­be­scheide ausschließ­lich per Post zuge­stellt. Die dafür benö­tigten Adressen lägen den Betrei­bern der Abzock-Seiten aber gar nicht vor.

In einer Über­sicht präsen­tieren wir tatsäch­lich komplett kosten­lose Strea­ming-Dienste.

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