Vertragsstatus

Neues TKG: o2 informiert Kunden über Vertragsstatus

Regel­mäßig muss ein TK-Anbieter seine Kunden über die laufenden Verträge und die damit verbun­denen Kündi­gungs­fristen infor­mieren. Das ist eine Folge des neuen TKG, welches am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist.
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In diesen Tagen bekommen Kunden von o2 und vermut­lich auch anderen Tele­kom­muni­kati­ons­anbie­tern eine E-Mail oder einen Brief per klas­sischer Post. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Lauf­zeit­ver­trag oder "nur" eine Prepaid­karte fürs Handy handelt.

Bei o2 werden die Kunden zwar nur mit "Lieber o2 Kunde" begrüßt und nicht wie oft üblich, mit Vornamen und Nach­namen, aber die Mail ist echt und ernst gemeint.

Infor­mationen im Rahmen der gesetz­lichen Rege­lung

Per E-Mail oder Papierpost informiert o2 aktuell seine Bestandskunden über abgeschlossene Verträge (auch Prepaid) gemäß neuem TKG Per E-Mail oder Papierpost informiert o2 aktuell seine Bestandskunden über abgeschlossene Verträge (auch Prepaid) gemäß neuem TKG
Foto: Telefónica/o2
o2 lege "großen Wert darauf, dass Sie sich im Rahmen der gesetz­lichen Rege­lungen von uns stets gut infor­miert fühlen."

Daher infor­mieren die TK-Anbieter einmal jähr­lich, gemäß der neuen gesetz­lichen Pflicht nach §57 Absatz 3 des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes (TKG), über den für den Kunden nach Ansicht des Anbie­ters besten Tarif. Dieser wird anhand der aktuell verein­barten Tarif­inhalte ermit­telt.

Dabei wurden folgende Krite­rien berück­sich­tigt, so o2: Die Leis­tungs­bestand­teile wie verein­bartes Daten­volumen, inner­deut­sche Tele­fonie und SMS-Leis­tungen sowie die maxi­male Surf-Geschwin­dig­keit sowie der Tarif­preis: "Es werden nur die jewei­ligen Stan­dard-Listen­preise zum Tarif­ver­gleich heran­gezogen", wird in dem Schreiben fest­gestellt und grenzt gleich ein: "Etwaige indi­vidu­elle Rabatte oder zeit­lich begrenzte Sonder­aktionen werden nicht berück­sich­tigt."

Idealer Tarif gebucht?

Es folgt ein Satz, der je nach Kunde unter­schied­lich lauten kann: "Unsere Analyse vom (Datum) hat gezeigt, dass Sie sich mit Ihrer aktu­ellen Wahl (o2-Tarif) mit der Rufnummer 01xx-****yyy bereits im für Sie besten Tarif befinden."

Zu beachten ist, dass die Rufnummer in der Mail nicht voll­ständig ange­zeigt wird. Das soll wohl ein Schutz sein, falls diese E-Mail in falsche Hände gerät, was ja beim Trans­port über das Internet durchaus passieren könnte.

Damit die Kunden "jeder­zeit den Über­blick behalten", hat o2 die Eckdaten des aktu­ellen Kunden-Tarifs einschließ­lich der Kündi­gungs­fristen und einer mögli­chen Vertrags­ver­län­gerung zusam­men­gestellt. Es folgen Vertrags­beginn und Ende der Mindest­ver­trags­lauf­zeit, der Hinweis auf die Kündi­gungs­frist (je nachdem 1, 12 oder 24 Monat(e) zum Ablauf der Mindest­ver­trags­lauf­zeit) und das Datum des spätesten Termins für einen Kündi­gungs­ein­gang.

Ganz klar: Bei Nicht­kün­digung verlän­gert sich der Vertrag auto­matisch, kann aber seit 1. Dezember 2021 dann jeder­zeit mit einer Frist von 1 Monat gekün­digt werden (wenn die Mindest­lauf­zeit erfüllt wurde).

Es folgen Infor­mationen zum Anbie­ter­wechsel und FAQ zu den Tarif­infor­mationen.

Alle Tarife sind optimal

Wir haben in einige dieser E-Mails hinein­geschaut: Regel­mäßig wurde der gebuchte Tarif als der "opti­malste" ange­sehen. Ein o2-Kunde hat einen Tarif mit 40 GB Volumen gebucht, verbraucht aber derzeit nur 2-3 GB im Monat.

Sicher könnte er in einen "klei­neren" Tarif wech­seln, aber wer weiß, ob er nächste Woche beruf­lich oder privat auf eine Reise geht, wo es um jedes GB für Fotos, Video­kon­ferenzen oder Filme geht?

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Wenn jemand den Mega-Flat-Tarif für viel Geld bucht und den nie nutzt, wäre der Anbieter schlecht beraten, den Kunden darauf aufmerksam zu machen. Die aktu­elle Pandemie-Lage kann auch dafür sorgen, dass ursprüng­lich gebuchte Daten­volu­mina aktuell gar nicht gebraucht werden oder nutzbar sind.

Etwas Gutes hat die Geschichte aber doch: Unge­nutzte Verträge könnten leicht in Verges­sen­heit geraten, beson­ders, wenn aktuell nichts oder wenig abge­bucht wird. Durch die Erin­nerung hat der Kunde die Möglich­keit, seinen Bestand zu über­prüfen und unge­nutzte oder nicht mehr benö­tigte Verträge frist­gerecht zu kündigen.

Dabei könnte es durchaus vorkommen, dass man auf Verträge stößt, über deren Zustan­dekommen man sich gar nicht mehr im Klaren ist. Und das kann beispiels­weise in bestimmten zwie­lich­tigen Handy-Shops passieren, die auf diese Weise versu­chen, ihre kargen Provi­sions­ein­nahmen aufzu­hüb­schen.

Welche neuen Rechte Verbrau­cher 2022 noch haben, lesen Sie in einer weiteren News.

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