Überraschung

OLG stoppt nachträglich Kabel-BW-Übernahme durch Unitymedia

Entscheidung des Bundeskartellamtes aus 2011 zunächst aufgehoben
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

Fusion von Kabel BW und Unitymedia gefährdet Fusion von Kabel BW und Unitymedia gefährdet
Bild: Unitymedia Kabel BW
Überraschung auf dem deutschen Kabel­fernsehmarkt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG [Link entfernt] ) hat in einem spektakulären Schritt die Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia (Tochter-Unternehmen von Liberty Global) nachträglich gestoppt. Das fusionierte Unternehmen mit rund sieben Millionen Kunden bietet die Nutzung von TV, Radio, Telefon und Internet via Kabel vor allem in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg an. Die Entscheidung des Bundes­kartell­amtes (BKartA) aus dem Jahr 2011 sei damit aufgehoben, teilte das Gericht mit. Es habe damit den Beschwerden von Netcologne und der Deutschen Telekom stattgegeben.

Fusion von Kabel BW und Unitymedia gefährdet Fusion von Kabel BW und Unitymedia gefährdet
Bild: Unitymedia Kabel BW
Die Neben­bestimmungen reichten nicht aus, um die markt­beherrschende Stellung von Unitymedia im "Signalmarkt" auszugleichen. Der sei bislang im Wesentlichen durch regionale Anbieter geprägt. Bei den Neben­bestimmungen sei es im Wesentlichen um das Zugeständnis gegangen, den größten Vertragspartnern unter den Immobilienanbietern Sonder­kündigungsrechte einzuräumen, sagte ein Sprecher.

OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten und das BKartA können binnen eines Monats gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels Beschwerde zum BGH einlegen. Bleibt es bei der Entscheidung, müsste das Bundeskartellamt die Fusion erneut unter geänderten Bedingungen prüfen, so das Gericht. Andernfalls müsste der bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen entflochten werden.

Unitymedia Kabel BW mit Sitz in Köln kündigte an, dass sich das Unternehmen mit allen Rechtsmitteln an den Bundesgerichtshof wenden werde, um gegen den Beschluss Rechtsbeschwerde einreichen zu dürfen. Das Kartellamt will die schriftliche Begründung abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Neuverhandlung könnte sich erneut über Monate, wenn nicht Jahre ziehen, so die Unitymedia-Sprecherin. Für die Kunden ändere sich aber vorerst nichts.

Bereits Ende Juni zeichneten sich erste Zweifel des Oberlandesgerichts bezüglich der Fusion von Kabel BW und Unitymedia ab. Das Gericht hatte erheblich Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Genehmigung.

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